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Strenger Prüfmaßstab bei Verifizierung einer fiktiven Haushaltszugehörigkeit

Eine rund 4,5 Jahre andauernde behinderungs­bedingte Anstaltspflege stellt – ungeachtet bestätigter, in zeitlicher Hinsicht beschränkter Ausgänge in den Haushalt der Mutter – kein nur vorübergehendes Aufhalten des Kindes außerhalb der Wohnung iSd § 2 Abs 5 Satz 2 lit aFLAG dar. Demzufolge kommt ein Familienbeihilfen­anspruch der Beschwerdeführerin nicht zum Tragen. Ein Beitrag von Wolfgang Ryda.

Entscheidung: BFG 19. 4. 2018, RV/7101056/2017 , Revision nicht zugelassen
Normen: §§ 2 Abs 1, 2 Abs 5 Satz 2 lit a und c FLAG 1967
Der ganze Artikel (BFGjournal 2018, 196) als PDF und bei Lindeonline.

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