Die steuerfreie Mitarbeitergewinnbeteiligung
Mit dem Ökosozialen Steuerreformgesetz 2022 wurde eine steuerfreie Gewinnbeteiligung von jährlich höchstens EUR 3.000 für aktive Arbeitnehmer:innen eingeführt. Das BMF hat Ende März 2022 in Ergänzung zum Gesetzestext umfassend seine Rechtsmeinung zu einzelnen offenen Fragen publiziert. Wir zeigen hier wesentliche praktische Aspekte für die Steuerfreiheit auf:
Am Punkt #77 mit Axel Anderl – Die Urheberrechtsnovelle 2021
Stichwörter über Stichwörter. Von „freier Werknutzung“ über die „urheberrechtliche Verantwortlichkeit großer Plattformen für den Upload geschützter Werke“ bis hin zu „pauschalen Vergütungen“ und der „Nachzahlung bei Bestsellern“. Was sich dahinter verbirgt, wie man diese Schlagworte mit Leben füllt und welche Änderungen durch die Novelle eingetreten sind, erläutert verständlich und fundiert der anerkannte Urheberrechts- und Wettbewerbsexperte Dr. Axel Anderl von Dorda Rechtsanwälte.
Am Punkt #76 mit Simone Maier-Hülle – Richtwerterhöhung
Mit 01.04.2022 ist es zur Erhöhung der Richtwerte gekommen. Was in der Praxis bei der Indexierung zu beachten ist und für welche Mietverträge die Erhöhung ausschlaggebend ist, wird von Frau Mag. Simone Maier- Hülle, Partnerin bei Müller Partner Rechtsanwälte, praxisnah erläutert. Weiters werden die generell möglichen Zu- und Abschläge und der konkrete Ablauf eines Schlichtungsstellenverfahrens auf Mietszinsüberprüfung näher beleuchtet.
Abzugsverbot für Sozialpläne verfassungwidrig
Das Abzugsverbot für Sozialpläne wurde durch den Verfassungsgerichtshof (16.3.2022, G 228/2022-8) aufgehoben. Das Höchstgericht hat dem Gesetzgeber Zeit bis zum 31.12.2022 zur Reparatur gegeben.
Die Novelle des Umweltförderungsgesetzes
Der Nationalrat hat in der Plenarsitzung am 23.2.2022 eine Novelle des Umweltförderungsgesetzes beschlossen. Auf Basis des am 1. April 1993 in Kraft getretenen Bundesgesetzes (vgl BGBl 185/1993) können Förderungen im Umweltbereich genehmigt werden.
Am Punkt #75 mit Philipp Ent – Zivilverfahrens-Novelle 2022 Teil 2
Im 2. Teil werden die Änderungen bei den Gerichtsgebühren, die Schaffung neuer Gerichtsstände und einige ausgewählte Neuerungen, wie beispielsweise notwendige Angaben in Schriftsätzen und beseitigte Stolperfallen bei der Verfahrenshilfe, behandelt.
150,- Euro Energiekostenausgleich ist beschlossen
Aufgrund der Teuerungswelle v.a. im Energiebereich wurde der vieldiskutierte Energiekostenausgleich beschlossen. Dieser bringt pro Haushalt einen Zuschuss von 150,- Euro auf die Stromrechnung, sofern gewisse Einkommensgrenzen nicht überstiegen werden.
Am Punkt #74 mit Philipp Ent – Zivilverfahrens-Novelle 2022 Teil 1
Die Novelle hat in sehr vielen unterschiedlichen Teilbereichen Änderungen gebracht. Um die zahlreichen Neuerungen möglichst detailliert und praxisnah beleuchten zu können, haben wir uns den einzelnen Themenkreisen der Novelle in 2 Podcasts gewidmet.
Beendigung der Corona-Sonderregelung mit Deutschland
Das BMF über das Auslaufen der Konsultationsvereinbarung mit Deutschland iVm der Corona-Pandemie informiert. Die Vereinbarung über pandemiebedingte Ausnahmen wird mit 30. Juni 2022 beendet.
Steuerfreie Mitarbeiterbeteiligung – BMF-Information
Das BMF hat eine Information zur Mitarbeiterbeteiligung, die seit 2022 möglich ist, mittels FAQs veröffentlicht. Wenn auch nicht alle Zweifelsfragen ausgeräumt wurden, so bringt die Mitteilung in einigen Punkten Klarheit.
März-Update zu COVID-19-Hilfsmaßnahmen
Die staatlichen COVID-19-Unterstützungen und Fördermaßnahmen für pandemiegeschädigte Unternehmen sind nach wie vor in Geltung (insb. div. Zuschüsse durch die COFAG für Zeiträume bis März 2022). Dabei kommt es bei einzelnen Instrumenten jedoch immer wieder zu Abänderungen, Nachjustierungen und Klarstellungen. Um auch weiterhin den Überblick zu bewahren, möchten wir Ihnen auch im Rahmen unseres März-Newsletters wieder ein Update über aktuelle Entwicklungen geben.
Das Klimabonusgesetz
Am 3.2.2022 wurde das Klimabonusgesetz im Parlament beschlossen. Seit 1. März 2022 ist dieses nun auch in Kraft. Aufgrund des nationalen Emissionshandels sollen Treibhausgasemissionen aus jenen Sektoren bepreist werden, welche nicht dem europäischen Emissionshandelssystem unterworfen sind. Durch die Bepreisung des Ausstoßes von Treibhausgasen, die sogenannte CO₂-Steuer, sollen die Treibhausgas-Emissionen sinken. Umweltschädliches Verhalten wird somit im Vergleich zu umweltfreundlichem Verhalten teurer. Das soll Haushalten und Unternehmen einen Anreiz liefern, sich klimafreundlich(er) zu verhalten.












