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BFG: Kursverlust aus betrieblichen Fremdwährungskrediten

Cum-Ex Steuergeld für Phantomaktien? - Diesmal ADR im Mittelpunkt - Deutsches Finanzministerium alarmiert. (Bild: © iStock)

Kursverluste aus betrieblichen Fremdwährungskrediten fallen nicht unter § 27 Abs 3 EStG . Verluste aus der Konvertierung mindern den Gewinn in voller Höhe.

Entscheidung: BFG 9. 4. 2019, RV/7104307/2016, Revision nicht zugelassen.

⇒   Zum vollständigen Entscheidungstext.

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