Besteuerung des auf „vorobligatorische“ Beitragszahlungen entfallenden Anteils einer Pensionskassenleistung
Bezüge und Vorteile aus ausländischen Pensionskassen zählen nach § 25 Abs 1 Z 2 lit b Satz 1 EStG zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Eine Differenzierung danach, ob die Leistungen der Pensionskasse durch gesetzlich verpflichtende oder aufgrund des Dienstvertrags entrichtete oder freiwillige Beiträge von Arbeitgebern oder Arbeitnehmern finanziert worden sind, enthält die Bestimmung nicht.
Karenzentschädigung ist den steuerpflichtigen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zuzurechnen
Die Karenzentschädigung für die Einhaltungen eines vertraglich vereinbarten Wettbewerbsverbotes fällt – im Gegensatz zu einer vom Dienstgeber geleisteten Überbrückungshilfe – nicht unter den Befreiungstatbestand des § 41 Abs 4 lit a FLAG für Ruhe- und Versorgungsbezüge.
Keine Anrechnung eines „Urlaubsanspruchs“ als Selbständiger
Die Möglichkeit, sich als Selbstständiger freie Tage zu nehmen, ist dem Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub nicht gleichzusetzen. Ab dem vierten Monat nach der Beendigung des Dienstverhältnisses ist der fiktiv in der Kündigungsfrist entstandene Urlaubsanspruch aus dem beendeten Arbeitsverhältnis mit einem im neuen Arbeitsverhältnis erworbenen Urlaubsanspruch aufzurechnen.
Rechtsprechungsstatistiken 2018: Gerichtshof und des Gericht erreichen mit 1769 erledigten Rechtssachen neuen Rekordwert
Während sich in den Jahren 2016 und 2017 die Anzahl der erledigten Rechtssachen jeweils auf rund 1600 belief, wurde sie im Jahr 2018 mit 1769 übertroffen. Die Anzahl der bei den beiden Gerichten anhängig gemachten neuen Rechtssachen beläuft sich auf 1683, womit sich die steigende Tendenz aus den letzten Jahren fortsetzt.
Politische Betätigung und Gemeinnützigkeit
(B. R.) – Wer politische Zwecke durch Einflussnahme auf politische Willensbildung und Gestaltung der öffentlichen Meinung verfolgt, erfüllt keinen gemeinnützigen Zweck. Bei der Förderung der Volksbildung hat sich die Einflussnahme auf die politische Willensbildung und Gestaltung der öffentlichen Meinung auf bildungspolitische Fragestellungen zu beschränken.
Auflösung der atypisch stillen Gesellschaft mit Konkurseröffnung
Nach § 185 Abs 2 UGB führt die Eröffnung eines Konkursverfahrens über einen Gesellschafter zwingend zur Auflösung einer stillen Gesellschaft. Diese Auflösungsbestimmung ist nicht disponibles Recht. Durch frühere Verlustzuweisungen entstandene negative Kapitalkonten stellen daher zum Zeitpunkt der Konkurseröffnung über die Geschäftsherrin steuerpflichtige Veräußerungsgewinne der zwingend ausscheidenden stillen Gesellschafter dar.
Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten im Steuerbereich: Vorläufige Einigung über Finanzierung
Am 21. 3. 2019 erzielten die Mitgliedstaaten eine vorläufige Einigung über die Bereitstellung von Mitteln für das EU-Programm zur Zusammenarbeit im Steuerbereich („Fiscalis“) im nächsten EU-Haushaltszeitraum 2021-2027.
Brexit-Update: Fristverlängerung unter Vorbehalt
Der Europäische Rat stimmt einer Fristverlängerung bis zum 22. 5. 2019 unter der Voraussetzung zu, dass das Austrittsabkommen in der nächsten Woche vom Unterhaus gebilligt wird. Falls das Austrittsabkommen in der nächsten Woche nicht vom Unterhaus gebilligt wird, stimmt der Europäische Rat einer Fristverlängerung bis zum 12. 4. 2019 zu und erwartet vom Vereinigten Königreich vor diesem Datum Angaben zum weiteren Vorgehen zur Prüfung durch den Europäischen Rat.
OGH: Formungültiges Testament eines Leseunfähigen
Die private fremdhändige letztwillige Verfügung einer Person, die nicht lesen kann, bedarf zu ihrer Gültigkeit auch der Unterschrift dieser Person. Der OGH stellte klar, dass die Formgültigkeit des Testaments einer leseunfähigen Person nicht nur die Einhaltung der Sondervorschriften für Leseunfähige, sondern auch der allgemeinen Vorschriften für fremdhändige Testamente erfordert.
BFG: Kaufpreis als GrESt-Bemessungsgrundlage bei Vorliegen einer angemessenen und fremdüblichen Gegenleistung
Die Feststellung des Verkehrswertes als Mittelwert zwischen Ertragswert und Sachwert ist nach den überzeugenden Ausführungen des vom Gericht bestellten Sachverständigen überholt. Zudem erscheint die Argumentation der Beschwerdeführerin als schlüssig, dass bei Ertragsobjekten dem Ertragswert bei der Ermittlung des gemeinen Wertes ein höheres Gewicht beizumessen ist als dem Sachwert.
BFG: Grundstückswert eines gemischt genutzten Grundstückes
Der Grundstückswert kann auch bei einem „gemischt genutzten Grundstück“ dann von den Immobilien-Durchschnittspreisen laut Statistik Austria als geeignetem Immobilienpreisspiegel gemäß § 4 Abs 1 GrEStG iVm § 3 Abs 2 GrWV ermittelt werden, wenn eine „vorwiegende“ Nutzung für Wohnzwecke im Ausmaß von mehr als 50 % vorliegt.
BFG: NoVA bei einem in der Schweiz gekauften gebrauchten Wohnmobil
Bei einem gebrauchten Wohnmobil sind Ausstattung und Zubehör ohne Zusammenhang mit der Funktion als Fahrzeug in die Bemessungsgrundlage der NoVA einzubeziehen, weil dem Gesetz keine Sonderregelung für gebrauchte Wohnmobile zu entnehmen ist.











