BFG: Selbstanzeige und Verwaltungsabgabe
Die Abgabenbehörde ist berechtigt, eine Verwaltungsabgabe nach § 41 ZollR-DG und § 30 ZollR-DV vorzuschreiben, wenn eine Tat „nicht dem FinStrG“ unterliegt. Die Nichteinleitung eines Finanzstrafverfahrens ist nur ein Indiz dafür, dass diese Voraussetzung erfüllt ist.
BFG: Drohverlustrückstellung bei Rückkaufsverpflichtung im Autohandel
Bei einer Rücknahmeverpflichtung eines bereits veräußerten Wirtschaftsgutes zu einem bestimmten, verbindlich festgelegten Preis, kann bei drohendem Verlust aus diesem Geschäft eine Rückstellung für Verluste aus schwebenden Geschäften (Drohverlustrückstellung) gebildet werden. Die Möglichkeit des Kunden, die Rückkaufsverpflichtung des Verkäufers nicht in Anspruch zu nehmen, sondern den Gegenstand selbst zu verwerten, ändert daran nichts, weil der Verkäufer diesbezüglich nicht disponieren kann.
BFG: Keine Aktivlegitimation des früheren organschaftlichen Vertreters einer gelöschten GmbH im Abgabenverfahren
Mit der Löschung einer GmbH im Firmenbuch ist nach der Rechtsprechung des OGH auch der Wegfall der organschaftlichen Vertretung der Gesellschaft verbunden. Die GmbH hat aufgrund ihrer Vermögenslosigkeit und Löschung im Firmenbuch ihre Rechts- und Parteifähigkeit durch die Vollbeendigung verloren.
BFG: Widerrechtliche Verwendung eines Kfz
Die tatsächliche Nutzung eines in einem ausländischen Zulassungsverfahren zum Verkehr zugelassenen Kfz im Inland führt zur Verwendereigenschaft des Nutzers unabhängig vom mit dem Eigentümer vereinbarten Nutzungszweck, wobei es auf die längerfristige Verfügungsmacht des Nutzers über das Kfz ankommt.
BFG: Neuerungstatbestand der Wiederaufnahme, Bilanzberichtigung, verdeckte Ausschüttung als Einlagenrückzahlung
Kann der Nachweis erbracht werden, dass Einlagen zugewendet werden, so geht als Ausfluss der wirtschaftlichen Betrachtung diese Feststellung der Annahme einer verdeckten Ausschüttung vor, die sich bloß auf die Nichteinhaltung von Formvorschriften (Nichtabgabe der KESt-Erklärung, keine ursprüngliche Abbildung im Einlagen-Evidenzkonto) stützt.
BFG: Berichtigung einer Abgabenerhöhung nach § 29 Abs 6 FinStrG im Beschwerdeverfahren
Wird eine Selbstanzeige anlässlich einer Prüfungsmaßnahme zu mehreren vorsätzlich oder grob fahrlässig begangenen Finanzvergehen erstattet, fällt eine Abgabenerhöhung nach § 29 Abs 6 FinStrG an, deren Bemessungsgrundlage die Summe der einbekannten Mehrbeträge (Verkürzungsbeträge) ist.
BFG: Anzeigepflicht für Internetplattform zur Vermittlung von Unterkünften an Reiseveranstalter?
Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 15 Abs 2 WTFG bezieht sich die Anzeigepflicht der Diensteanbieter auf die nach ihren Geschäftsunterlagen vorhandenen Identifikationsdaten und Kontaktdaten der bei ihnen registrierten Unterkunftgeber sowie auf sämtliche Adressen der bei ihnen registrierten Unterkünfte (Unterkunftseinheiten) im Gebiet der Stadt Wien.
BFG: Neuerungstatbestand der Wiederaufnahme, Bilanzberichtigung, verdeckte Ausschüttung als Einlagenrückzahlung
Kann der Nachweis erbracht werden, dass Einlagen zugewendet werden, so geht als Ausfluss der wirtschaftlichen Betrachtung diese Feststellung der Annahme einer verdeckten Ausschüttung vor, die sich bloß auf die Nichteinhaltung von Formvorschriften (Nichtabgabe der KESt-Erklärung, keine ursprüngliche Abbildung im Einlagen-Evidenzkonto) stützt (VwGH 19. 2. 1991, 87/14/0136; 24. 1. 1984, 83/14/0130). Durch das Instrument einer verdeckten …
BFG: Aktuelle Entscheidungen zur BAO
Die Nichtvorlage von Beilagen (Einnahmen-Ausgaben-Rechnung) zu den Abgabenerklärungen, deren Vorlage vom Finanzamt nur empfohlen wurde, befreit die belangte Behörde nicht von ihrer Ermittlungspflicht. Wenn die belangte Behörde stattdessen die Bemessungsgrundlagen schätzt, aber selbst das Schätzungsergebnis nicht begründen bzw plausibel darstellen kann, wäre es für das BFG zu aufwendig, das richtige Bescheidergebnis zu ermitteln.
BFG: Nachweis von Fahrtkosten
Der Nachweis der Fahrtkosten hat grundsätzlich mit einem Fahrtenbuch zu erfolgen. Das Fahrtenbuch hat die beruflichen und privaten Fahrten zu enthalten; es muss fortlaufend, zeitnah und übersichtlich geführt sein und Datum, Kilometerstrecke, Ausgangs- und Zielpunkt sowie Zweck jeder einzelnen Fahrt zweifelsfrei und klar angeben. Notwendig ist die Angabe der zurückgelegten Wegstrecke, Datum, Angabe des Pkws und der dienstliche Zweck.
BFG: Aktuelle verfahrensrechtliche Entscheidungen
Nach ständiger Rechtsprechung kommt im Verfahren vor den Abgabenbehörden des Bundes nach der Bundesabgabenordnung einem E-Mail die Eigenschaft eines Anbringens oder einer Eingabe nicht zu.
BFG: Zuordnung eines als Obstgarten und als Kartoffelacker genutzten Grundstückes zum Grundvermögen
Nach den Angaben des Beschwerdeführers wird ein ca 4.000 m² großes Grundstück als Obstgarten und als Kartoffelacker genutzt. Trotzdem kann dieses Grundstück nicht…






