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Der EuGH hat sich im April 2019 mit der durchschnittlichen Höchstarbeitszeit von 48 Stunden und der Auslegung von Art 6 Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. 11. 2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung (ABl L 299 vom 18. 11. 2003, S 9; EU-Arbeitszeitrichtlinie) befasst. Ob diese Entscheidung Auswirkungen auf das österreichische nationale Recht hat, soll im nachfolgenden Beitrag untersucht werden (EuGH 11. 4. 2019, C-254/18, Syndicat des cadres de la sécurité intérieure). Ein Gastbeitrag von MMMag. Dr. Johannes Edthaler und Mag. Christina Traxler.
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