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BFG BFGjournal Einkommensteuer

BFG: Steuerpflicht im Rahmen der privaten Grundstücksveräußerung & Herstellerbefreiung für unentgeltlich erworbene Gebäude

Ertragsteuerlich selbständig bewertbare Wirtschaftsgüter, die weder Grund und Boden noch Gebäude oder grundstücksgleiche Rechte sind, sind im Rahmen der privaten Grundstücksveräußerung (§ 30 EStG) nicht steuerpflichtig (zB Einbauküchen, Decken und Wandverkleidungen, Einfriedungen, (Außen)Schwimmbecken, Aufschließungswege, Fahrbahnen und Platzbefestigungen bzw Parkplätze).

Unentgeltlich erworbene Gebäude(teile) sind nicht von der Herstellerbefreiung der privaten Grundstücksveräußerung umfasst (vgl BFG 1. 3. 2019, RV/7101841/2014; 22. 11. 2018, RV/5100552/2016).

Entscheidung: BFG 7. 5. 2019, RV/7103541/2018,
Revision zugelassen, Amtsrevision eingebracht.

⇒   Zum vollständigen Entscheidungstext.

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