Kategorie: BFG

Gericht

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BFG: Steuerpflicht im Rahmen der privaten Grundstücksveräußerung & Herstellerbefreiung für unentgeltlich erworbene Gebäude

Ertragsteuerlich selbständig bewertbare Wirtschaftsgüter, die weder Grund und Boden noch Gebäude oder grundstücksgleiche Rechte sind, sind im Rahmen der privaten Grundstücksveräußerung (§ 30 EStG) nicht steuerpflichtig (zB Einbauküchen, Decken und Wandverkleidungen, Einfriedungen, (Außen)Schwimmbecken, Aufschließungswege, Fahrbahnen und Platzbefestigungen bzw Parkplätze).

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BFG: Löschung einer GmbH im Firmenbuch

Die Löschung einer GmbH im Firmenbuch wirkt insofern nur deklarativ, als sie nicht zum Verlust der Parteifähigkeit führt, solange Vermögen vorhanden ist. Der Fortbestand der Rechtssubjektivität einer wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöschten GmbH ist zu bejahen, solange noch ein Abwicklungsbedarf besteht, was dann der Fall ist, wenn Abgabenverbindlichkeiten einer solchen Gesellschaft bescheidmäßig festzusetzen sind.

Das Bundesfinanzgericht in Wien. (Bild: © Linde Verlag)
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BFG: Aktuelle verfahrensrechtliche Entscheidungen

Prüfungshandlungen der Abgabenbehörde bei einer gelöschten Personengesellschaft des Unternehmensrechtes stellen keine rechtswidrigen Akte abgabenbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt dar. Die Rechte und Pflichten einer gelöschten Kommanditgesellschaft gehen auf die letzten Gesellschafter über. Diese haben bei der Prüfung mitzuwirken und auch die von der Abgabenbehörde verlangten Bücher und Aufzeichnungen vorzulegen.

Das Bundesfinanzgericht in Wien. (Bild: © Linde Verlag)
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BFG: Aktuelle verfahrensrechtliche Entscheidungen

Abstandnahme von der Festsetzung der Abgabe wegen Einkommens- und Vermögenslosigkeit – Ist der Abgabenanspruch gegenüber dem Abgabepflichtigen aufgrund fehlenden Einkommens und Vermögens nicht durchsetzbar, kann von der Abgabenfestsetzung Abstand genommen werden.

(Bild: © iStock)
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BFG: „Grundstückswert“ eines Baurechts

Das Baurecht ist losgelöst vom Grund und Boden als selbständiges Objekt bzw Grundstück iSd § 2 Abs 2 GrEStG zu bewerten. Ist die Gegenleistung niedriger und wurde kein geringerer gemeiner Wert zB durch ein Sachverständigengutachten nachgewiesen, verbleibt als einzige Bemessungsgrundlage nach § 4 Abs 1 GrEStG idF BGBl I 2015/118 der Grundstückswert. Als solcher kommt allein der Grundstückswert jenes – bebauten oder unbebauten – Grundstückes in Betracht, an dem das Baurecht eingeräumt wurde, da anderweitige pauschalierte oder statistische Grundlagen für die Bewertung spezifisch von Baurechten – jedenfalls derzeit – nicht zur Verfügung stehen.

Das Bundesfinanzgericht in Wien. (Bild: © Linde Verlag)
Arbeitsrecht BFG

BFG: Abzugsfähigkeit von Beiträgen in die Schweizer Nichtberufsunfallversicherung (NBUV) als Werbungskosten

Ein Dienstnehmer in der Schweiz kann sich der gesetzlich normierten Nichtberufsunfallversicherung, die im Schweizer Bundesgesetz über die Unfallversicherung vom 20. 3. 1981 geregelt ist, ex lege nicht entziehen, wobei die im UVG vorgesehenen Leistungen betreffend Pflegeleistungen und Kostenvergütungen als ein wesentlicher Kernbereich der gesetzlichen Versicherungsleistungen in Österreich von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen werden.