Alfred Heiter im BFGjournal zu Gast
Alfred Heiter von der Industriellenvereinigung über Gewinnsteuern im Zusammenhang mit digitaler Wirtschaft, BEPS und den Zwölf-Stunden-Tag.
Hauptwohnsitzbefreiung bei einem „Mietkaufmodell“
Der Bf verkaufte die mit Wohnungseigentum an seiner bisherigen Wohnung zu verbindenden Liegenschaftsanteile. § 18 Abs 1 Z 3 lit b EStG 1988 sieht die Befreiung der Einkünfte von der Besteuerung für den Fall vor, dass „sie“ dem Veräußerer innerhalb der letzten zehn Jahre vor der Veräußerung mindestens fünf Jahre durchgehend „als Hauptwohnsitz gedient“ haben. Auf einen Rechtstitel (Eigentum) wird dabei nicht Bezug genommen.
Erfassung von Rückzahlungen der Pflichtbeiträge im Veranlagungsverfahren
Bei Rückzahlung von Pflichtbeiträgen, die gemäß § 25 Abs 1 Z 3 lit d EStG als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gelten, ist ein Siebentel der Bezüge mit dem festen Steuersatz des § 67 Abs 1 EStG zu versteuern. Diese eindeutige Regelung des § 41 Abs 4 letzter Satz EStG erlaubt keine Ausnahmen für einzelne Berufsgruppen.
Investitionszuwachsprämie bei Austausch eines Traktors wegen Unbrauchbarkeit
Bei unvorhergesehener Unbrauchbarkeit eines Traktors kann die Behaltefrist gemäß § 108e EStG unterschritten werden. Der Austausch dieses Traktors gegen einen funktionsfähigen Traktor hindert nicht die Gewährung der Investitionszuwachsprämie gemäß § 108e EStG.
Entgelt für die Erstellung von Schein- und Fehlbuchungen
Wenn ein selbständiger Buchhalter für die Erstellung von Schein- und Falschbuchungen einen „Risikozuschlag“ verlangt, sind die erzielten Entgelte den Einkünften aus Gewerbebetrieb zuzurechnen und unterliegen diese als solche der Einkommensteuer.
Sieglinde Moser im BFGjournal zu Gast
Die Steuerberaterin über FinanzOnline, die Beratung von Freiberuflern und ein geplantes Reisekochbuch.
Neuer Abgabenbescheid gemäß § 295 Abs 1 BAO
Ein nachträglich erlassener Einkünftefeststellungsbescheid ist kein Grund zur Erlassung eines neuen Einkommensteuerbescheides gemäß § 295 Abs 1 BAO, der inhaltlich vom bisherigen Einkommensteuerbescheid hinsichtlich Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Gesamtbetrag der Einkünfte und Einkommen abweicht, wenn dieses Abweichen nicht aus dem nachträglich erlassenen Einkünftefeststellungsbescheid resultiert.
Keine Werbungskosten bei Verwendung von Urlaubstagen für Fortbildung
Nach § 16 Abs 1 Satz 1 EStG sind Werbungskosten die Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen. Unter „Aufwendungen…
Biersteuer: Unregelmäßigkeit im Verfahren der Steueraussetzung
Wird im Verfahren der Steueraussetzung befördertes Bier nicht körperlich in das im Anwendungsgebiet gelegene aufnehmende Bierlager aufgenommen, so wird das Steueraussetzungsverfahren nicht ordnungsgemäß beendet.
Kfz-Freibetrag: Arztbestätigung oder Parkausweis reichen nicht aus
Wie sich aus § 3 Verordnung des Bundesministers für Finanzen über außergewöhnliche Belastungen unmissverständlich ergibt, kann der Nachweis, dass ein Massenbeförderungsmittel aufgrund einer…
Eigenanspruch auf erhöhte Familienbeihilfe
Bei durch Sachverständigengutachten des Sozialministeriumservice nachgewiesener Erwerbsunfähigkeit (Eintritt der Erwerbsunfähigkeit aufgrund des Grades der Behinderung von 50 % vor dem 21. Lebensjahr) und Selbsterhaltungsfähigkeit ohne finanzieller Unterstützung durch die Eltern hat der Antragsteller einen Eigenanspruch auf erhöhte Familienbeihilfe.
Betriebsaufgabe innerhalb Behaltefrist führt zur Nachversteuerung
Anlässlich der Aufgabe des Betriebs kommt es zwingend zum Ausscheiden von Wertpapieren aus dem Betriebsvermögen, für deren Anschaffung im Rahmen eines Betriebs der Freibetrag für investierte Gewinne bzw der Gewinnfreibetrag gemäß § 10 EStG geltend gemacht worden ist. Erfolgt die Betriebsaufgabe innerhalb der Behaltefrist, kommt es daher zur Nachversteuerung, sofern die Betriebsaufgabe nicht ausnahmsweise auf höhere Gewalt oder behördlichen Eingriff zurückzuführen ist.











