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Berücksichtigung von Freibeträgen iZm einer Behinderung

(Bild: © iStock) (Bild: © iStock)

Freibeträge iZm einer Behinderung sind bereits für einen Zeitraum vor Ausstellung des Behindertenpasses zu berücksichtigen, wenn sich aus der Bescheinigung des Sozialministeriumservice eindeutig ergibt, dass der festgestellte Grad der Behinderung bereits ab einem bestimmten Zeitpunkt in der Vergangenheit bestanden hat.


Entscheidung: BFG 2. 1. 2019, RV/7101281/2018 (Revision nicht zugelassen).


Zum vollständigen Entscheidungstext.

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