Shop
Recht, Wirtschaft und Steuern. Unser Angebot im Shop.
Digital
Die Recherchedatenbank für Experten! Schnell und Effizient.
Media
Informiert mit News, Videos, Podcasts und den Zeitschriften des Verlags.
Campus
Top-aktuelle Seminare, Konferenzen, Lehrgänge und Webinare.
Ein (vollbeschäftigter) Dienstnehmer in der Schweiz kann sich der gesetzlich normierten Nichtberufsunfallversicherung, die im Schweizer Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) vom 20. 3. 1981 geregelt ist, ex lege nicht entziehen (vgl Art 8 UVG), wobei die im UVG vorgesehenen Leistungen (Dritter Teil: Versicherungsleistungen) betreffend Pflegeleistungen und Kostenvergütungen (zB Heilbehandlung, Hilfsmittel) als ein wesentlicher Kernbereich der gesetzlichen Versicherungsleistungen in Österreich von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen werden.
§ 16 Abs 1 Z 4 lit f EStG stellt den Beiträgen des Versicherten zur Pflichtversicherung in der gesetzlichen Sozialversicherung Beiträge von Arbeitnehmern zu einer ausländischen Pflichtversicherung, die einer inländischen gesetzlichen Sozialversicherung entspricht, gleich. Die Bestimmung ist weit auszulegen, weil kein Grund zu einer Schlechterstellung gegenüber anderen Arten von in § 16 Abs 1 Z 4 lit b bis e EStG erfassten Pflichtbeiträgen ersichtlich ist. Die vom Dienstnehmer verausgabten (Pflicht-)Beiträge zur Schweizer Nichtberufsunfallversicherung (§ 8 UVG) sind nach § 16 Abs 1 Z 4 lit f EStG als abzugsfähige Werbungskosen anzuerkennen.
⇒ Zum vollständigen Entscheidungstext.