Finanzstrafrecht Teil 2.1 – Risikovermeidung: Dokumentation und Organisation als Fundament – Johannes Prillinger
Mag. Johannes Prillinger, Steuerberater und Director bei LeitnerLeitner, vermittelt finanzstrafrechtliches Basiswissen für Unternehmer. In diesem Video erklärt Mag. Prillinger die Dokumentation und Organisation als Fundament der Risikovermeidung.
Finanzstrafrecht Teil 2.2 – Risikovermeidung: Steuerberater als Schutzschild – Johannes Prillinger
Mag. Johannes Prillinger, Steuerberater und Director bei LeitnerLeitner, vermittelt finanzstrafrechtliches Basiswissen für Unternehmer. In diesem Video erklärt Mag. Prillinger die Rolle des Steuerberater als Schutzschild im Rahmen der Risikovermeidung.
Finanzstrafrecht Teil 2.3 – Risikovermeidung: Offenlegung im Grenzbereich – Johannes Prillinger
Mag. Johannes Prillinger, Steuerberater und Director bei LeitnerLeitner, vermittelt finanzstrafrechtliches Basiswissen für Unternehmer. In diesem Video erklärt Mag. Prillinger die Offenlegung im Grenzbereich im Rahmen der Risikovermeidung.
Finanzstrafrecht Teil 2.5 – Risikovermeidung: Selbstanzeige als „goldene Brücke“ – Johannes Prillinger
Mag. Johannes Prillinger, Steuerberater und Director bei LeitnerLeitner, vermittelt finanzstrafrechtliches Basiswissen für Unternehmer. In diesem Video erklärt Mag. Prillinger die Selbstanzeige als „goldene Brücke“.
Finanzstrafrecht Teil 2.4 – Risikovermeidung: Professionelle Abwicklung von Betriebsprüfungen – Johannes Prillinger
Mag. Johannes Prillinger, Steuerberater und Director bei LeitnerLeitner, vermittelt finanzstrafrechtliches Basiswissen für Unternehmer. In diesem Video erklärt Mag. Prillinger die professionelle Abwicklung von Betriebsprüfungen.
Befugnismissbrauch im Rahmen der Untreue
Durch das StRÄG 2015 kam es zu einer Reform im Bereich der Untreue. Die Tathandlung des Befugnismissbrauches wird nun in § 153 Abs 2 StGB legaldefiniert und konkretisiert, wodurch es nicht zuletzt im Zusammenhang mit dem Libro Urteil zu einer Beseitigung bestehender Unklarheiten im Bereich der Tathandlung kommen sollte. Nach § 153 Abs 2 StGB missbraucht seine Befugnis nur strafbar, „wer in unvertretbarer Weise gegen solche Regeln verstößt, die dem Vermögensschutz des wirtschaftlich Berechtigten dienen“. Der folgende Beitrag widmet sich der Erläuterung dieser Definition und soll die strafbaren Verhaltensweisen aufzeigen.
Strafbarkeit juristischer Personen bei Datenschutzverletzungen
Seit dem Inkrafttreten der DSGVO und der damit einhergehenden Novellierung des DSG kann bei Verstößen gegen das Datenschutzrecht auch gegenüber juristischen Personen eine…
Die Geschenkannahme durch Machthaber iSd § 153a StGB
§ 153a StGB regelt die Strafbarkeit eines Machthabers, der für die Ausübung seiner Befugnis über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten einen nicht bloß geringfügigen Vermögensvorteil angenommen und pflichtwidrig nicht abgeführt hat. Der folgende Beitrag stellt die Besonderheiten des Deliktes in der Praxis dar.
Verschärfungen bei der Selbstanzeige
Verletzt ein Unternehmer die ihn treffenden abgabenrechtlichen Verpflichtungen (verspätete Abgabe von Steuererklärungen, Nichterklärung von Einkünften oder Umsätzen, etc) und kommt es dadurch – unter Umständen auch zu einer bloß vorübergehenden – Abgabenverkürzung, können empfindliche Geldstrafen nach dem Finanzstrafgesetz, in gravierenden Fällen sogar Freiheitsstrafen drohen.