EuGH-Entscheidung zur EU-Arbeitszeitrichtlinie: Bezugszeitraum Höchstarbeitszeit
Der EuGH hat sich im April 2019 mit der durchschnittlichen Höchstarbeitszeit von 48 Stunden und der Auslegung von Art 6 Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. 11. 2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung befasst. Ob diese Entscheidung Auswirkungen auf das österreichische nationale Recht hat, soll im nachfolgenden Beitrag untersucht werden. Ein Gastbeitrag von MMMag. Dr. Johannes Edthaler und Mag. Christina Traxler.
Sehr geehrte Leserinnen, sehr geehrte Leser,
die jahrelange Diskussion zwischen Abgabenpflichtigen und der Finanzverwaltung über die Berechnung des PKW-Sachbezugs von wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführern hat nunmehr ein positives Ende gefunden:…
Ist das Bildungsteilzeitgeld immer steuerfrei?
Warum es bei Bezug von steuerfreiem Bildungsteilzeitgeld auch zu Steuernachforderungen im Rahmen der (Arbeitnehmer-)Veranlagung kommen kann. Ein Gastbeitrag von Mag. Michael Seebacher.