Fahrscheine Wien

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  • Autor
    Beiträge
  • #63877
    rawuzl
    Teilnehmer

    Liebe Forumteilnehmer,

    leider habe ich gerade einen falschen Gedanken und bitte euch darum um Hilfe.
    DN bekommt von DG Fahrscheine (Wien) um zu Kunden zu fahren bzw. kauft er sie selbst und verrechnet dann über die Kasser den Betrag der Fahrscheine. Muss ich die Beträge über das Lohnkonto führen, da es sich rein um geschäftliche und nicht private Benützung der Fahrscheine handelt.

    Mit freundlichen Grüßen
    Andrea

    #69571
    ingridB
    Teilnehmer

    Liebe Andrea,
    dazu kannst du die Lohnkontenverordnung 2006 befragen.
    Soweit ich weiß müssen die Reisekosten über das Lohnkonto geführt werden, unabhängig davon wie gering der Betrag ist. Vl kann dir jemand noch genaueres dazu hinterlassen.
    Mfg
    Ingrid

    #69576
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Andrea + Ingrid!

    Nur PAUSCHALE Entschädigungen müssen eingetragen werden.
    Siehe dazu Kapitel 10.1.2.1. im „großen“ Ortner:

    Reisekostenentschädigungen (§ 26 Z 4 EStG):
    • Tagesgelder, Kilometergelder und pauschale Nächtigungsgelder
    Eintragung im Lohnkonto: ja

    • Übrige Beträge (z.B. Hotelrechnung für die Nächtigung, Flugticket,
    Taxirechnung)
    Eintragung im Lohnkonto: nein

    LG

    #69581
    ingridB
    Teilnehmer

    Danke Roland.

    #69591
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Ingrid!

    Sehr gern geschehen.

    LG

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