VwGH zur Anwendbarkeit der Hauptwohnsitzbefreiung bei Mietkaufmodellen
Für die Hauptwohnsitzbefreiung nach § 30 Abs 2 Z 1 lit b EStG ist nach Ansicht des VwGH der Hauptwohnsitz während der fünfjährigen Mindestdauer und nicht,…
Vorzeitige Beendigung der Vermietung ohne Vorliegen von Unwägbarkeiten
Kann der Vermieter den Nachweis, dass die Vermietungstätigkeit von vornherein auf einen unbegrenzten Zeitraum geplant war, nicht erbringen und wird die Tätigkeit vorzeitig (ohne Vorliegen von Unwägbarkeiten) freiwillig beendet, so stellt die kleine Vermietung von Beginn an Liebhaberei dar.
Gewerblicher Grundstückshandel versus vermögensverwaltende Tätigkeit
Streitgegenstand war im vorliegenden Fall die Qualifikation der Einkünfte der beschwerdeführenden Kommanditgesellschaft (KG) zu einer vermögensverwaltenden Tätigkeit, die der Vermietung und Verpachtung zuzurechnen wären bzw zu einer gewerblichen Tätigkeit in der Form des gewerblichen Grundstückhandels.
Sachbezug für die Privatnutzung eines Kraftfahrzeugs
In einem aktuellen Fall vor dem BFG, stand die Nachverrechnung eines Sachbezugs für die Privatnutzung eines arbeitgebereigenen Kraftfahrzeugs in Frage.
VwGH zur Abzugsfähigkeit eines Deutschkurses
Der VwGH sieht die Aufwendungen, die der Ehemann für den Deutschkurs seiner aus Thailand stammenden Ehefrau getätigt hat als abzugsfähig an. Wesentliche Ursache der finanziellen Belastung war nicht die Eheschließung bzw der Umzug, sondern die Gefahr der Abschiebung.
Rechnungshof kritisiert wuchernde Ausnahmeregeln bei der Einkommensteuer
Der Rechnungshof hat zum wiederholten Mal den Wildwuchs von Ausnahmeregeln beim Einkommensteuerrecht kritisiert. Anstatt Steuerbegünstigungen zu reduzieren und das Steuerrecht zu vereinfachen, werden immer wieder neue Ausnahmeregeln eingeführt, bemängelt der RH in einer Follow-up-Überprüfung.
Selbständige ärztliche Tätigkeit als Liebhaberei
Der Beschwerdeführer erzielte im Jahr 2011 einen Verlust in Höhe von ca 10.500 € aus einer selbständigen Arbeit als Arzt. Er war im Beschwerdejahr 72 Jahre alt und erkrankte in diesem Jahr. Aufgrund seiner Erkrankung konnten keine Umsätze erzielt und keine Maßnahmen zur Verbesserung der Ertragslage vorgenommen werden. Laut Aktenlage gibt es keine Indizien dafür, dass sich gerade im Beschwerdejahr herausgestellt hätte, dass die Tätigkeit nicht erfolgbringend sein könne.
Bitcoin-Gewinne künftig womöglich voll zu besteuern
Derzeit sind private Bitcoin-Gewinne innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist steuerfrei, das könnte sich ändern. Das Finanzministerium denkt eine volle Besteuerung der Gewinne aus Kryptowährungen an, geht aus einem Begutachtungsentwurf hervor.
Außergewöhnliche Belastung für Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes
Der VwGH hat in einem Erkenntnis abgeleitet, dass das günstigste öffentliche Verkehrsmittel zwischen dem Studienort und dem Wohnort die schnellstmögliche Verbindung zwischen den Orten ist, weshalb die Erreichbarkeit der Abfahrstelle innerhalb der Gemeinde keine Rolle spielt.
Immobilienertragsteuer bei Veräußerung eines Eigenheimes nach vorangehendem unentgeltlichem Erwerb
Wird ein Eigenheim unentgeltlich erworben und in weiterer Folge veräußert, kann die Befreiungsbestimmung des § 30 Abs. 2 Z 1 lit a EStG für den Veräußerungsgewinn nicht zur Anwendung gelangen, da diese Bestimmung einen entgeltlichen Erwerb zur Voraussetzung hat.
Verdeckte Ausschüttungen – Keine Haftung für Kapitalertragsteuer bei Vereinen
Verdeckte Ausschüttungen können grundsätzlich bei allen Körperschaften anfallen. Auch eigentümerlose Körperschaften wie etwa Vereine oder Stiftungen können Vorteilszuwendungen an Personen vornehmen, die eine ähnliche Stellung aufweisen wie Inhaber eines Anteilsrechts oder diesen nahestehende Personen.
Steuerliche Übertragung von GmbH-Anteilen auf eine slowakische Personengesellschaft
Werden Wirtschaftsgüter ins Ausland verlagert und geht dadurch das Besteuerungsrecht der Republik Österreich verloren, löst dies in der Regel einen Wegzugsbesteuerungstatbestand aus. Lesen Sie den Beitrag von Markus Knechtl im aktuellen BFGjournal.







