VIDEO: Hinzurechnungsbesteuerung
Dr. Karl Stückler von der BDO Österreich vermittelt finanzstrafrechtliches Basiswissen für Unternehmer. In diesem Video erklärt Dr. Stückler die Hinzurechnungsbesteuerung.
VIDEO: Binnenmarktregelung – Christine Weinzierl
Mit Einführung des Binnenmarktes im Jahr 1993 wurden die Grenzkontrollen zwischen den Mitgliedstaaten für Umsatzsteuerzwecke aufgehoben. Daher musste der Handel im Binnenmarkt neu geregelt werden. Der Vorschlag, vollkommen zum Ursprungslandprinzip überzugehen, wurde von den Mitgliedstaaten nicht angenommen, sodass die Binnenmarktrichtlinie als Übergangslösung konzipiert wurde, die durch den vollkommenen Übergang zum Ursprungslandprinzip abgelöst werden sollte.
VIDEO: Gesellschaftsrechtliche Umgründungsarten: Verschmelzung Umwandlung Spaltung
Dr. Mario Perl, Rechtsanwalt und Steuerberater mit eigener Kanzlei, vermittelt steuerrechtliches Basiswissen für Unternehmer. In diesem Video erklärt Dr. Perl die gesellschaftsrechtlichen Umgründungsarten. Darunter die Verschmelzung, die Umwandlung und die Spaltung.
VIDEO: Was sind Umgründungen? Welche Begünstigungen bestehen?
Dr. Mario Perl, Rechtsanwalt und Steuerberater mit eigener Kanzlei, vermittelt steuerrechtliches Basiswissen für Unternehmer. In diesem Video erklärt Dr. Perl die Umgründungsarten und Begünstigungen.
VIDEO: Lieferungen im Binnenmarkt – Christine Weinzierl
Gelangt ein Gegenstand bei der Lieferung aus dem Inland ins Drittlandsgebiet, spricht das Umsatzsteuerrecht von Ausfuhrlieferungen oder Exportlieferungen, gelangt der Gegenstand der Lieferung vom Drittlandsgebiet ins Inland, von Einfuhrlieferungen oder Importlieferungen. Demgegenüber werden „Ausfuhrlieferung“ im Binnenmarkt als innergemeinschaftliche Lieferungen und „Einfuhrlieferungen“ im Binnenmarkt als innergemeinschaftliche Erwerbe bezeichnet.
VIDEO: Ausfuhr und Einfuhr – Christine Weinzierl
Gelangt ein Gegenstand bei der Lieferung aus dem Inland ins Drittlandsgebiet, spricht das Umsatzsteuerrecht von Ausfuhrlieferungen oder Exportlieferungen, gelangt der Gegenstand der Lieferung vom Drittlandsgebiet ins Inland, von Einfuhrlieferungen. Demgegenüber werden Lieferung im Binnenmarkt als innergemeinschaftliche Lieferungen und „Einfuhren“ im Binnenmarkt als innergemeinschaftliche Erwerbe bezeichnet.
VIDEO: Reihen- und Dreiecksgeschäft – Christine Weinzierl
Ab 2020 enthält § 3 Abs 15 Z 5 eine Definition des Reihengeschäftes: „Ein Reihengeschäft liegt vor, wenn dieselben Gegenstände nacheinander geliefert werden…
VIDEO: Rechnungen im Umsatzsteuerrecht – Christine Weinzierl
Eine Rechnung ist eine Urkunde, die über eine Lieferung oder sonstige Leistung abrechnet (§ 11 Abs 2). Ob die Urkunde als Rechnung bezeichnet wird (zB auch als Quittung), ist nicht entscheidend, sondern dass die in § 11 und Art 11 UStG geforderten Rechnungsmerkmale enthalten sind.
VIDEO: Beteiligungen
Dr. Karl Stückler von der BDO Österreich vermittelt finanzstrafrechtliches Basiswissen für Unternehmer. In diesem Video erklärt Dr. Stückler die Beteiligungen.
VIDEO: Einkünfteermittlung – Mitunternehmerschaft vs Kapitalgesellschaft
Dr. Karl Stückler von der BDO Österreich vermittelt finanzstrafrechtliches Basiswissen für Unternehmer. In diesem Video erklärt Dr. Stückler die Einkünfteermittlung.
VIDEO: Steuerliche Umgründungsarten: Einbringung Zusammenschluss Realteilung
Dr. Mario Perl, Rechtsanwalt und Steuerberater mit eigener Kanzlei, vermittelt steuerrechtliches Basiswissen für Unternehmer. In diesem Video erklärt Dr. Perl die steuerlichen Umgründungsarten. Darunter die Einbringung, den Zusammenschluss und die Realteilung.
Abweichendes Wirtschaftsjahr und seine Vor- und Nachteile
Ertragsteuerlich gilt als Gewinnermittlungszeitraum das Wirtschaftsjahr, das sich grund-sätzlich mit dem Kalenderjahr (Regelwirtschaftsjahr) deckt. Doch sowohl im Steuer- als auch Unternehmensrecht wurde bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen die Möglichkeit geschaffen, ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr zu wählen. Dadurch soll Unternehmern ein gewisser Gestaltungsspielraum in Bezug auf Unternehmenszielsetzungen und organisatorischer sowie wirtschaftlicher Überlegungen ermöglicht werden. Zu beachten ist jedoch, dass die Option des abweichenden Wirtschaftsjahres nicht jedem Steuerpflichtigen zusteht. So können va rechnungslegungspflichtige Gewerbetreibende, insbesondere Kapitalgesellschaften, von dieser Regelung Gebrauch machen.