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BFG: Aktuelle verfahrensrechtliche Entscheidungen

Das Bundesfinanzgericht in Wien. (Bild: © Linde Verlag) Das Bundesfinanzgericht in Wien. (Bild: © Linde Verlag)

Abstandnahme von der Festsetzung der Abgabe wegen Einkommens- und Vermögenslosigkeit

Ist der Abgabenanspruch gegenüber dem Abgabepflichtigen aufgrund fehlenden Einkommens und Vermögens nicht durchsetzbar, kann von der Abgabenfestsetzung Abstand genommen werden.

Entscheidung: BFG 19. 2. 2019, RV/3100821/2017, Revision nicht zugelassen.

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Vorliegen eines berichtigungsfähigen „ADV-Fehlers“

Führt die Übernahme der Daten der Kennzahl 503 (Verlust aus der Veräußerung von Derivaten des Übergangstatbestandes des § 124b Z 184 zweiter Teilstrich EStG) der Einkommensteuererklärung 2013 durch das Finanzamt dazu, dass einem Steuerpflichtigen eine Kapitalertragsteuer (in Höhe des besonderen Steuersatzes von 25 %) angerechnet wird, handelt es sich hiebei um einen berichtigungsfähigen „ADV-Fehler“ im Sinne des § 293 BAO.

Entscheidung: BFG 15. 5. 2019, RV/3100632/2017, Revision nicht zugelassen.

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Wiederaufnahme des Verfahrens (Vergütung von Energieabgaben): EuGH-Urteil erfüllt weder den Neuerungstatbestand noch den Vorfragentatbestand

Wie der VwGH ua mit Erkenntnis vom 27. 9. 2012, 2009/16/0005, entschieden hat, vermittelt das Hervorkommen einer Entscheidung des EuGH keine Berechtigung zur Wiederaufnahme von (rechtskräftig abgeschlossenen) Verfahren nach dem Neuerungstatbestand. Das Hervorkommen eines Urteils des EuGH zur Auslegung von Gemeinschaftsrecht berechtigt auch nicht zur Wiederaufnahme des Verfahrens aufgrund eines Vorfragentatbestandes.

Entscheidung: BFG 4. 2. 2019, RV/2100846/2018, Revision nicht zugelassen.

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Einwendungen gegen den Abgabenanspruch sind im Pfändungsverfahren nicht vorgesehen

Wird eine Lohnforderung aus einem Arbeitsverhältnis auf der Grundlage eines gültigen Rückstandsausweises gemäß § 65 AbgEO gepfändet, kann diese Pfändung vom Abgabenschuldner als Gläubiger der Lohnforderung nicht erfolgreich mit der Behauptung des Nichtbestehens des Abgabenanspruchs bekämpft werden.
Beschwerden gegen den Abgabenanspruch sind im Pfändungsverfahren nicht vorgesehen.

Entscheidung: BFG 13. 2. 2019, RV/2100718/2018, Revision nicht zugelassen.

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Beweislast bei Geltendmachung einer Steuerbegünstigung

Der Beschwerdeführer hat die Erfüllung der Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Begünstigung nach § 3 Abs 1 Z 10 EStG, insbesondere in Zusammenhang mit Auslandssachverhalten, nachzuweisen. Gelingt der Nachweis der Voraussetzungen für die Steuerfreiheit nicht, so trifft die Beweislast, da es sich um steuerbegünstigende Tatsachen handelt, den Abgabepflichtigen.

Entscheidung: BFG 13. 5. 2019, RV/5100935/2014, Revision nicht zugelassen.

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