Kategorie: Steuerrecht National

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Allgemein Einkommensteuer SWK VwGH

VwGH: Verjährungsfrist und Einkommenserklärung gemäß § 23 KBGG

Die Aufforderung des Finanzamtes an einen Elternteil, eine vorausgefüllte Erklärung des Einkommens gemäß § 23 Kinderbetreuungsgeldgesetz für ein bestimmtes Jahr genau zu prüfen, allenfalls zu berichtigen oder zu ergänzen und unterschrieben an das Finanzamt zurückzuschicken, verlängert nach ständiger Rechtsprechung des VwGH die Verjährungsfrist hinsichtlich jener Abgaben, auf die das Schreiben Bezug nimmt.

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Einkommensteuer OGH SWK

OGH: Berücksichtigung des Familienbonus Plus bei der Unterhaltsbemessungsgrundlage

Jedenfalls in den Fällen, in denen das Ergebnis der vom OGH entwickelten Formel ergibt, dass die ausreichende Entlastung des Geldunterhaltspflichtigen bereits durch den Unterhaltsabsetzbetrag erfolgte, ist es sachgerecht, die Erhöhung des Nettoeinkommens durch den Steuervorteil des Familienbonus Plus dadurch zu berücksichtigen, dass dieser der Unterhaltsbemessungsgrundlage zugeschlagen wird.

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Einkommensteuer International Körperschaftsteuer SWI

EAS 3416: Glasfasernetz als unbewegliches Vermögen iSd Art 13 Abs 2 DBA Großbritannien

Wird zum flächenmäßigen Ausbau des österreichischen Glasfasernetzes eine österreichische Projektgesellschaft in Form einer Kapitalgesellschaft gegründet, wobei es sich bei einem der Gesellschafter um einen in Großbritannien ansässigen Investor handelt, so besteht im Falle einer Anteilsveräußerung aufgrund von § 21 Abs 1 Z 1 KStG iVm § 98 Abs 1 Z 5 lit e EStG beschränkte Steuerpflicht in Österreich.

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Umsatzsteuer VwGH

VwGH: Aufeinandertreffen von echter und unechter Steuerbefreiung im UStG

In diesem Fall erzielte der Revisionswerber, der als Kleinunternehmer gemäß § 6 Abs 1 Z 27 UStG unecht steuerbefreit war, Umsätze durch die Vermietung von Wohnungen, wobei ein Teil dieser Vermietungen die Voraussetzungen der echten Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs 1 Z 6 lit d Spiegelstrich 4 UStG erfüllte. Eine unechte Steuerbefreiung schließt den Vorsteuerabzug aus, eine echte Steuerbefreiung hingegen nicht.

BFG BFGjournal Umsatzsteuer

BFG: Veräußerung einer vermieteten Parkplatzbefestigung als Veräußerung einer Betriebsvorrichtung umsatzsteuerpflichtig

Die Veräußerung einer Parkplatzbefestigung stellt eine umsatzsteuerpflichtige Veräußerung einer Betriebsvorrichtung dar, auch wenn die Parkplatzbefestigung zunächst im Rahmen eines Einzelunternehmens vermietet und nach einer Entnahme aus dem Betriebsvermögen bis zur Veräußerung privat vermietet wurde. Die Veräußerung ist daher nicht gemäß § 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG umsatzsteuerfrei (Rechtslage vor dem 1. 1. 2017).

Der österreichische Verwaltungsgerichtshof in Wien. (Bild: © VwGH)
Umsatzsteuer VwGH

VwGH: „Umsatz gegen Entgelt“ nach EuGH-Rechtsprechung

Nach § 4 Abs 1 UStG wird der Umsatz im Falle des § 1 Abs 1 Z 1 UStG nach dem Entgelt bemessen. Entgelt ist alles, was der Empfänger einer Lieferung oder sonstigen Leistung aufzuwenden hat, um die Lieferung oder sonstige Leistung zu erhalten. Dieses Entgelt muss keine äquivalente Gegenleistung darstellen.