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ingridB
TeilnehmerHallo Aro,
hallo Birgit,
also „brutto für netto“ bekommt der Steuerzahler selten für sein besonderes Engagement. Die meisten müssen dafür Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge bezahlen.
Bezüglich deiner Gehaltserhöhung würde ich einfach in der Personalabteilung anfragen, wann die Aufrollung durchgeführt wird.
Wir sind hier denke ich ein Forum von Personalverrechnern und nicht die Arbeiterkammer.
LG
IngridBingridB
TeilnehmerServus Roland!
Ich habe inzwischen sowohl mit dem zuständigen FA als auch mit der WGKK noch einmal telefoniert. Der Lohnsteuerprüfer, der ja eigentlich GPLA Prüfer ist, hat also steuerlich sofort abgewinkt und nun auch sv-mäßig seine Bedenken geäußert, bezüglich der Höhe. Und zwar hat er eigentümlicherweise die Komponente „soziale Zuwendung“ besonders hervorgehoben und meint, dem Kleinverdiener würde hier quasi ein größer sv-freier Betrag zuzustehen, als dem Großverdiener, der die Heirats-„beihilfe“ nicht so notwendig hat. (Hier würde man bei einer GPLA wahrscheinlich diskutieren müssen).
Was in meinem Fall erschwerend dazukommt in Bezug auf alle „DN“ gleichbehandeln, dass hier alle drei Dienstnehmer die Kinder der Unternehmerin sind, die aus tragischen Gründen das Unternehmen allein weiterführt. Sie wird allen Kindern Gleiches zukommen lassen, hat nun aber auf den SV-Vorteil verzichtet, weil sie fürchtet, er würde in dieser speziellen Konstellation sowieso aberkannt.Beim Telefonat mit der WGKK hat man mir gesagt, in den MVB wäre nichts zu finden über einen Einschränkung der Höhe nach.
Diesbezüglich bleibt es also spannend … aber so ist es ja sehr oft in der PV darum haben wir uns dieses Betätigungsfeld ja ausgesucht ;o)
Lieben Gruß
IngridingridB
TeilnehmerIch muss meinen Beitrag teilweise korrigieren. Steuerfreiheit ist bedauerlicherweise nicht gegeben. ;o(
ingridB
TeilnehmerHallo,
ich denke nicht, dass du hier die Antwort findest, die du suchst.
Vielleicht versuchst du es einmal auf einer Bezirksstelle der Arbeiterkammer.
Alles Gute
IngridingridB
TeilnehmerDieser Ratschlag war bestimmt nicht falsch.
LG
IngridingridB
TeilnehmerHallo Haribofan,
ich meine du bist hier nicht ganz an der richtigen Adresse mit deiner Frage. Wir beschäftigen uns hier mit personalverrechnungstechnischen Fragen. Was du gebraucht hättest, wäre einer arbeitsrechtliche Beratung, die du dir als Arbeitnehmer bei der zuständigen Arbeiterkammer einholen kannst.
Wir kennen weder die Vorgeschichte zu deinen Mehrstunden noch deinen Dienstvertrag. Vl war das auch ein Grund, warum du hier keine Auskunft erhalten hast.
mfg
IngridingridB
TeilnehmerDanke Roland.
5. September 2008 um 23:26 Uhr als Antwort auf: MV Beiträge auszahlen + Wiedereintritt beim gleichen DG #69575ingridB
TeilnehmerNun steht dein Beitrag schon lange genug unbeantwortet. Es wird Zeit, dass jemand beginnt, diese Denksportaufgabe mit dir zu überlegen.
Also meiner Ansicht nach, könnte deinem listigen Plan eigentlich nichts im Weg stehn.Wenn ich die Abläufe aus meinem täglichen Berufsleben einfließen lasse, denke ich, dass die MVK oder nun ja BMVK von deinem WE garnichts mitbekommt ;o)
Außer natürlich wenn das morgen alle Dienstnehmer österreichweit machen – dann würd´s vl jemandem auffallen *gg*
Halt uns am Laufenden, ob dein Projekt funktioniert hat.
Alles Liebe
Ingrid
– weil PV nie langweilig wird ;o)ingridB
TeilnehmerAlso meiner Erfahrung und meinem Wissen nach würde Entgelt das der DN für den Zeitraum in dem er schon Krankengeld von der GKK erhält sehr wohl schmälern.
Ich würde überlegen den DN nach seiner Genesung mit einer netten SZ willkommen zu heißen.
Wäre das nicht eine Möglichkeit in deinem speziellen Fall?
LG
Ingrid5. September 2008 um 22:57 Uhr als Antwort auf: Nachverrechnung Betriebliche Mitarbeitervorsorge #69573ingridB
Teilnehmerdu hast sicher geprüft ob es sich im jahr 2004 wirklich um einen ersteinritt gehandelt hat und nicht vl ein wiedereintritt vorliegt ….. und somit vl abf. alt?
also ich würde meinen, dass du das nur mit korrigierten L16/BN machen kannst. wenn du die daten nicht mehr bearbeiten kannst, würde ich dir empfehlen bei der gkk anzufragen, ob du das vl irgendwie formlos machen kannst.
wünsche gutes gelingen.
IngridingridB
TeilnehmerIch nehme an, du musstest dich inzwischen schon entscheiden, wie du dieses Jubiläumsgeld abrechnest.
Ich wäre mir nicht ganz sicher und würde gegebenenfalls bei der GKK und/oder beim Finanzamt anfragen.
Mfg
IngridingridB
TeilnehmerLiebe Andrea,
dazu kannst du die Lohnkontenverordnung 2006 befragen.
Soweit ich weiß müssen die Reisekosten über das Lohnkonto geführt werden, unabhängig davon wie gering der Betrag ist. Vl kann dir jemand noch genaueres dazu hinterlassen.
Mfg
IngridingridB
TeilnehmerIch beschäftige mich erstmals gerade mit Bedienungsgeld (Bedienungsentgelt oder Bedienungsprozente) und habe auf http://www.hotelverband.at/kv/lohn2.htm im Kollektivvertrag für Arbeiter im Gastgewerbe in der Lohnordnung ein Beispiel für die Abrechnung gefunden.
Der 20-Stunden-Arbeiter kann genauso NICHT den Lohn bzw das Bedienungsgeld wie ein 40-Stunden-Arbeiter haben, so wie im Beispiel natürlich auch der Dienstnehmer aliqout abgerechnet wird, der erst Mitte des Monats eingetreten ist.
Deine GPLA ist bestimmt schon beendet (ich würde es dir jedenfalls wünschen *g*).
Es würde mich dennoch interessieren, wie die Sache ausgegangen ist.Mit kollegialem Gruß
Ingrid BladeckingridB
TeilnehmerFrei erfunden kann das aber doch nicht sein!? Ich bleibe aber dran. Möglicherweise gibt es noch jemand in meinem Bekanntenkreis, der etwas darüber erfahren kann. Sobald ich etwas höre, werde ich berichten.
ingridB
TeilnehmerNein, Martin. Ich habe leider absolut keine Information dazu bekommen.
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