Das Zach´sche Progamm soll ein Zeiterfassungsprogramm sein – von einem Herrn Zach von der Nö Arbeiterkammer entwickelt.
Im meinem speziellen Streitfall – die Arbeiterkammer hat den Akt bereits an eine Rechtsanwaltskanzlei zur Klagseinbringung weitergeleitet – geht es um einen Fernfahrer. Dieses Programm ermittelt die Normal- und Überstunden des Dienstnehmers. Wenn der Fernfahrer nicht 8 Stunden Ruhepause hatte, führt die vorzeitige Weiterfahrt zu Überstunden.
Meine Frage: Hat jemand schon davon gehört und wenn ja, wird das Ergebnis dieses Programmes wirklich vor Gericht schon seit längerem anerkannt?
Die Frage stellt sich nur wahrscheinlich nur interessehalber, denn die so ermittelten Überstunden werden ohnedies von jemand kontrolliert werden müssen. Was natürlich äußerst mühsam werden wird, sollte die AK den Überprüfungszeitraum z.B. auf das ganze letzte Arbeitsjahr ausdehnen.