Auswirkungen von COVID-19 auf Unternehmensbewertungen
Die Einschränkungen des öffentlichen Lebens iZm COVID-19 haben zu grundlegend geänderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie zu hoher wirtschaftlicher Unsicherheit für die meisten Unternehmen geführt. Für die Geschäftsführung ergibt sich im Zuge der aktuellen Situation die Herausforderung einer plausiblen Einschätzung der zukünftigen Geschäftsentwicklung.
Auswirkungen von Mietreduktionen infolge SARS-CoV-2-Virus auf die Unternehmereigenschaft von KöR
Körperschaften öffentlichen Rechts (KöR) sind im Bereich der Vermietung und Verpachtung von Grundstücken nur dann unternehmerisch tätig, wenn ein entgeltlicher Bestandvertrag iSd § 1090 ABGB vorliegt. Entsprechend der Rz 265 der UStR ist dies im Grundsatz der Fall, wenn neben der Deckung der (laufenden oder zeitlich anteiligen) Betriebskosten (§§ 21 bis 24 MRG) ein Entgelt in Form einer Afa-Komponente in Höhe von 1,5 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt wird.
Freistellung für Risikogruppen – Die gesetzliche Grundlage für die Freistellung wurde im ASVG geschaffen (§ 735 ASVG)
Der Krankenversicherungsträger hat einen Dienstnehmer oder Lehrling über seine Zuordnung zur COVID-19-Risikogruppe zu informieren. Die Definition dieser allgemeinen Risikogruppe, die sich nach medizinischen Erkenntnissen und wenn möglich aus der Einnahme von Arzneimitteln herleitet, erfolgt durch eine Expertengruppe.
Härtefallfonds, Nothilfefonds, Corona-Förderungen – was wir bereits wissen
In der gestrigen Pressekonferenz „Paket für Arbeitsplätze und Unternehmen“ hat die Regierung Details zum Corona-Hilfspaket präsentiert und im Anschluss die Richtlinie für den Härtefallfonds veröffentlicht. Von der Europäischen Union wurden ergänzend hierzu, durch eine vorübergehende Erweiterung des EUBeihilfenrahmens, Fördermöglichkeiten für Leitbetriebe und Großunternehmen geschaffen.