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ingridB
TeilnehmerServus Bibi!
Hast du Zugriff auf das RZL-Handbuch? Dort ist es sehr gut erklärt. Sowohl wenn das Ende Entgelt im gleichen als auch nicht im gleichen Monat liegt. Kapitel 25 Abrechnungen von Sonderfällen.
lg
IngridingridB
TeilnehmerHallo Clara!
Vielen Dank für deine Stellungnahme. Ich sehe das auch so, dass das mit der Urlaubsablöse erst recht unhaltbar ist. Ich habe dem DG diesen Fehler bereits „gebeichtet“. Die gegnerische Rechtsanwältin verlangte nämlich mittlerweile schon eine detailierte Abrechnung um kontrollieren zu können. Der DG hat mir erklärt, dass nun nach dem glücklichen Ende der ganzen Sache die DNin sehr kooperativ ist und den zuviel erhaltenen Betrag gerne rücküberweisen will. Auch sie möchte gerne einen korrekten Abschluß der ganzen Sache.
Vielleicht gibt´s ja noch eine Fortsetzung , wenn ich nun beginne mit allen Formularen usw. die ganze Sache an die Behörden (WGGKK, FA und AMS) zu melden. Personalverrechnung war immer schon meine Leidenschaft und ist extrem spannend.
Liebe Grüße
IngridingridB
TeilnehmerLieber Herr Ortner!
Da hab ich ja wieder schöne Auskünfte von den zuständigen Stellen erhalten.
Am FA hatte man mir gesagt, dass die DB-Befreiung NICHT zutrifft und hat den FLAG zitiert (Ich bin leider erst morgen wieder in der Kanzlei und kann nichts Näheres aus dem Gedächtnis wiedergeben. Möglicherweise §41/4f? Arbeitslöhne von Personen, die ab dem Kalendermonat gewährt werden, der dem Monat folgt, in dem sie das 60. Lebensjahr vollendet haben. ?) Die DNin ist im Mai 2004 sechzig geworden und mit Juni deshalb in Pension gegangen.
Aber der LSt-Prüfer hat wenigstens gemeint, ich solle am Besten eine schriftliche Anfrage machen. Das hab ich auch schon getan. Die Frage ist nur, wann ich darauf Antwort erhalten werde. Die Vergleichszahlung musste ja schon bezahlt werden. Es gab natürlich eine Frist.
Bei der WGKK hat mir dieser Beitragsprüfer das allerdings ganz ohne Zweifel so gesagt. Ich werde ihn nochmals anrufen und nachfragen.
Recht herzlichen Dank für die schnelle Antwort.
Liebe Grüße
Ingrid Bladeck -
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