VwGH: Verjährungsfrist und Einkommenserklärung gemäß § 23 KBGG
Die Aufforderung des Finanzamtes an einen Elternteil, eine vorausgefüllte Erklärung des Einkommens gemäß § 23 Kinderbetreuungsgeldgesetz für ein bestimmtes Jahr genau zu prüfen, allenfalls zu berichtigen oder zu ergänzen und unterschrieben an das Finanzamt zurückzuschicken, verlängert nach ständiger Rechtsprechung des VwGH die Verjährungsfrist hinsichtlich jener Abgaben, auf die das Schreiben Bezug nimmt.
OGH: Berücksichtigung des Familienbonus Plus bei der Unterhaltsbemessungsgrundlage
Jedenfalls in den Fällen, in denen das Ergebnis der vom OGH entwickelten Formel ergibt, dass die ausreichende Entlastung des Geldunterhaltspflichtigen bereits durch den Unterhaltsabsetzbetrag erfolgte, ist es sachgerecht, die Erhöhung des Nettoeinkommens durch den Steuervorteil des Familienbonus Plus dadurch zu berücksichtigen, dass dieser der Unterhaltsbemessungsgrundlage zugeschlagen wird.
VwGH: Keine Bindung an rechtswidrig gewährtes erstes Siebentel nach § 12 Abs 3 Z 2 KStG
Der VwGH führte aus, dass es auf den vom BFG in den Mittelpunkt seiner Erwägungen gestellten Umstand, dass die Teilwertabschreibung im Wurzeljahr 2005 „rechtskräftig anerkannt“ worden ist, nicht ankommt.
Forderungsverzicht aus nachträglichem Verzicht von Mietentgelten gegenüber der Tochtergesellschaft
Gegenstand des Rechtsstreits war die Frage, ob der Nachlass von Mietforderungen gegenüber der zu 76 % beteiligten Tochtergesellschaft gesellschaftsrechtlich oder betrieblich veranlasst ist.
Bürgschaftszahlungen eines Gesellschafter-Geschäftsführers
(B. R.) – Bürgschaftszahlungen eines Gesellschafter-Geschäftsführers sind grundsätzlich durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst und entziehen sich derart einem Abzug als Betriebsausgaben bzw Werbungskosten bei den Geschäftsführereinkünften (VwGH 28. 10. 2010, 2007/15/0040).
Aufwendungen für ein Geländer einer rollstuhlbedingten Rampe als außergewöhnliche Belastung
(B. R.) – Unter Belastungen im Sinne des § 34 EStG sind nur vermögensmindernde Ausgaben, also solche zu verstehen, die mit einem endgültigen Verbrauch, Verschleiß oder sonstigen Wertverzehr verknüpft sind.
EAS 3416: Glasfasernetz als unbewegliches Vermögen iSd Art 13 Abs 2 DBA Großbritannien
Wird zum flächenmäßigen Ausbau des österreichischen Glasfasernetzes eine österreichische Projektgesellschaft in Form einer Kapitalgesellschaft gegründet, wobei es sich bei einem der Gesellschafter um einen in Großbritannien ansässigen Investor handelt, so besteht im Falle einer Anteilsveräußerung aufgrund von § 21 Abs 1 Z 1 KStG iVm § 98 Abs 1 Z 5 lit e EStG beschränkte Steuerpflicht in Österreich.
VwGH: Aufeinandertreffen von echter und unechter Steuerbefreiung im UStG
In diesem Fall erzielte der Revisionswerber, der als Kleinunternehmer gemäß § 6 Abs 1 Z 27 UStG unecht steuerbefreit war, Umsätze durch die Vermietung von Wohnungen, wobei ein Teil dieser Vermietungen die Voraussetzungen der echten Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs 1 Z 6 lit d Spiegelstrich 4 UStG erfüllte. Eine unechte Steuerbefreiung schließt den Vorsteuerabzug aus, eine echte Steuerbefreiung hingegen nicht.
BFG: Veräußerung einer vermieteten Parkplatzbefestigung als Veräußerung einer Betriebsvorrichtung umsatzsteuerpflichtig
Die Veräußerung einer Parkplatzbefestigung stellt eine umsatzsteuerpflichtige Veräußerung einer Betriebsvorrichtung dar, auch wenn die Parkplatzbefestigung zunächst im Rahmen eines Einzelunternehmens vermietet und nach einer Entnahme aus dem Betriebsvermögen bis zur Veräußerung privat vermietet wurde. Die Veräußerung ist daher nicht gemäß § 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG umsatzsteuerfrei (Rechtslage vor dem 1. 1. 2017).
BFG: Übergabe von privaten Sammlungsstücken an einen Händler im Rahmen einer kommissionsähnlichen Vereinbarung ist nicht steuerbar
Die bloße Übergabe und einmalige Erteilung eines Auftrags an einen Händler zum Verkauf einer privaten Sammlung im Namen des Händlers (kommissionsähnliche Vereinbarung) ohne weitere aktive Vertriebsmaßnahmen des Sammlers begründet keine wirtschaftliche Tätigkeit des Sammlers.
BFG: Barabfindung eines Korrekturbetrags der betrieblichen Pensionskasse
Die Barabfindung eines abfindungsfähigen Teiles eines Korrekturbetrages einer Pensionskassenanwartschaft ist kein Vergleich im Sinne des § 67 Abs 8 lit a EStG, wenn die Auszahlung auf Wunsch des Berechtigten erfolgt.
VwGH: „Umsatz gegen Entgelt“ nach EuGH-Rechtsprechung
Nach § 4 Abs 1 UStG wird der Umsatz im Falle des § 1 Abs 1 Z 1 UStG nach dem Entgelt bemessen. Entgelt ist alles, was der Empfänger einer Lieferung oder sonstigen Leistung aufzuwenden hat, um die Lieferung oder sonstige Leistung zu erhalten. Dieses Entgelt muss keine äquivalente Gegenleistung darstellen.










