Kategorie: Rechtsprechung

Privatnutzung
BFG Einkommensteuer

Aufwendungen für die doppelte Haushaltsführung und für Familienheimfahrten bei Bezug von Arbeitslosengeld

Das versicherungsgemäße Arbeitslosengeld ist von der Steuerbefreiungsregelung des § 3 Abs 1 Z 5 lit a EStG erfasst, weshalb auch die mit ihm im Zusammenhang stehenden Aufwendungen nicht abzugsfähig sind. Die in den Zeitraum des Bezuges von Arbeitslosengeld fallenden Aufwendungen können somit nicht als Werbungskosten abgezogen werden. Die Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung sowie für Familienheimfahrten sind um jenen Betrag zu kürzen, der auf die Zeit des Bezuges von Arbeitslosengeld entfällt.

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Allgemein BFG

Aufwendungen für Familienheimfahrten; doppelte Haushaltsführung

Im Abgabenverfahren gibt es keine verfahrensförmliche subjektive Beweislastregel. Als allgemein anerkannte verfahrensvernünftige Handlungsmaxime gilt aber, dass die Abgabenbehörde ergebnishaft letzten Endes die Behauptungs- und Feststellungsbürde für die Tatsachen trägt, die vorliegen müssen, um den Abgabenanspruch geltend machen zu können, der Abgabepflichtige hingegen für jene, die den Anspruch aufheben oder einschränken.

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BFG Einkommensteuer

Werbungskosten – Verkehrsunfall auf Fahrt vom Dienstort zum Wohnort

Auch bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte handelt es sich um beruflich veranlasste Fahrten. Aufwendungen wegen eines auf einer solchen Fahrt erlittenen Verkehrsunfalls können grundsätzlich zu Werbungskosten führen. Dies auch neben den Pauschbeträgen nach § 16 Abs 1 Z 6 EStG, weil die dort statuierte Abgeltungswirkung nur die typischerweise für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte anfallenden Kosten betrifft.

Konto
Allgemein BFG BFGjournal Verfahrens- und Organisations­recht

Antrag auf Kontenschutz gemäß § 54 AbgEO, dennoch durchgeführte Überweisung durch Drittschuldner

Der Antrag auf Kontenschutz nach § 54 AbgEO ist zwar nicht befristet, setzt allerdings voraus, dass die Pfändung noch besteht. Auch ein Antrag vor dennoch durchgeführter Überweisung des gepfändeten Bankkontoguthabens durch den Drittschuldner geht ins Leere, da durch die Überweisung die Pfändung erlischt, weshalb ein Kontenschutz nicht mehr in Betracht kommt.

Cum-Ex
BFG

Endbesteuerte Kapitaleinkünfte sind nicht in den Gesamtbetrag der Vorjahreseinkünfte einzubeziehen

Die vom Beschwerdeführer angestrebte Steueroptimierung, nur zum Zweck der Ermittlung des Gesamtbetrags der Vorjahreseinkünfte endbesteuerte Kapitaleinkünfte in die Veranlagung zur Einkommensteuer einzubeziehen, um den Grenzbetrag des § 18 Abs 1 Z 8 lit c EStG anzuheben, und dennoch für die unter das Endbesteuerungsgesetz fallenden Kapitaleinkünfte die günstigere Endbesteuerung zu genießen, findet als bloßes „Rosinen-Picken“ in der gegebenen Rechtslage keine Deckung.

BFG BFGjournal Verfahrens- und Organisations­recht

Rechtsrichtigkeit des nachgeholten Bescheids ist nicht Gegenstand des Säumnisbeschwerdeverfahrens

Solange §§ 148 Abs 5, 244 BAO im Einklang mit der Verfassung ein abgesondertes Rechtsmittel gegen nur das Verfahren betreffende Verfügungen als unzulässig normiert, ist es aufgrund des Verhältnisses von Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen untereinander nicht als verfassungskonform anzusehen, dass eine verfahrensleitende Verfügung mit dem bloßen Rechtsbehelf des Aufhebungsantrags nach § 299 BAO vor Ergehen des die Angelegenheit abschließenden Sachbescheids bekämpft werden kann und sohin der Rechtsbehelf dem Abgabepflichtigen mehr Rechte verleiht als das Rechtsmittel der Bescheidbeschwerde.