Verfasste Forenbeiträge
-
AutorBeiträge
-
ingridB
TeilnehmerDanke auch an dich Biggi. Damit kann ich jetzt zumindest wie erwähnt, die Dienstnehmer durchgehn und schaun, wo ich die PP „neu machen“ muss.
Nochmals danke und ebenfalls ein schönes, sonniges Wochenende.
ingridB
TeilnehmerHallo Hubert,
aha, eine Mischform wäre also doch auch möglich.
Es hat mich nur irritiert, dass das Pendlerpauschale gänzlich entfallen sollte mit Stichtag 1. Mai 2013 (wie bei der Privatnutzung des Firmen-Pkw).
Danke Hubert.
Jetzt versuch ich das noch in meiner Literatur zu finden, um es dem Klient klar zu machen und dann müssen wir uns scheinbar alle Dienstnehmer einzeln anschaun.
ingridB
TeilnehmerIch habe auf meine Frage immer noch keine definitive Antwort gefunden. Bei dem Klienten bei dem die Frage aufgetaucht ist, wäre der Entfall des Pendlerpauschales fatal. Ein großes Unternehmen hat für alle rd. 40 Mitarbeiter die Wiener Jahreskarte gekauft. Krassester Fall wäre eine Dienstnehmerin die aus Ungarn nach Wien hereinpendelt (großes PP, über 60 km). Das bringt ihr einen Steuervorteil von monatlich rd. EUR 125,00.
Die Wiener Jahreskarte kostet EUR 365,00 / 12 = 30,42
Das würde bedeuten, dass der DG ihr zwar monatlich rd. 30,00 EUR „schenkt“, sie dafür aber den LST Vorteil hergeben muss; also einen Verlust von rd. EUR 95,00.
Ich will es einfch nicht glauben. Das war doch nicht das, was der Gesetzgeber wollte?
Vl gibt´s doch jemand, der mir da weiterhelfen kann.
ingridB
TeilnehmerVielleicht hab ich dich falsch verstanden, aber warum wird nicht einfach nur eine Änderungmeldung gemacht (anstatt ab- und anzumelden9?
Nachdem das DV weitergeführt wird, stellt sich m.E. die Frage ob eine Auflösungsabgabe anfällt garnicht.
Im Übrigen hat er aus dem selben Grund ja auch keinen Anspruch beim AMS. Oder sieht das jemand anders?
Ich hoffe, das kann ein bisschen helfen.
LG
IngridingridB
TeilnehmerDanke noch einmal.
ingridB
TeilnehmerLiebe Biggi,
vielen, vielen Dank für die flotte AntwortIch hätte garnicht so viel suchen müssen. Immer wieder gut, der Arbeitsbehelf.
DAnke schön.
Liebe Grüße und einen angenehmen Arbeitstag.ingridB
TeilnehmerDanke Biggi
diesmal ohne E ;o)ingridB
TeilnehmerDanke Biggie und einen guten Start in die Woche.
ingridB
TeilnehmerIch bin schon lang in der PV tätig, hab auch schon den einen oder anderen L16 versehntlich nicht übermittelt, aber bisher noch keine Strafe diesbezüglich gesehen.
Aber vl hat jemand andere Erfahrungen?
LG
IngridingridB
TeilnehmerDer Vollübertritt ist richtigerweise noch bis 31.12.2012 möglich. Gemeint ist die Übertrittsvereinbarung. Die Zlg. der Beiträge kann wie sonst auch erst später erfolgen.
Und zum zweiten Punkt der Frage hier ein Zitat aus dem „dicken“ Ortner ;o)
„Die Vereinbarung einer ratenweisen Überweisung des Übertragsbetrags (max. fünf Jahresraten) bedingt eine Verzinsung von 6 % des noch aushaftenden Übertr.betrg. und führt durch abfertigungsunschädliche Beendigungsarten zur vorzeitigen Überweisungspflicht. Bei abfertigungsschädlichen Beendigungsarten sind die noch offenen Jahresraten wie vereinbart weiterzuzahlen. ….. „
Die vereinbarten Übertrittsbeträge gehen für den DN nicht mehr verloren. Schlechtestenfalls muss er auf den Anspruch darüber verfügen zu können, warten.
LG
Ingrid BladeckingridB
TeilnehmerIch würde es der Ordnung halber intern aufrollen. Betragsmäßig ändert sich ja nichts.
Näheres zur Vorgehensweise kann ich leider nicht beisteuern. Ich arbeite nicht auf BMD sondern auf RZL; dort hätte das nicht passieren können ;o)
Willkommen in der Lohnverrechnung
und viel spannende Freude
IngridingridB
TeilnehmerSehr gerne.
Liebe Grüße
ingridB
TeilnehmerEhrlich gesagt, hab ich´s glaub ich nicht ganz genau verstanden ;o)
Eine neue Überlegung. Jede Mehrarbeit wird brutto gerechnet, also jede Mehrarbeitsstunde und jede Überstunde wird zum Bruttogrundgehalt dazugerechnet.
Dann ist es doch nur logisch, dass auch die negativen Stunden vom Bruttogrundgehalt gekürzt werden. Wie in meinem Beispiel beschrieben.
Eine Nullabrechnung kann deshalb problematisch werden, weil es dann auch keine Versicherungsgrundlage gäbe (Abmeldung von der GKK?, DV unterbrochen?, Krankengeld, Wochengeld, Pensionszeiten usw.).
Und noch eine letzte Überlegung zur Freiwilligkeit. Wenn sich aus versicherungstechnischen Gründen Nachteile für die Dienstnehmerin ergeben, wird es möglicherweise schnell vorbei sein, mit dem freiwilligen Verzicht. Nebenbei kann man auf einen Lohnanspruch nicht wirklich verzichten.
LG
IngridingridB
TeilnehmerOb zu Recht oder nicht; manchmal vereinbaren DG und DN eben eine solche Vorgehensweise. (Im oben erwähnten Beitrag geht es im Groben ja um die „bösen DG“ die das unrechtmäßig so handhaben). In der Praxis wird vl einmal einem DN für´s ewige Zuspätkommen eine Minusstunde in Abzug gebracht o. ä.)
Ich habe dafür eine eigene Lohnart angelegt, die in den Pflichtigkeiten (SV, LSt, DB, DZ und KommSt) wie ein laufender Bezug definiert ist.
Ich ermittle den Stundenlohn (brutto: z. B.: Lohn 1200,00 / MA Teilier 167= Std.Lohn 7,19) und mutipliziere mit der Anzahl der Fehlstunden ( z. B. 2 Stunden)
Mein neues Brutto beträgt dann anstatt bisher 1200,00 im Monat der Verrechnung der Minusstunden 1.185,62 (1200,00 abzüglich 2*7,19= 14,38) und ich rechne diesen verringerten Bruttobetrag ganz normal sv- und lohnsteuerlich und die LNK ab.
Das ist vl nicht ganz gebräuchlich, aber in der mäßigen Anwendung auch schon durch GPLAs erprobt.
In Ihrem Fall scheinen es sehr viele Minusstunden zu sein, daher würde ich das – wenn möglich – aufteilen.
Ich hoffe, das hat ein wenig geholfen.
LG
ingrid bladeckingridB
TeilnehmerIch würde meinen, dass hier der klassische Fall einer Änderungskündigung anzuwenden wäre.
Vl hilft dieser Link:
http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?AngID=1&StID=475623&DstID=860LG
Ingrid -
AutorBeiträge