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ingridB
TeilnehmerIch würde auch meinen, dass der Beobachtungstag danach, aber auch der erste Tag der vl schon im Spital verbracht werden soll, vor dem Eingriff würde dann als Krankenstand gelten.
Ich denke auf der HP der Knochenmarkspendezentrale
http://www.stammzellspende.at/main.asp?content=impressum.asp
findet man Antworten auf einige Fragen und auch Möglichkeiten der Kontaktaufnahme. Ich weiß darüber leider auch nicht viel. Ich kenne eben nur die Steuerberaterin über die ich auch meine Infos habe und habe mehr oder weniger zufällig mit einem Verwandten der lange Zeit in der WGKK gearbeitet hat auch noch darüber gesprochen und dabei kam dieser §120 ins Gespräch.
Würd mich freuen, wenn du mich auf dem Laufenden hältst.
Schönen Abend noch.
LG
IngridingridB
TeilnehmerLiebe Susanne
Lieber Roland,ich muss meine Informationen zu diesem Thema wieder revidieren. Ich bin leider selbst falsch informiert worden.
Es hat sich im ASVG der § 120a gefunden.
Inkrafttretensdatum 01.08.2009
Organspende
§120a (1) Einer Krankheit im Sinne des § 120 Z 1 ist gleichzuhalten, wenn ein Versicherter in nicht auf Gewinn gerichteter Absicht einen Teil seines Körpers zur Übertragung in den Körper eines anderen Menschen spendet.
Der Versicherungsfall der Krankheit gilt mit dem Zeitpunkt als eingetreten, in dem die erste ärztliche Maßnahme gesetzt wird, die der späteren Entnahme des Körperteiles voranzugehen hat.Jetzt würde mich wirklich interessieren, ob das nun in deinem Fall, Susanne, von der GKK anerkannt wurde, oder nicht.
Liebe Grüße und ich bitte um Entschuldigung falls ich Verwirrung gestiftet habe.
IngridingridB
TeilnehmerLiebe Biggi,
freut mich, wenn ich dir helfen konnte.LG
und ein schönes verlängertes WE
IngridingridB
TeilnehmerLiebe Kollegin,
also keinesfalls würde ich rückwirkend am Bezug etwas ändern.Ich würde das so sehen, dass zuvor ein befristetes Dienstverhältnis mit dem jungen Mann als Ferialarbeiter bestand.
Nach Ablauf wurde im Anschluß ein neues DV eingegangen. Diesmal als der „normale“ Lagerarbeiter den du schon erwähnt hast, mit der entsprechenden Einstufung im KV.Ich hoffe, das war ein gescheiter Gedanken, der dir bei deiner Entscheidung hilft ;o)
LG
IngridingridB
TeilnehmerServus Roland,
du hast recht. Bei der Vorsorgeuntersuchung würde ich auch nicht zweifeln.
Es ist und bleibt spannend. Darum sind wir ja Personalverrechner ;o)Und ich stimme dir zu. Hier sollte es eine Entscheidung geben. Wenn jemand helfen will, dürfte es keine derartigen Hindernisse geben.
Schönen Abend noch.
LG19. Oktober 2009 um 14:37 Uhr als Antwort auf: Langer Krankenstand – Dauer halbes Krankenentgelt #71040ingridB
TeilnehmerJa richtig, der halbe Bezug wird weiterbezahlt bis 28.10. (ich hatte die 19 Tage vom Juni mitgezählt).
19. Oktober 2009 um 10:46 Uhr als Antwort auf: Langer Krankenstand – Dauer halbes Krankenentgelt #71037ingridB
TeilnehmerHallo K.,
also ich würde mit den halben Bezügen bis zum 8.10. kommen. (28 Tage halber Bezug)
Somit ist das Höchstausmaß von 84 Tagen voll und 28 Tage halb ausgeschöpft.Weitere Bezüge könnte es meiner Meinung nach dann erst wieder für einen neuerlichen Krankenstand geben. Dann würde er den halben Grundanspruch bekommen (hier kommt es dann zu den erwähnten Viertel-Bezügen), aber auch hier ist das Höchstausmaß von 16 Wochen (bei der Dienstzeit im konkreten Fall).
Ich hoffe, ich konnte helfen.
Liebe Grüße
IngridingridB
TeilnehmerLieber Roland,
ich lese im AngG § 8
>> …. Um seinen Entgeltfortzahlungsanspruch zu behalten, darf der Arbeitnehmer den Hinderungsgrund nicht schuldhaft herbeigeführt haben und muss alles unternehmen ……..<< „Schuldhaft“ kann man es wohl nicht bezeichnen, aber dennoch hat der Arbeitnehmer es wohl selbst „herbeibeigeführt“.
Und auch im ABGB wird geschrieben, dass für die besonderen Gründen die ihn an der Dienstleistung hindern kein eigenes „Verschulden“ vorliegen darf.Ich fürchte, ein DG könnte sich hier aus der Entgeltpflicht herausstehlen.
Liebe Grüße
und einen schönen Wochenbeginn
IngridingridB
TeilnehmerHallo Susanne
hallo Rolandja das war tatsächlich auch für mich höchst interessant und überraschend. Ich habe durch die Verbindung zur Steuerberaterin der Knochenmarkspendezentrale immer wieder einmal etwas darüber gehört, aber so genau wusste ich nicht Bescheid. Auch ich wäre ursprünglich von einem Krankenstand ausgegangen.
Gut, dass wir diese Plattform haben und uns austauschen können.
Jetzt hab ich sogar einmal dir Roland etwas erzählen können, wo du doch sonst so vielseitig Bescheid weisst.Allseits ein schönes Wochenende
und liebe Grüße
IngridingridB
TeilnehmerHallo Susanne,
hallo Roland,ich kann leider erst heute antworten. Ich kenne jemand, der direkt mit der Knochenmarkspendezentrale in der Florianigasse in 1080 Wien zu tun hat und habe auf Antwort gewartet.
Ich muss dir Roland leider widersprechen.
Die Gebietskrankenkasse wertet die Arbeitsunfähigkeit nach Knochenmarkspende bzw Stammzellenspende NICHT als Krankenstand.Je nach Großzügigkeit des Dienstgebers gibt es die Möglichkeit, diesen einen Tag (eventuell zwei, wenn ein Anreisetag notwendig ist) selbst zu tragen und die gute Sache auf diese Weise zu unterstützen.
Es wurde mir berichtet, dass Unternehmen diesen Tag – ähnlich wie die Freizeit für Arztbesuche – für sich werten.Wie ich gehört habe, wird die Entnahme in den allermeisten Fällen aus der Armbeuge vorgenommen, dauert ca 6-8 Stunden und danach reicht es sich ausgiebig auszusschlafen. Die meisten Dienstnehmer sind am nächsten Tag arbeitsfähig; berichtete man mir.
Die Entnahme unter Vollnarkose ist absolut die Ausnahme.Grundsätzlich besteht aber auch die Möglichkeit, den Aufwand direkt mit der Knochenspendezentrale zu verrechnen.
Wenn hier noch konkretere Fragen auftauchen, würde ich empfehlen vl direkt mit der Knochenmarkspendezentrale Kontakt aufzunehmen.
Liebe Grüße
IngridingridB
TeilnehmerGut, gut, ich hab´ mich wohl zu flott zu einer Reaktion hinreißen lassen oder vielleicht den einen oder anderen falschen Eindruck aus Ihren diversen Meldungen in eigener Sache hier erworben.
Sollte ich Ihnen mit dem Wort Laie zu nahe getreten sein, bitte ich um Entschuldigung.
Natürlich ist diese Forum allen zugänglich; auch hier stimme ich Ihnen zu. Meines Erachtens wird dieses Forum in letzter Zeit häufiger ein wenig anders genutzt als man es bisher gewohnt war. Das werde ich hinnehmen müssen.
Im meinem Alter …. ;o) kann ich mich an Abrechnungen mit Papier, Bleistift und Lohnsteuertabellen-Buch noch sehr gut erinnern. In meinem Alter hat man in der PV schon so manche Veränderung mitgemacht und so manche kommen und gehn gesehen.
Im Eigentlichen waren meine Gedanken wohl auch, dass Sie hier keine Unterstützung bei der Erstellung einer solchen Arbeitsmappe erhalten werden, weil die meisten Nutzer hier ihren 8 Stundentag vor einem „richtigen“ Lohnverrechnungsprogramm verbringen, aber auch hier lehrt das Leben, sich in Geduld zu üben. Vielleicht kommen ja doch noch ein paar Ratschläge dafür.
Inzwischen habe ich versucht ein paar Links für Sie zu finden. Vielleicht schafft das vorläufig ein bisschen Abhilfe. Mit den diversen Brutto/Netto-Rechnern kann man zumindest von einem Bruttoeinkommen auf einen Nettobetrag rechnen.
https://www.bmf.gv.at/service/Anwend/Steuerberech/BruttoNetto/BruttoNetto.htm
http://akbruttonetto.akwien.at/
http://www.cpu-informatik.at/Joomla/index.php/Gratis-Online-Rechner/Brutto-Netto.htmlIch bleibe meinem Motto treu. Die Personalverrechnung ist spannend und macht mir Freude.
Das wird ganz sicher, trotz meines hohen Alters *gg* noch lange so bleiben.Alles Gute
IngridBingridB
TeilnehmerHallo Mimi,
ja, man darf mehrmals aufrollen. Da gibt es keine Beschränkung.
IngridBingridB
TeilnehmerNicht bös´ sein, aber ist das wirklich ernst gemeint?
Das klingt ja fast wie ein Scherz. Eine derartige Mißachtung unseres Wissens ist mir ja noch selten auf diese Weise vor die Nase gehalten worden.Also wenn ich jetzt bescheiden bleibe, dann kannn ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, wie ein Laie die Abrechnung eines Gehaltes (oder Lohnes – hier gibt es doch tatsächlich noch Unterschiede) mit Excel bewerkstelligen könnte.
Ich meine im Namen vieler hier zu sprechen, wenn ich sage, wir verstehen uns als Forum von geschulten Personalverrechnern, mit mehr oder weniger Berufsjahren, die sich über Spezialfälle austauschen und Erfahrungen aus den unterschiedlichsten Bereichen mitteilen.
Falls Sie die Richtigkeit Ihrer Gehaltsabrechnung anzweifeln, könnten Sie ja mit wesenlich weniger Aufwand Arbeitnehmervertretungen aufsuchen, die dafür die entsprechenden Programme bereit haben. Das wäre mein gut gemeinter Tipp.
Viel Erfolg
IngridBingridB
TeilnehmerHallo Urks,
die Überzahlung wird wie die LE (Lehrlingsentschädigung) abgerechnet. Also keine andere Beitragsgruppe. Ich hatte auch schon freiwillige Mehrleistungen an Lehrlinge (z.B. wenn sie vom Auszubildenden wegen guter Leistungen schon frühzeitig auf die LE des nächsten Lehrjahres angehoben wurden).
Ich habe hier noch nie extra Beträge ausgewiesen und es gab kein Problem. Kann auch m. E. garnicht sein. Bei einem Angestellten würde man ja genauso verfahren.
LG
IngridingridB
TeilnehmerHallo Birgit,
verrechnungstechnisch ist die einzige legale Lösung für Entgelt das für besonderes Engagement ausbezahlt werden soll eine Sonderzahlung abzurechnen. Wie auch immer man sie bezeichnen mag; sie würde sowohl sv- wie auch lohnsteuerpflichtig abgerechnet werden müssen.
Möglicherweise gibt es ja noch weitere Kommentare.
Lg
IngridB -
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