Kategorie: BFGjournal

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Wetten
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BFG: Sind Bildschirmausdrucke über Monatssummen Grundaufzeichnungen, die den Anforderungen der BAO bzw des GebG genügen?

Grundaufzeichnungen iSd § 131 Abs 1 Z 2a BAO können bei den Wettgebühren nur solche Aufzeichnungen sein, aus denen der Abschluss des einzelnen Rechtsgeschäftes hervorgeht, dazu zählen Wettscheine, bzw deren elektronische Verfügbarkeit, und die dazugehörige Software. Bildschirmausdrucke mit Monatssummen sind keine Grundaufzeichnungen über die einzelnen vom Beschwerdeführer abgeschlossenen Rechtsgeschäfte.

Konto
Allgemein BFG BFGjournal Verfahrens- und Organisations­recht

Antrag auf Kontenschutz gemäß § 54 AbgEO, dennoch durchgeführte Überweisung durch Drittschuldner

Der Antrag auf Kontenschutz nach § 54 AbgEO ist zwar nicht befristet, setzt allerdings voraus, dass die Pfändung noch besteht. Auch ein Antrag vor dennoch durchgeführter Überweisung des gepfändeten Bankkontoguthabens durch den Drittschuldner geht ins Leere, da durch die Überweisung die Pfändung erlischt, weshalb ein Kontenschutz nicht mehr in Betracht kommt.

BFG BFGjournal Verfahrens- und Organisations­recht

Rechtsrichtigkeit des nachgeholten Bescheids ist nicht Gegenstand des Säumnisbeschwerdeverfahrens

Solange §§ 148 Abs 5, 244 BAO im Einklang mit der Verfassung ein abgesondertes Rechtsmittel gegen nur das Verfahren betreffende Verfügungen als unzulässig normiert, ist es aufgrund des Verhältnisses von Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen untereinander nicht als verfassungskonform anzusehen, dass eine verfahrensleitende Verfügung mit dem bloßen Rechtsbehelf des Aufhebungsantrags nach § 299 BAO vor Ergehen des die Angelegenheit abschließenden Sachbescheids bekämpft werden kann und sohin der Rechtsbehelf dem Abgabepflichtigen mehr Rechte verleiht als das Rechtsmittel der Bescheidbeschwerde.

Geschäftsführer Weisung
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Verdeckte Ausschüttung: Qualifizierung auf Anteilsinhaber-Ebene als Einlagenrückzahlung möglich

Wird der Nachweis erbracht, dass dem Anteilsinhaber tatsächlich Einlagen und nicht Gewinne zugewendet wurden, kann auf Ebene des Anteilsinhabers eine Einlagenrückzahlung vorliegen, auch wenn die Zuwendung in verdeckter Weise erfolgte. Eine unterschiedliche Behandlung von offenen und verdeckten Ausschüttungen ergibt sich weder aus gesetzlichen Vorschriften, noch aus steuersystematischen Überlegungen und auch nicht aus der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes.

Rechnung
Allgemein BFG BFGjournal Finanzstrafrecht

Verfahrenseinstellung infolge Verfolgungsverjährung betreffend Tatbeiträge einer Angestellten in Form ausgestellter „Schwarzrechnungen“

Beihilfe zu einer strafbaren Handlung ist jede Tätigkeit, die dahin zielt, die Ausführung der späteren Straftat eines anderen zu fördern. Als Beitragstäter kommt in Betracht, wer die Tatbildverwirklichung ermöglicht, erleichtert, absichert oder sonst wie fördert. Der Tatbeitrag kann durch physische oder psychische Unterstützung, somit durch Rat oder Tat, geleistet werden.

Maria Linzner-Strasser
BFGjournal Interviews Linde TV Podcast

Maria Linzner-Strasser im BFGjournal zu Gast

Mag. Maria Linzner-Strasser ist Steuerberaterin und Wirtschaftsprüferin mit den Tätigkeitsschwerpunkten Unternehmens- und Konzern­besteuerung, Betriebs­prüfungsverfahren, Konzern­steuer-Reporting, Digital Tax Tools und Tax Compliance sowie Leiterin Global Compliance and Reporting, Tax Accounting und Risk Advisory Services bei EY Österreich.

Universität Wien
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Voraussetzungen für die Gewährung eines Zuzugsfreibetrages gemäß § 103 Abs 1a EStG – Definition des Begriffes „Wissenschaft“

Da die Tätigkeit des Beschwerdeführers sowohl laut Vertrag als auch laut Auskunft der Universität jeweils zu einem Drittel aus Forschung, Lehre und Administration besteht, ist im Hinblick darauf, dass die wissenschaftliche Lehre als Teil der wissenschaftlichen Tätigkeit anzusehen ist, von einer überwiegenden (zu rund 2/3) wissenschaftlichen Tätigkeit des Beschwerdeführers auszugehen.