Kategorie: BFGjournal

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Die Beschwerdeführerin konnte nicht überzeugend darlegen, dass berufliche Gründe sie dazu veranlasst haben zwei Wohnsitze zu führen. (Bild: © iStock)
BFGjournal Einkommensteuer

Keine Werbungskosten bei privat veranlasster doppelter Haushaltsführung

Die Beschwerdeführerin ist Eigentümerin eines Wohnhauses in D. Dort wohnen ihre Eltern und ihr steht eine Wohnung im ersten Stock zur Verfügung. Seit April 2011 unterhält sie eine Mietwohnung in C. In der Zeit von April 2011 bis September 2013 lag ein befristetes Angestelltenverhältnis mit dem Y vor. Seit Juli 2015 hat die Beschwerdeführerin eine unbefristete Anstellung bei der X GmbH mit Dienstort C.

(Bild: © iStock)
BFGjournal Einkommensteuer

Aufwendungen für die Ausbildung zur TEH-Praktikerin

Die Ausbildung zur TEH-Praktikerin in der im Beschwerdefall (vom WIFI) angebotenen Form vermittelt Basiswissen über die traditionelle europäische Heilkunde und umfasst im Überblick Themen zu Bereichen wie Pflanzenwirkstoffen, Pflanzenbestimmung und Heilpflanzenwanderungen. Die geltend gemachten Ausbildungskosten wurden nicht als Fortbildungskosten berücksichtigt.

BFGjournal

Evidenzstellentreffen: Datenschutz-Grund­verordnung und Schlagworte

Siebtes Treffen der Evidenzstellen – Das jährliche Evidenzstellentreffen fand heuer am 26. 4. 2018 im Verwaltungs­gericht Wien statt. Der Vormittag des Treffens widmete sich der Datenschutz-Grund­verordnung (DSGVO), der Nachmittag den Evidenzierungsproblemen in der Praxis sowie den Schlagworten und weiteren Metadaten.

BFGjournal Finanzstrafrecht

Krankheit als Wiedereinsetzungsgrund nur, wenn die Dispositionsfähigkeit ausgeschlossen ist

Wird trotz einer nicht gänzlich die Dispositionsfähigkeit ausschließenden Krankheit diese nicht telefonisch bekannt gegeben und um eine Verschiebung der mündlichen Verhandlung erbeten, liegt hinsichtlich der Versäumnis der mündlichen Verhandlung ein den minderen Grad des Versehens übersteigendes Verschulden vor, das eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ausschließt. Ein Beitrag von Kerstin Schantl.

BFGjournal

Antrag auf Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Wiedereinsetzungs­frist

Wenn über eine Bescheidbeschwerde erst nach Jahren entschieden wird und sich dann herausstellt, dass die Beschwerde­frist bei Einbringung des Rechtsmittels aufgrund eines Irrtums des Vertreters abgelaufen war, kann es sein, dass ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht mehr zulässig ist. Es stellt sich die Frage, ob § 309 BAO zulässt, dass Anträge gegen die Versäumung der Wiedereinsetzungs­frist zeitlich unbegrenzt gestellt werden können. Ein Beitrag von Karl Heinz Klumpner.

BFGjournal Einkommensteuer Körperschaftsteuer Umgründungs­steuerrecht

Zeitpunkt der Geltendmachung von Verlustvorträgen nach einer Einbringung bei Neugründung

Das Auseinanderfallen der Begriffe Veranlagungs­zeitraum und Wirtschaftsjahr hat zur Folge, dass ein am Einbringungs­stichtag noch nicht verrechneter Verlustvortrag nach herrschender Ansicht erst im Folgeveranlagungs­zeitraum in Abzug gebracht werden kann, auch wenn der mit dem übertragenen Betriebs­vermögen erwirtschaftete Gewinn in einem Rumpfwirtschaftsjahr, das bei der übernehmenden Körperschaft wegen eines vom Regel­stichtag abweichenden Umgründungs­stichtages entsteht, bei der übernehmenden Körperschaft im Rahmen einer gesonderten Veranlagung noch im selben Jahr zu erfassen ist.

BFGjournal Körperschaftsteuer

Gruppen­besteuerung – Beteiligungsgemeinschaften auf „mittlerer Ebene“

Auslegung der Übergangs­vorschrift des § 26c Z 18 KStG – Mit dem AbgÄG 2010 wurde mit 1. 7. 2010 für Gruppenmitglieder die Möglichkeit beseitigt, Mitbeteiligte einer Beteiligungsgemeinschaft zu sein. Bestanden derartige Beteiligungsgemeinschaften auf Ebene von Gruppenmitgliedern aber bereits zum 30. 6. 2010, können diese gem § 26c Z 18 KStG unter konkret genannten Voraussetzungen bis zum 31. 12. 2020 bestehen bleiben: Eine derartige Beteiligungsgemeinschaft darf keine neuen Körperschaften in die Unternehmensgruppe aufnehmen, es dürfen keine neuen Mitbeteiligten in die Beteiligungsgemeinschaft aufgenommen werden und das Beteiligungsausmaß der Beteiligungsgemeinschaft an den Beteiligungskörperschaften muss unverändert bleiben. Die Verletzung einer dieser Voraussetzungen führt zur Auflösung der Beteiligungsgemeinschaft. Ein Beitrag von Gerald Ehgartner.