Shop
Recht, Wirtschaft und Steuern. Unser Angebot im Shop.
Digital
Die Recherchedatenbank für Experten! Schnell und Effizient.
Media
Informiert mit News, Videos, Podcasts und den Zeitschriften des Verlags.
Campus
Top-aktuelle Seminare, Konferenzen, Lehrgänge und Webinare.
Ende 2012 waren in Deutschland erste Fälle von Betrügereien mit Cum-Ex-Geschäften bekannt geworden: Bei Cum-Ex-Geschäften werden Aktien rund um den Dividendenstichtag gehandelt. Sie werden „mit“ (lateinisch cum) Dividendenberechtigung verkauft und „ohne“ (ex) sie geliefert. In diesen Fällen ist es nicht einfach, abzuklären, wer berechtigt ist, die abgeführte KESt rückerstattet zu bekommen. Es kann zu Mehrfachrückerstattungen kommen.
Nach Berechnungen des Rechnungshofs war 2012 ein Schaden von 1,78 Millionen Euro entstanden. Anhand der Ausschüttungen zweier österreichischer Aktiengesellschaften, die als Vergleiche betrachtet worden waren, könnte 2010 bis 2012 ein weitere Schaden von 5,92 Millionen Euro entstanden sein. Dieser lässt sich allerdings mangels Daten nicht genau berechnen. Jedenfalls dürfte mehr an KESt rückerstattet worden sein als bezahlt worden war.
Der Rechnungshof verlangt insbesondere: ein transparentes KESt-Erstattungsverfahren, verbesserte IT-Unterstützung, höhere Rechtssicherheit durch klare gesetzliche Regelungen, konkrete Anforderungen an die beizubringenden Nachweise. Ziel sollte eine vertiefte Prüfung von risikobehafteten Anträgen sein, damit es gar nicht erst zur Erstattung von Beträgen kommt. Insgesamt gab der Rechnungshof 50 Empfehlungen ab. Finanzminister Löger berichtete, 33 davon seien ganz und 12 teilweise umgesetzt; bei 5 der 48 unmittelbar an das Finanzministerium gerichteten Empfehlungen gebe es Auffassungsunterschiede zwischen den ExpertInnen des Ministeriums und des Rechnungshofes – zum Beispiel, ab welchem Zeitpunkt Zinsen bei einer Steuerrückerstattung fällig seien.
Der Rechnungshofbericht wurde schließlich einstimmig angenommen. Einstimmig und ohne Diskussion angenommen wurden drei weitere Berichte des Rechnungshofs: ein Bericht betreffend die Transparenz von Begünstigungen im Einkommenssteuerrecht (Follow-up-Überprüfung); ein Bericht betreffend die Oesterreichische Nationalbank zu Gold- und Pensionsreserven, Jubiläumsfonds sowie Sozialleistungen (Follow-up-Überprüfung); und ein Bericht des Rechnungshofs betreffend die Familienbeihilfe, deren Ziele und Zielerreichung, Kosten und Kontrollsystem.
Quelle: Parlamentskorrespondenz Nr. 1446 vom 5. 12. 2018
Zur vollständigen Parlamentskorrespondenz