Kategorie: BFGjournal

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BFGjournal

Strenger Prüfmaßstab bei Verifizierung einer fiktiven Haushaltszugehörigkeit

Eine rund 4,5 Jahre andauernde behinderungs­bedingte Anstaltspflege stellt – ungeachtet bestätigter, in zeitlicher Hinsicht beschränkter Ausgänge in den Haushalt der Mutter – kein nur vorübergehendes Aufhalten des Kindes außerhalb der Wohnung iSd § 2 Abs 5 Satz 2 lit aFLAG dar. Demzufolge kommt ein Familienbeihilfen­anspruch der Beschwerdeführerin nicht zum Tragen. Ein Beitrag von Wolfgang Ryda.

BFGjournal Einkommensteuer

Nachweis des „funktionierenden Mietenmarkts“ durch den Steuer­pflichtigen

Ein „funktionierender Mietenmarkt“ kann nur dann unterstellt werden, wenn der Steuer­pflichtige nachweist, dass auch ein „wirtschaftlich agierender Immobilieninvestor“, der (nur) am Mietertrag interessiert ist, Objekte vergleichbarer Gediegenheit, Lage (im geografischen Einzugsgebiet) und Exklusivität (mit vergleichbaren Kosten) erwerben bzw errichten würde, um diese am Markt gewinnbringend zu vermieten. Nachstehend wird der Frage nachgegangen, welche Dogmatik hinter der richter­rechtlich geschaffenen „Beweisregel“ stehen könnte und welche Auswirkungen diese für den Rechtsanwender hat. Ein Beitrag von Mag. Martin Pröll.

(Bild: © iStock)
BFGjournal Einkommensteuer

Antrag auf Verfahrenshilfe gemäß § 292 BAO – besondere Schwierigkeiten rechtlicher Art

An die Antragstellerin wurde ein Bescheid über Rückforderung zu Unrecht bezogener Beträge an Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag für ihre beiden Töchter adressiert. In der Begründung wurde auf die Verordnung EG Nr 883/2004 verwiesen, welche regelt, welcher Mitgliedstaat für ein und denselben Zeitraum für ein und denselben Familienangehörigen vorrangig zur Gewährung der im jeweiligen Hoheitsgebiet vorgesehenen Familienleistungen verpflichtet ist.

(Bild: © iStock)
BFGjournal Einkommensteuer

Antrag auf Verfahrenshilfe gemäß § 292 BAO – besondere Schwierigkeiten rechtlicher Art

An die Antragstellerin wurde ein Bescheid über Rückforderung zu Unrecht bezogener Beträge an Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag für ihre beiden Töchter adressiert. In der Begründung wurde auf die Verordnung EG Nr 883/2004 verwiesen, welche regelt, welcher Mitgliedstaat für ein und denselben Zeitraum für ein und denselben Familienangehörigen vorrangig zur Gewährung der im jeweiligen Hoheitsgebiet vorgesehenen Familienleistungen verpflichtet ist.