Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Unkenntnis der Gesetzeslage durch Parteienvertreter ist kein minderer Grad des Versehens
Gemäß § 308 Abs 1 BAO ist gegen die Versäumung einer Frist die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu bewilligen, wenn die Partei glaubhaft macht, dass sie durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert war, die Frist einzuhalten oder zur Verhandlung zu erscheinen.
Strenger Prüfmaßstab bei Verifizierung einer fiktiven Haushaltszugehörigkeit
Eine rund 4,5 Jahre andauernde behinderungsbedingte Anstaltspflege stellt – ungeachtet bestätigter, in zeitlicher Hinsicht beschränkter Ausgänge in den Haushalt der Mutter – kein nur vorübergehendes Aufhalten des Kindes außerhalb der Wohnung iSd § 2 Abs 5 Satz 2 lit aFLAG dar. Demzufolge kommt ein Familienbeihilfenanspruch der Beschwerdeführerin nicht zum Tragen. Ein Beitrag von Wolfgang Ryda.
Nachweis des „funktionierenden Mietenmarkts“ durch den Steuerpflichtigen
Ein „funktionierender Mietenmarkt“ kann nur dann unterstellt werden, wenn der Steuerpflichtige nachweist, dass auch ein „wirtschaftlich agierender Immobilieninvestor“, der (nur) am Mietertrag interessiert ist, Objekte vergleichbarer Gediegenheit, Lage (im geografischen Einzugsgebiet) und Exklusivität (mit vergleichbaren Kosten) erwerben bzw errichten würde, um diese am Markt gewinnbringend zu vermieten. Nachstehend wird der Frage nachgegangen, welche Dogmatik hinter der richterrechtlich geschaffenen „Beweisregel“ stehen könnte und welche Auswirkungen diese für den Rechtsanwender hat. Ein Beitrag von Mag. Martin Pröll.
Abzinsungssatz für Personalrückstellungen verfassungswidrig?
Das Finanzgericht Köln hat unlängst das deutsche Bundesverfassungsgericht (BVerfG) angerufen, eine Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit des gesetzlich festgesetzten Zinssatzes von 6 % für…
Voraussetzungen für den Freibetrag für die Benützung eines eigenen Kfz bei Behinderung
Wie sich aus § 3 der Verordnung über außergewöhnliche Belastungen unmissverständlich ergibt, kann der Nachweis, dass ein Massenbeförderungsmittel aufgrund einer Behinderung nicht benützt werden kann, nur durch eine dort angeführte Bescheinigung erbracht werden. Diese Bescheinigungen sind für die Abgabenbehörden bindend. Andere Beweismittel sind nicht zulässig.
Antrag auf Verfahrenshilfe gemäß § 292 BAO – besondere Schwierigkeiten rechtlicher Art
An die Antragstellerin wurde ein Bescheid über Rückforderung zu Unrecht bezogener Beträge an Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag für ihre beiden Töchter adressiert. In der Begründung wurde auf die Verordnung EG Nr 883/2004 verwiesen, welche regelt, welcher Mitgliedstaat für ein und denselben Zeitraum für ein und denselben Familienangehörigen vorrangig zur Gewährung der im jeweiligen Hoheitsgebiet vorgesehenen Familienleistungen verpflichtet ist.
Voraussetzungen für den Freibetrag für die Benützung eines eigenen Kfz bei Behinderung
Wie sich aus § 3 der Verordnung über außergewöhnliche Belastungen unmissverständlich ergibt, kann der Nachweis, dass ein Massenbeförderungsmittel aufgrund einer Behinderung nicht benützt werden kann, nur durch eine dort angeführte Bescheinigung erbracht werden. Diese Bescheinigungen sind für die Abgabenbehörden bindend. Andere Beweismittel sind nicht zulässig.
Antrag auf Verfahrenshilfe gemäß § 292 BAO – besondere Schwierigkeiten rechtlicher Art
An die Antragstellerin wurde ein Bescheid über Rückforderung zu Unrecht bezogener Beträge an Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag für ihre beiden Töchter adressiert. In der Begründung wurde auf die Verordnung EG Nr 883/2004 verwiesen, welche regelt, welcher Mitgliedstaat für ein und denselben Zeitraum für ein und denselben Familienangehörigen vorrangig zur Gewährung der im jeweiligen Hoheitsgebiet vorgesehenen Familienleistungen verpflichtet ist.
Unentgeltliche Zurverfügungstellung einer Liegenschaft durch den Gesellschafter
Strittig war, ob der (endgültige) Verzicht eines Gesellschafters auf die Verrechnung des Mietzinses auf unbestimmte Zeit, der mit der wirtschaftlich schwierigen Situation der Gesellschaft begründet wurde, eine Nutzungseinlage oder einen Forderungsverzicht darstellt, aus der eine gesellschaftsrechtliche Sacheinlage resultiert.
Behandlung von Doppel- oder Überzahlungen im Umsatzsteuerrrecht
Doppel- oder Überzahlungen zählen zum Entgelt im Sinne des § 4 UStG. Werden Doppel- oder Überzahlungen zurückgezahlt, liegt eine Minderung der Bemessungsgrundlage nach § 16 UStG vor (BFG 19. 4. 2018, RV/6100049/2017; ebenso BFG 19. 4. 2018, RV/6100054/2017).
Roland Macho im BFGjournal zu Gast
Der Fachvorstand der Großbetriebsprüfung Roland Macho über das Jahressteuergesetz 2018, Horizontal Monitoring und die stetig wachsende Zahl an „Jungprüfern“.
„Entstehen“ einer „Unternehmensgruppe“ nach § 9 KStG
Eine „Unternehmensgruppe“ nach § 9 KStG entsteht, wenn während des gesamten Wirtschaftsjahres, also dessen ersten bis zum letzten Tag, eine finanzielle Verbindung im Sinne des § 9 Abs 5 KStG bestanden hat (BFG 26. 3. 2018, RV/4100067/2015).