Kategorie: Steuerrecht +

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Die grunderwerbsteuerliche Behandlung und steuerliche Abschreibungsdauer von Baurechten

Im Zuge der Steuerreform 2015/2016 ist mit 1. Jänner 2016 das überarbeitete Grunderwerbsteuergesetz in Kraft getreten. Darin wird die Besteuerung von Rechtsvorgängen geregelt, soweit sie sich auf inländische Grundstücke beziehen. Grundstücken sind auch grundstücksgleiche Rechte, wie z.B. das Baurecht, gleichstellt. Doch wie ist die Einräumung eines solchen bzw. die Übertragung grunderwerbsteuerlich zu behandeln und welche Kriterien sind maßgeblich für die Dauer der Absetzung für Abnutzung?

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Gebührenvermeidung beim außergerichtlichen Vergleich

Um rechtliche Klarheit und Sicherheit hinsichtlich strittiger oder zweifelhafter Rechtsverhältnisse zu schaffen, können sich die Parteien durch beiderseitiges Nachgeben außergerichtlich vergleichen. So kann etwa Unternehmer A eine von Unternehmer B behauptete umstrittene oder ungewisse Forderung in einer bestimmten Höhe anerkennen und Unternehmer B auf einen bestimmten Betrag verzichten.

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Vorsteuerabzug bei fehlender oder mangelhafter Rechnung

Änderung der traditionellen Sichtweise aufgrund der aktuellsten EuGH-Rechtsprechung. In der jüngeren Vergangenheit hat sich durch eine Vielzahl an EuGH-Entscheidungen herauskristallisiert, dass formal mangelhafte oder gar fehlende Rechnungen nicht zwingend zum Ausschluss des Vorsteuerabzugs führen.