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Die neue Karfreitags-Regelung wird – mit einigen Abstrichen – auch für den Bundesdienst gelten. Eine entsprechende Dienstrechts-Novelle wurde am 27. 3. 2019 mit Stimmenmehrheit vom Nationalrat angenommen. Damit können etwa auch Beamte und Richter einen ihrer Urlaubstage künftig zum „persönlichen Feiertag“ erklären.
Allerdings können bestimmte Beschäftigte unter gewissen Voraussetzungen, anders als in der Privatwirtschaft, auch an diesem speziellen Tag zum Dienst verpflichtet werden. Alles beim Alten bleibt darüber hinaus für Lehrer, sie haben weiterhin keinen Anspruch auf einen individuellen freien Tag.
⇒ Zur Parlamentskorrespondenz 307 vom 27. 3. 2019.