BFG: Kursverlust aus betrieblichen Fremdwährungskrediten
Kursverluste aus betrieblichen Fremdwährungskrediten fallen nicht unter § 27 Abs 3 EStG . Verluste aus der Konvertierung mindern den Gewinn in voller Höhe.
BFG: Mittelpunkt der Lebensinteressen und ständiger Aufenthalt in einem Drittland
Lebt die Beschwerdeführerin zusammen mit dem Vater ihrer Kinder, den sie ehestmöglich zu heiraten beabsichtigt, und den Kindern in einer gemeinsamen Wohnung in einem Drittland, liegen die engeren persönlichen Beziehungen jedenfalls in diesem Drittland.
BFG: Steuerpflicht im Rahmen der privaten Grundstücksveräußerung & Herstellerbefreiung für unentgeltlich erworbene Gebäude
Ertragsteuerlich selbständig bewertbare Wirtschaftsgüter, die weder Grund und Boden noch Gebäude oder grundstücksgleiche Rechte sind, sind im Rahmen der privaten Grundstücksveräußerung (§ 30 EStG) nicht steuerpflichtig (zB Einbauküchen, Decken und Wandverkleidungen, Einfriedungen, (Außen)Schwimmbecken, Aufschließungswege, Fahrbahnen und Platzbefestigungen bzw Parkplätze).
BFG: Löschung einer GmbH im Firmenbuch
Die Löschung einer GmbH im Firmenbuch wirkt insofern nur deklarativ, als sie nicht zum Verlust der Parteifähigkeit führt, solange Vermögen vorhanden ist. Der Fortbestand der Rechtssubjektivität einer wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöschten GmbH ist zu bejahen, solange noch ein Abwicklungsbedarf besteht, was dann der Fall ist, wenn Abgabenverbindlichkeiten einer solchen Gesellschaft bescheidmäßig festzusetzen sind.
BFG: Aktuelle verfahrensrechtliche Entscheidungen
Prüfungshandlungen der Abgabenbehörde bei einer gelöschten Personengesellschaft des Unternehmensrechtes stellen keine rechtswidrigen Akte abgabenbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt dar. Die Rechte und Pflichten einer gelöschten Kommanditgesellschaft gehen auf die letzten Gesellschafter über. Diese haben bei der Prüfung mitzuwirken und auch die von der Abgabenbehörde verlangten Bücher und Aufzeichnungen vorzulegen.
BFG: Aktuelle verfahrensrechtliche Entscheidungen
Abstandnahme von der Festsetzung der Abgabe wegen Einkommens- und Vermögenslosigkeit – Ist der Abgabenanspruch gegenüber dem Abgabepflichtigen aufgrund fehlenden Einkommens und Vermögens nicht durchsetzbar, kann von der Abgabenfestsetzung Abstand genommen werden.
BFG: „Grundstückswert“ eines Baurechts
Das Baurecht ist losgelöst vom Grund und Boden als selbständiges Objekt bzw Grundstück iSd § 2 Abs 2 GrEStG zu bewerten. Ist die Gegenleistung niedriger und wurde kein geringerer gemeiner Wert zB durch ein Sachverständigengutachten nachgewiesen, verbleibt als einzige Bemessungsgrundlage nach § 4 Abs 1 GrEStG idF BGBl I 2015/118 der Grundstückswert. Als solcher kommt allein der Grundstückswert jenes – bebauten oder unbebauten – Grundstückes in Betracht, an dem das Baurecht eingeräumt wurde, da anderweitige pauschalierte oder statistische Grundlagen für die Bewertung spezifisch von Baurechten – jedenfalls derzeit – nicht zur Verfügung stehen.
BFG: Abzugsfähigkeit von Beiträgen in die Schweizer Nichtberufsunfallversicherung (NBUV) als Werbungskosten
Ein Dienstnehmer in der Schweiz kann sich der gesetzlich normierten Nichtberufsunfallversicherung, die im Schweizer Bundesgesetz über die Unfallversicherung vom 20. 3. 1981 geregelt ist, ex lege nicht entziehen, wobei die im UVG vorgesehenen Leistungen betreffend Pflegeleistungen und Kostenvergütungen als ein wesentlicher Kernbereich der gesetzlichen Versicherungsleistungen in Österreich von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen werden.
BFG: Gerichtlich festgesetzte Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung
Insoweit die Zahlungen des gerichtlich festgesetzten Unterhalts der Bestreitung der aus der Behinderung der Tochter erwachsenden Mehraufwendungen dienen, können diese Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden (VwGH 31. 3. 2017, Ra 2016/13/0053).
BFG: Vorlage einer Abgabenerklärung gemäß § 10 Abs 2 GrEStG durch Wirtschaftstreuhänder in Papierform
Nur selbstberechnungsbefugte Parteienvertreter können gemäß § 10 Abs 2 GrEStG eine Abgabenerklärung elektronisch vorlegen. Selbstberechnungsbefugte Parteienvertreter sind nur Rechtsanwälte und Notare, nicht aber Wirtschaftstreuhänder.
BFG: Aufhebung des berichtigten Bescheides durch das Finanzamt nach Vorlage an das BFG
Ein Berichtigungsbescheid gemäß § 293b BAO ersetzt den berichtigten Bescheid nicht und der berichtigte Bescheid bleibt aufrecht. Er wird durch den hinzutretenden Berichtigungsbescheid ergänzt.
BFG: Bürgschaftsentlassung – Abflussprinzip und außergewöhnliche Belastung
Zahlungen zur Erlangung der Entlassung aus einer nicht zwangsläufig eingegangenen Bürgschaft stellen aufgrund des der damit verbundenen Bereicherung in Gestalt des Wegfalls der Bürgschaftsverpflichtung keine „Belastung“ iSd § 34 EStG dar (vgl VwGH 27. 2. 1990, 87/14/0004).




