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SWK.Podcast 09/2019

Willkommen zum SWK.media Podcast. Hören Sie die Zusammenfassung von Ausgabe Nr. 9 vom März 2019.

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Tagesfragen

Verfügt eine Kapitalgesellschaft über eine positive Innenfinanzierung sowie über einen positiven Einlagenstand, steht ihr das Wahlrecht zu, offene Zuwendungen auf Ebene des Anteilsinhabers steuerlich als Ausschüttung oder als Einlagenrückzahlung darzustellen. Im Falle einer verdeckt erfolgten Zuwendung besteht nach Ansicht der Finanzverwaltung kein derartiges Wahlrecht, sondern sei eine Ausschüttung anzunehmen. Im Lichte der aktuellen Judikatur könnte jedoch auch bei verdeckten Vorgängen ein Wahlrecht bestehen. Lesen Sie den Beitrag von Gerald Ehgartner und Hans Blasina in der aktuellen SWK.

Ein wichtiger Eckpfeiler des Reformpakets auf dem Weg zum „Finanzamt Österreich“ ist die Bündelung von mehr als 800 Mitarbeitern aus Steuerfahndung, Finanzpolizei und Finanzstrafbehörden im „Amt für Betrugsbekämpfung“. In einer Pressekonferenz Anfang März kündigte Finanzminister Löger an, einen Expertenrat „Anti-Steuerbetrug“ einzusetzen, um bis zum Sommer gemeinsam mit dem Bundesministeriums für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz von Betrügern ausgenützte Gesetzeslücken zu schließen. Zudem wolle man Steuerbetrug verstärkt mithilfe von Predictive Analytics bekämpfen.

Steuertermine im April – Am 15. April 2019 sind unter anderem die Umsatzsteuervorauszahlung, die Normverbrauchsabgabe und die Werbeabgabe für Februar 2019 fällig.

Steuern

Natürliche Personen mit betrieblichen Einkünften haben die Möglichkeit, durch Geltendmachung des Gewinnfreibetrags die Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer zu reduzieren. Vor allem bei wenig anlagenintensiven Tätigkeiten werden primär begünstigte Wertpapiere angeschafft, um in den Genuss des „investitionsbedingten“ Gewinnfreibetrags zu kommen. Regelmäßig erfolgt der Erwerb derartiger Wertpapiere erst kurz vor Jahresende. Da die Finanzverwaltung davon ausgeht, dass im Zusammenhang mit dem Gewinnfreibetrag die „Anschaffung“ von Wertpapieren erst mit Gutschrift auf dem Depot erfolgt, ist bei Verzögerungen eine Geltendmachung des investitionsbedingten Gewinnfreibetrags nicht mehr im abgelaufenen Wirtschaftsjahr möglich. Dieser Beitrag von Andreas Kampitsch, Ernst Komarek, Karl Stückler und Thomas Pesseg unterzieht diese Ansicht einer kritischen Würdigung.

Umstellung der Messverfahren im Bereich Pkw – Bisher wurde zur Feststellung der CO2/km-Werte von Fahrzeugen der NEFZ zugrunde gelegt. Nun kommt das neue Messverfahren nach WLTP zur Anwendung, das auf weltweit gesammelten Fahrdaten basiert und mit seiner dynamischeren Ausrichtung realistischere Messergebnisse hinsichtlich Treibstoffverbrauch und CO2-Emissionen erzielen soll.

Das Auto spielt in unserem Leben häufig eine große Rolle, sei es im Beruf oder im Privatleben – ebenso gehört die korrekte Berücksichtigung der mit Kfz in Zusammenhang stehenden Aufwendungen zum festen Bestandteil des Alltags in der Steuerberatung, beim Finanzamt oder Gericht. Die von Stefanie Geringer zusammengestellte tabellarische Übersicht in der aktuellen SWK soll die korrekte Handhabung in der Praxis erleichtern und eine raschere Beurteilung ermöglichen.

Umsatzsteuer-Update März 2019: „Was gibt es Neues?“ – Dieser Nachrichtenüberblick von Mario Mayr bietet kurz und bündig alles Wissenswerte rund um die Umsatzsteuer für den Unternehmensalltag und die Beratungspraxis. Diesmal unter anderem zur Änderung der Durchführungsverordnung zur Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie.

Stellt sich bei einem Rechtsgeschäft nachträglich heraus, dass das „Reverse-Charge-Verfahren“ anwendbar gewesen wäre und berichtigt der Leistungserbringer die Rechnung nicht, so muss der Leistungsempfänger die von ihm bezahlte und vom Leistungserbringer abgeführte Umsatzsteuer grundsätzlich vom Leistungserbringer auf dem Zivilrechtsweg zurückfordern. Wird der Leistungserbringer allerdings insolvent, erhält der Leistungsempfänger in der Regel aber nur eine Quote zurück. In der Rechtssache Tibor Farkas hat der EuGH in dieser Fallgestaltung dem Leistungsempfänger einen unmittelbaren Rückerstattungsanspruch der irrtümlich bezahlten und entrichteten Umsatzsteuer gegen die Steuerbehörde zugesprochen. Wie der Leistungsempfänger diesen Rückerstattungsanspruch gegenüber der Behörde geltend machen kann, wurde jedoch bisher noch nicht abschließend geklärt. In diesem Beitrag von Alfred Mühlberger und Valentin Bendlinger soll für solche Fallgestaltungen ein aus dem nationalen Recht abgeleiteter Lösungsvorschlag geboten werden.

Der VwGH hat festgehalten, dass der Vorteil, den ein Unternehmen zur Abwicklung der Umsatzsteuerrückerstattung bei Touristenexporten den Touristen jeweils verschafft, darin besteht, dass diese sich nicht um die Rückerstattung im Drittstaat selbst bemühen müssen. In der Praxis stellt sich die Frage, ob dem Händler tatsächlich ein Recht auf Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit der Dienstleistungsgebühr zukommt. Ein Beitrag von Karin Kaufmann.

Mit dem Jahressteuergesetz 2018 hat der Gesetzgeber die Möglichkeit der begleitenden Kontrolle gesetzlich geregelt. Die begleitende Kontrolle ermöglicht es, im Sinne einer laufenden Abstimmung mit der Finanzverwaltung auf eine spätere Außenprüfung weitestgehend zu verzichten. Eine der Voraussetzungen ist die Implementierung eines Steuerkontrollsystems im Unternehmen. Die entsprechende Verordnung wurde Ende des letzten Jahres in der finalen Fassung veröffentlicht. Die wesentlichen Aussagen und Anforderungen sollen im Beitrag von Andreas Mitterlehner und Stefan Wallner kurz dargestellt werden.

Am 27. 2. 2019 hat das Plenum des Nationalrats den Beschluss gefasst, den Karfreitag als gesetzlichen Feiertag für Protestanten, Altkatholiken und Methodisten zu streichen. Stattdessen wird ein „persönlicher Feiertag“ für alle eingeführt: Jeder kann künftig einen Tag im Jahr auswählen, an dem ihm jedenfalls Urlaub zu gewähren ist; er muss dies spätestens drei Monate im Vorhinein schriftlich bekanntgeben. Einen zusätzlichen Urlaubstag gibt es dafür allerdings nicht. Für die ersten Monate gilt eine Übergangsregelung.

Aus der jüngsten Rechtsprechung

Markus Achatz, Gerhard Gaedke, Dietmar Aigner, Gernot Aigner und Michael Tumpel bieten eine Übersicht über die steuerrechtliche Judikatur der Höchstgerichte. Darunter VwGH-Entscheidungen zur USt bei Wohnmobilen und der Spekulationsfrist.

Der Linde Verlag ist tätig im Bereich Recht, Wirtschaft und Steuern. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf dem Steuerrecht. Erfahren Sie hier mehr über die Verlagsgeschichte, die Programmstruktur und die Kooperationspartner des Hauses.