Aufwendungen für die doppelte Haushaltsführung und für Familienheimfahrten bei Bezug von Arbeitslosengeld
Das versicherungsgemäße Arbeitslosengeld ist von der Steuerbefreiungsregelung des § 3 Abs 1 Z 5 lit a EStG erfasst, weshalb auch die mit ihm im Zusammenhang stehenden Aufwendungen nicht abzugsfähig sind. Die in den Zeitraum des Bezuges von Arbeitslosengeld fallenden Aufwendungen können somit nicht als Werbungskosten abgezogen werden. Die Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung sowie für Familienheimfahrten sind um jenen Betrag zu kürzen, der auf die Zeit des Bezuges von Arbeitslosengeld entfällt.
Privatnutzung eines Firmen-PKW ist steuerpflichtiger Sachbezugv
Verweist das Finanzamt in der Begründung der Wiederaufnahmebescheide auf den Umstand, dass neue Lohnzettel übermittelt worden seien, vermag dieser Umstand allein eine Wiederaufnahme nicht zu begründen. Die Wiederaufnahme wird vielmehr durch die in den neuen Lohnzetteln dokumentierten neuen Tatsachen begründet.
Diversionelle Geldbuße wegen Untreue auch vor Inkrafttreten des AbgÄG 2011 nicht als Werbungskosten abzugsfähig
Geldbußen gemäß §§ 198, 200 StPO aufgrund einer Diversion (hier jedoch gemäß § 153a dt StPO) sind strafrechtliche Sanktionen und damit aus der Sicht der §§ 4 Abs 4, 16 Abs 1 EStG analog zu den vom VwGH zu Geldstrafen aufgrund einer Verurteilung entwickelten Grundsätze zu prüfen.
Aufwendungen für Familienheimfahrten; doppelte Haushaltsführung
Im Abgabenverfahren gibt es keine verfahrensförmliche subjektive Beweislastregel. Als allgemein anerkannte verfahrensvernünftige Handlungsmaxime gilt aber, dass die Abgabenbehörde ergebnishaft letzten Endes die Behauptungs- und Feststellungsbürde für die Tatsachen trägt, die vorliegen müssen, um den Abgabenanspruch geltend machen zu können, der Abgabepflichtige hingegen für jene, die den Anspruch aufheben oder einschränken.
Energieabgabenvergütungsanspruch von Dienstleistungsbetrieben für Zeiträume nach dem 31. 12. 2010
Mangels Genehmigung durch die Europäische Kommission ist gemäß § 4 Abs 7 EnAbgVergG idF BBG 2011 die Gesetzesänderung nicht in Kraft getreten. Wie den Erläuterungen zur Regierungsvorlage explizit zu entnehmen ist, bleibt daher „die bisherige Rechtslage unverändert und es haben sowohl Produktionsbetriebe als auch Dienstleistungsbetriebe Anspruch auf eine Energieabgabenvergütung“.
Anführung von Poker als Glücksspiel in § 1 Abs 2 GSpG ist nicht verfassungswidrig
Mit den „Ausspielungen“ setzte die Beschwerdeführerin das Auslösemoment für die Glücksspielabgabenpflicht gemäß § 57 Abs 1 GSpG in Höhe von 16 % vom Einsatz bzw bei Turnierspielen in Höhe von 16 % vom in Aussicht gestellten Gewinn. Die definitive Anführung von Poker als Glücksspiel in § 1 Abs 2 GSpG ist nicht verfassungswidrig.
Werbungskosten – Verkehrsunfall auf Fahrt vom Dienstort zum Wohnort
Auch bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte handelt es sich um beruflich veranlasste Fahrten. Aufwendungen wegen eines auf einer solchen Fahrt erlittenen Verkehrsunfalls können grundsätzlich zu Werbungskosten führen. Dies auch neben den Pauschbeträgen nach § 16 Abs 1 Z 6 EStG, weil die dort statuierte Abgeltungswirkung nur die typischerweise für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte anfallenden Kosten betrifft.
Antrag auf Kontenschutz gemäß § 54 AbgEO, dennoch durchgeführte Überweisung durch Drittschuldner
Der Antrag auf Kontenschutz nach § 54 AbgEO ist zwar nicht befristet, setzt allerdings voraus, dass die Pfändung noch besteht. Auch ein Antrag vor dennoch durchgeführter Überweisung des gepfändeten Bankkontoguthabens durch den Drittschuldner geht ins Leere, da durch die Überweisung die Pfändung erlischt, weshalb ein Kontenschutz nicht mehr in Betracht kommt.
Ein gemeinschaftliches Testament von Ehegatten kann unter der Bedingung der aufrechten Ehe stehen
Die Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments kann ergeben, dass dieses mit der Scheidung der Ehe seine Wirksamkeit verlieren soll. Gibt es für einen solchen Willen des Erblassers im Testament einen ausreichenden Anhaltspunkt (Andeutungstheorie), können auch außerhalb der Urkunde liegende Umstände zur Auslegung herangezogen werden.
Verbot des Pflegeregresses befreit nicht von der Unterhaltspflicht
Das Verbot des Pflegeregresses nach § 330a ASVG befreit die Eltern eines nach dem Kärntner Kinder- und Jugendhilfegesetz untergebrachten Kindes nicht, dem Land Kärnten die Kosten der vollen Erziehung, soweit durch diese Leistungen der Unterhalt tatsächlich gewährt wurde, zu ersetzen.
Endbesteuerte Kapitaleinkünfte sind nicht in den Gesamtbetrag der Vorjahreseinkünfte einzubeziehen
Die vom Beschwerdeführer angestrebte Steueroptimierung, nur zum Zweck der Ermittlung des Gesamtbetrags der Vorjahreseinkünfte endbesteuerte Kapitaleinkünfte in die Veranlagung zur Einkommensteuer einzubeziehen, um den Grenzbetrag des § 18 Abs 1 Z 8 lit c EStG anzuheben, und dennoch für die unter das Endbesteuerungsgesetz fallenden Kapitaleinkünfte die günstigere Endbesteuerung zu genießen, findet als bloßes „Rosinen-Picken“ in der gegebenen Rechtslage keine Deckung.
Rechtsrichtigkeit des nachgeholten Bescheids ist nicht Gegenstand des Säumnisbeschwerdeverfahrens
Solange §§ 148 Abs 5, 244 BAO im Einklang mit der Verfassung ein abgesondertes Rechtsmittel gegen nur das Verfahren betreffende Verfügungen als unzulässig normiert, ist es aufgrund des Verhältnisses von Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen untereinander nicht als verfassungskonform anzusehen, dass eine verfahrensleitende Verfügung mit dem bloßen Rechtsbehelf des Aufhebungsantrags nach § 299 BAO vor Ergehen des die Angelegenheit abschließenden Sachbescheids bekämpft werden kann und sohin der Rechtsbehelf dem Abgabepflichtigen mehr Rechte verleiht als das Rechtsmittel der Bescheidbeschwerde.