Kategorie: BFG

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BFG: Selbstanzeige und Verwaltungsabgabe

Die Abgabenbehörde ist berechtigt, eine Verwaltungsabgabe nach § 41 ZollR-DG und § 30 ZollR-DV vorzuschreiben, wenn eine Tat „nicht dem FinStrG“ unterliegt. Die Nichteinleitung eines Finanzstrafverfahrens ist nur ein Indiz dafür, dass diese Voraussetzung erfüllt ist.

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BFG: Drohverlustrückstellung bei Rückkaufsverpflichtung im Autohandel

Bei einer Rücknahmeverpflichtung eines bereits veräußerten Wirtschaftsgutes zu einem bestimmten, verbindlich festgelegten Preis, kann bei drohendem Verlust aus diesem Geschäft eine Rückstellung für Verluste aus schwebenden Geschäften (Drohverlustrückstellung) gebildet werden. Die Möglichkeit des Kunden, die Rückkaufsverpflichtung des Verkäufers nicht in Anspruch zu nehmen, sondern den Gegenstand selbst zu verwerten, ändert daran nichts, weil der Verkäufer diesbezüglich nicht disponieren kann.

(Bild: © iStock/AndreyPopov)
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BFG: Widerrechtliche Verwendung eines Kfz

Die tatsächliche Nutzung eines in einem ausländischen Zulassungsverfahren zum Verkehr zugelassenen Kfz im Inland führt zur Verwendereigenschaft des Nutzers unabhängig vom mit dem Eigentümer vereinbarten Nutzungszweck, wobei es auf die längerfristige Verfügungsmacht des Nutzers über das Kfz ankommt.

Das Bundesfinanzgericht in Wien. (Bild: © Linde Verlag)
Allgemein BFG BFGjournal Verfahrens- und Organisations­recht

BFG: Neuerungstatbestand der Wiederaufnahme, Bilanzberichtigung, verdeckte Ausschüttung als Einlagenrückzahlung

Kann der Nachweis erbracht werden, dass Einlagen zugewendet werden, so geht als Ausfluss der wirtschaftlichen Betrachtung diese Feststellung der Annahme einer verdeckten Ausschüttung vor, die sich bloß auf die Nichteinhaltung von Formvorschriften (Nichtabgabe der KESt-Erklärung, keine ursprüngliche Abbildung im Einlagen-Evidenzkonto) stützt.

Treuhandgeldverbindlichkeit
Allgemein BFG

BFG: Neuerungstatbestand der Wiederaufnahme, Bilanzberichtigung, verdeckte Ausschüttung als Einlagenrückzahlung

Kann der Nachweis erbracht werden, dass Einlagen zugewendet werden, so geht als Ausfluss der wirtschaftlichen Betrachtung diese Feststellung der Annahme einer verdeckten Ausschüttung vor, die sich bloß auf die Nichteinhaltung von Formvorschriften (Nichtabgabe der KESt-Erklärung, keine ursprüngliche Abbildung im Einlagen-Evidenzkonto) stützt (VwGH 19. 2. 1991, 87/14/0136; 24. 1. 1984, 83/14/0130). Durch das Instrument einer verdeckten …

Das Bundesfinanzgericht in Wien. (Bild: © Linde Verlag)
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BFG: Aktuelle Entscheidungen zur BAO

Die Nichtvorlage von Beilagen (Einnahmen-Ausgaben-Rechnung) zu den Abgabenerklärungen, deren Vorlage vom Finanzamt nur empfohlen wurde, befreit die belangte Behörde nicht von ihrer Ermittlungspflicht. Wenn die belangte Behörde stattdessen die Bemessungsgrundlagen schätzt, aber selbst das Schätzungsergebnis nicht begründen bzw plausibel darstellen kann, wäre es für das BFG zu aufwendig, das richtige Bescheidergebnis zu ermitteln.

(Bild: © iStock/AndreyPopov)
BFG Einkommensteuer

BFG: Nachweis von Fahrtkosten

Der Nachweis der Fahrtkosten hat grundsätzlich mit einem Fahrtenbuch zu erfolgen. Das Fahrtenbuch hat die beruflichen und privaten Fahrten zu enthalten; es muss fortlaufend, zeitnah und übersichtlich geführt sein und Datum, Kilometerstrecke, Ausgangs- und Zielpunkt sowie Zweck jeder einzelnen Fahrt zweifelsfrei und klar angeben. Notwendig ist die Angabe der zurückgelegten Wegstrecke, Datum, Angabe des Pkws und der dienstliche Zweck.