Nachhaltiges Wirtschaften ist in den letzten Jahren immer stärker in den Fokus gerückt. Unternehmen, Investor:innen, aber auch die Regierung legen Wert auf die Achtung der natürlichen Ressourcen und die Berücksichtigung sozialer Entwicklungen. Die Auseinandersetzung mit Umweltschutz, sozialer Gerechtigkeit sowie Unternehmensethik, den sogenannten ESG-Faktoren (environmental, social, governance), gewinnt sohin immer mehr an Bedeutung.
Für Unternehmen bilden diese einen wichtigen Bestandteil im Hinblick auf ihre Wettbewerbsfähigkeit, Resilienz und Wachstumsmöglichkeiten. Um die ESG-Faktoren im Unternehmen realisieren zu können, müssen Themenbereiche wie Menschenrechte, CO₂-Emissionen, Wasserverschmutzung und Klimaschutz in die Arbeitsprozesse integriert werden.
Insbesondere das „S“, die soziale Komponente (Social) der ESG-Faktoren, spielt dabei eine bedeutende Rolle. Unternehmen wird zunehmend bewusst, dass Arbeitsschutz, die Achtung der Menschenwürde, das Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit sowie Investitionen in die Sicherheit am Arbeitsplatz eine Notwendigkeit darstellen. Die soziale Verantwortung gewinnt sowohl unternehmensintern als auch unternehmensextern immer mehr an Bedeutung.
Aber auch das Einbinden von Umweltaspekten (Environmental) im Unternehmensprozess muss von den Betrieben zunehmend forciert werden. Konkret geht es darum, dass die natürlichen Ressourcen bei der Produktion geschützt werden müssen. Das Environmental-Kriterium betrachtet, inwiefern ein Unternehmen die Umwelt verschmutzt, Treibhausgase oder Schadstoffe emittiert, Ressourcen verbraucht und Energie effizient nutzt.
Die Nachhaltigkeitsbewertung von Unternehmen
Nicht jedes Unternehmen ist dazu verpflichtet, eine Nachhaltigkeitsbewertung durchzuführen. Eine Berichtspflicht besteht derzeit nur für große Unternehmen von öffentlichem Interesse mit einer durchschnittlichen Beschäftigtenzahl von mehr als 500 Mitarbeiter:innen. Mit dem ersten Geschäftsjahr 2023 wird es jedoch zu einer Ausweitung des Anwendungsbereichs auf alle Unternehmen kommen, die eine Beschäftigtenanzahl von mehr als 250 Mitarbeiter:innen, einen Umsatz größer als 40 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme größer als 20 Millionen Euro aufweisen. Die Berichtspflicht gilt sobald zwei der drei Kriterien erfüllt sind. Ausgenommen werden börsennotierte Kleinstunternehmen sein.
Die Nachhaltigkeitsbewertung anhand von ESG-Kriterien wird aber nicht für alle Unternehmen gleichermaßen durchgeführt werden. Entscheidend ist der jeweilige Unternehmenssektor, in dem das zu beurteilende Unternehmen tätig ist. Der Umweltschutz, gemessen an Kriterien wie beispielsweise an den CO₂-Emissionen oder am Anteil an erneuerbaren Energien, spielt im Energiesektor eine größere Rolle als im Dienstleistungsbereich.
Hier überwiegen dafür die sozialen Kriterien wie die Einhaltung von Anti-Diskriminierungsrichtlinien, die Versammlungsfreiheit sowie die Fluktuationsrate der Belegschaft. In allen Sektoren sollte jedoch bei der Nachhaltigkeitsbewertung Rücksicht auf die Qualität der Unternehmensführung (Governance) genommen werden.
Die allgemeine Unternehmensethik soll in allen Betrieben sichergestellt sein. Konkret handelt es sich dabei um Maßnahmen zur Vermeidung von Korruption und Bestechung sowie zum richtigen Umgang mit Whistleblowing und die Verankerung des Nachhaltigkeitsmanagements auf Vorstands- und Aufsichtsratsebene.
Die Messung und Einhaltung der ESG-Kriterien wird im Auftrag der Inverstor:innen von auf Nachhaltigkeit spezialisierten Ratingagenturen durchgeführt. Nachhaltigkeit messbar zu machen ist allerdings eine große Herausforderung. Materielle Faktoren wie CO₂-Emissionen oder die Vergütung können anhand von Lageberichten der Unternehmen berücksichtigt werden. Hingegen gestaltet sich die Messung von immateriellen Faktoren wie etwa Menschenzufriedenheit oder Artenschutz schwieriger, weshalb die Einbeziehung dieser Aspekte in die Bewertung wohl nur vage durchgeführt werden kann.
Anhand der Ratingergebnisse können Investor:innen feststellen, ob ihre Nachhaltigkeitsanforderungen erfüllt werden oder nicht. Aber auch die Risiken des zu beurteilenden Unternehmens werden anhand der Ergebnisse erkennbar. Aufgrund der transparenten Informationen der Nachhaltigkeitsbewertung wird es Investor:innen erleichtert, langfristige Anlagechancen zu erkennen. Vor allem im Finanzsektor hat sich der Best-in-Class-Ansatz als Richtwert für mögliche Investitionen etabliert. Eine Investition ist in alle herkömmlichen Unternehmen möglich, sohin auch in Betriebe, die sich nicht zwingend in umweltfreundlichen Geschäftsbereichen befinden.
Auf Grundlage des Best-in-Class-Ansatzes werden Unternehmen hinsichtlich der Einhaltung und Achtung der ESG-Kriterien sowie der Umsetzung von nachhaltigem Wirtschaften im Arbeitsalltag bewertet. Aktien und Anleihen können beispielsweise nur von jenen Unternehmen ausgewählt werden, die im ESG-Rating eine hohe Platzierung erreicht haben. Das Best-in-Class-Prinzip soll Unternehmen einen Anreiz bieten, nachhaltiges Wirtschaften in ihr Geschäftsmodell einzubinden.
Der Umstand, dass auch in Unternehmen investiert werden kann, die ökologisch und sozial zwar in ihrer Branche gut abgeschnitten haben, sich aber nicht in einem nachhaltigen Geschäftsbereich befinden, stellt jedenfalls einen Kritikpunkt dieses Ansatzes dar. Umstrittene Wirtschaftspraktiken können sich sohin nach wie vor im Portfolio befinden, weshalb einige Anbieter:innen dieses Auswahlverfahren dahingehend optimiert haben, dass nur in nachhaltige Branchen investiert werden kann und dort jeweils nur in den Branchenbesten, der sogenannte Best-of-Class-Ansatz.
Häufig wird im Zuge der Anlagestrategie auf Ausschlusskriterien abgestellt. Diese dienen dazu, Unternehmen aufgrund definierter sozialer, ökologischer und auf die Unternehmensführung bezogener Kriterien vom Markt auszuschließen. Beispiele für Ausschlussgründe könnten z.B. die Produktion und der Handel von Waffen, die Verletzung von Menschenrechten und der Verstoß gegen die Arbeitsrechte sein. Im Gegenzug können auch positive Kriterien definiert werden. Bestimmte zukunftsorientierte Branchen bzw. Geschäftsfelder, wie beispielsweise der Bereich der erneuerbaren Energien, werden bewusst gefördert, um wünschenswerte Entwicklungen zu erzielen.
Folglich werden die ESG-Kriterien auch einen entscheidenden Faktor bei der Finanzierung von Unternehmen darstellen. Je schlechter die Nachhaltigkeitsbewertung eines Unternehmens ausfällt, desto schwerer wird es für dieses, einen Kredit bei einer Bank zu bekommen. Außerdem wird die Höhe der Finanzierungszinsen von der ESG-Bewertung abhängen.
Ein schlechtes Rating bedeutet sohin höhere Kosten für das Unternehmen, wodurch das Betreiben der laufenden Geschäfte jedenfalls erschwert wird. Konkret ist davon auszugehen, dass Projektfinanzierungen beispielsweise für Immobilienprojekte zukünftig seitens der Banken nur dann angeboten werden, wenn die ESG-Kriterien ausreichend erfüllt sind. Nachhaltigkeit wird somit von einer freiwilligen Entscheidung zu einem Erfordernis und ist wirtschaftlich wohl nicht mehr wegzudenken.
Bei der Berücksichtigung von ESG-Kriterien geht es sohin nicht nur um die Bewertung der Produkte und Dienstleistungen, die ein Unternehmen anbietet, sondern auch um deren Verhalten, die Lieferkette und Aspekte der Unternehmensführung. Ein verantwortungsvolles Unternehmen, das sich um Mitarbeiter:innen, Kund:innen und die Umwelt sorgt, das in die Zukunft schaut, Strategien für nachhaltiges Wirtschaften erarbeitet und die geforderten Standards nachweislich beachtet, wird andere Mitbewerber:innen überholen und sich einen sicheren Platz am Markt verschaffen.
Auch bei der Bevölkerung rückt zukunftsorientiertes Handeln zunehmend in den Fokus. Die Qualität von Produkten und die Stellung eines Unternehmens sind mittlerweile entscheidende Aspekte der eigenen Kaufentscheidung. Um sich als Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil verschaffen zu können, muss diesen bewusst sein, dass nur ein nachhaltiges und zukunftsorientiertes Handeln das Überleben des eigenen Betriebes sichern kann.
ESG – Environmental, Social, Governance – ist eine Entwicklung, die unsere Gesellschaft und Wirtschaft jedenfalls verändern wird und ebenso der Klimakrise sowie sozialen Ungerechtigkeiten entgegentreten kann.
Nachhaltiges Wirtschaften ist in den letzten Jahren immer stärker in den Fokus gerückt. Unternehmen, Investor:innen, aber auch die Regierung legen Wert auf die Achtung der natürlichen Ressourcen und die Berücksichtigung sozialer Entwicklungen. Die Auseinandersetzung mit Umweltschutz, sozialer Gerechtigkeit sowie Unternehmensethik, den sogenannten ESG-Faktoren (environmental, social, governance), gewinnt sohin immer mehr an Bedeutung.
Für Unternehmen bilden diese einen wichtigen Bestandteil im Hinblick auf ihre Wettbewerbsfähigkeit, Resilienz und Wachstumsmöglichkeiten. Um die ESG-Faktoren im Unternehmen realisieren zu können, müssen Themenbereiche wie Menschenrechte, CO₂-Emissionen, Wasserverschmutzung und Klimaschutz in die Arbeitsprozesse integriert werden.
Insbesondere das „S“, die soziale Komponente (Social) der ESG-Faktoren, spielt dabei eine bedeutende Rolle. Unternehmen wird zunehmend bewusst, dass Arbeitsschutz, die Achtung der Menschenwürde, das Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit sowie Investitionen in die Sicherheit am Arbeitsplatz eine Notwendigkeit darstellen. Die soziale Verantwortung gewinnt sowohl unternehmensintern als auch unternehmensextern immer mehr an Bedeutung.
Aber auch das Einbinden von Umweltaspekten (Environmental) im Unternehmensprozess muss von den Betrieben zunehmend forciert werden. Konkret geht es darum, dass die natürlichen Ressourcen bei der Produktion geschützt werden müssen. Das Environmental-Kriterium betrachtet, inwiefern ein Unternehmen die Umwelt verschmutzt, Treibhausgase oder Schadstoffe emittiert, Ressourcen verbraucht und Energie effizient nutzt.
Die Nachhaltigkeitsbewertung von Unternehmen
Nicht jedes Unternehmen ist dazu verpflichtet, eine Nachhaltigkeitsbewertung durchzuführen. Eine Berichtspflicht besteht derzeit nur für große Unternehmen von öffentlichem Interesse mit einer durchschnittlichen Beschäftigtenzahl von mehr als 500 Mitarbeiter:innen. Mit dem ersten Geschäftsjahr 2023 wird es jedoch zu einer Ausweitung des Anwendungsbereichs auf alle Unternehmen kommen, die eine Beschäftigtenanzahl von mehr als 250 Mitarbeiter:innen, einen Umsatz größer als 40 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme größer als 20 Millionen Euro aufweisen. Die Berichtspflicht gilt sobald zwei der drei Kriterien erfüllt sind. Ausgenommen werden börsennotierte Kleinstunternehmen sein.
Die Nachhaltigkeitsbewertung anhand von ESG-Kriterien wird aber nicht für alle Unternehmen gleichermaßen durchgeführt werden. Entscheidend ist der jeweilige Unternehmenssektor, in dem das zu beurteilende Unternehmen tätig ist. Der Umweltschutz, gemessen an Kriterien wie beispielsweise an den CO₂-Emissionen oder am Anteil an erneuerbaren Energien, spielt im Energiesektor eine größere Rolle als im Dienstleistungsbereich.
Hier überwiegen dafür die sozialen Kriterien wie die Einhaltung von Anti-Diskriminierungsrichtlinien, die Versammlungsfreiheit sowie die Fluktuationsrate der Belegschaft. In allen Sektoren sollte jedoch bei der Nachhaltigkeitsbewertung Rücksicht auf die Qualität der Unternehmensführung (Governance) genommen werden.
Die allgemeine Unternehmensethik soll in allen Betrieben sichergestellt sein. Konkret handelt es sich dabei um Maßnahmen zur Vermeidung von Korruption und Bestechung sowie zum richtigen Umgang mit Whistleblowing und die Verankerung des Nachhaltigkeitsmanagements auf Vorstands- und Aufsichtsratsebene.
Die Messung und Einhaltung der ESG-Kriterien wird im Auftrag der Inverstor:innen von auf Nachhaltigkeit spezialisierten Ratingagenturen durchgeführt. Nachhaltigkeit messbar zu machen ist allerdings eine große Herausforderung. Materielle Faktoren wie CO₂-Emissionen oder die Vergütung können anhand von Lageberichten der Unternehmen berücksichtigt werden. Hingegen gestaltet sich die Messung von immateriellen Faktoren wie etwa Menschenzufriedenheit oder Artenschutz schwieriger, weshalb die Einbeziehung dieser Aspekte in die Bewertung wohl nur vage durchgeführt werden kann.
Anhand der Ratingergebnisse können Investor:innen feststellen, ob ihre Nachhaltigkeitsanforderungen erfüllt werden oder nicht. Aber auch die Risiken des zu beurteilenden Unternehmens werden anhand der Ergebnisse erkennbar. Aufgrund der transparenten Informationen der Nachhaltigkeitsbewertung wird es Investor:innen erleichtert, langfristige Anlagechancen zu erkennen. Vor allem im Finanzsektor hat sich der Best-in-Class-Ansatz als Richtwert für mögliche Investitionen etabliert. Eine Investition ist in alle herkömmlichen Unternehmen möglich, sohin auch in Betriebe, die sich nicht zwingend in umweltfreundlichen Geschäftsbereichen befinden.
Auf Grundlage des Best-in-Class-Ansatzes werden Unternehmen hinsichtlich der Einhaltung und Achtung der ESG-Kriterien sowie der Umsetzung von nachhaltigem Wirtschaften im Arbeitsalltag bewertet. Aktien und Anleihen können beispielsweise nur von jenen Unternehmen ausgewählt werden, die im ESG-Rating eine hohe Platzierung erreicht haben. Das Best-in-Class-Prinzip soll Unternehmen einen Anreiz bieten, nachhaltiges Wirtschaften in ihr Geschäftsmodell einzubinden.
Der Umstand, dass auch in Unternehmen investiert werden kann, die ökologisch und sozial zwar in ihrer Branche gut abgeschnitten haben, sich aber nicht in einem nachhaltigen Geschäftsbereich befinden, stellt jedenfalls einen Kritikpunkt dieses Ansatzes dar. Umstrittene Wirtschaftspraktiken können sich sohin nach wie vor im Portfolio befinden, weshalb einige Anbieter:innen dieses Auswahlverfahren dahingehend optimiert haben, dass nur in nachhaltige Branchen investiert werden kann und dort jeweils nur in den Branchenbesten, der sogenannte Best-of-Class-Ansatz.
Häufig wird im Zuge der Anlagestrategie auf Ausschlusskriterien abgestellt. Diese dienen dazu, Unternehmen aufgrund definierter sozialer, ökologischer und auf die Unternehmensführung bezogener Kriterien vom Markt auszuschließen. Beispiele für Ausschlussgründe könnten z.B. die Produktion und der Handel von Waffen, die Verletzung von Menschenrechten und der Verstoß gegen die Arbeitsrechte sein. Im Gegenzug können auch positive Kriterien definiert werden. Bestimmte zukunftsorientierte Branchen bzw. Geschäftsfelder, wie beispielsweise der Bereich der erneuerbaren Energien, werden bewusst gefördert, um wünschenswerte Entwicklungen zu erzielen.
Folglich werden die ESG-Kriterien auch einen entscheidenden Faktor bei der Finanzierung von Unternehmen darstellen. Je schlechter die Nachhaltigkeitsbewertung eines Unternehmens ausfällt, desto schwerer wird es für dieses, einen Kredit bei einer Bank zu bekommen. Außerdem wird die Höhe der Finanzierungszinsen von der ESG-Bewertung abhängen.
Ein schlechtes Rating bedeutet sohin höhere Kosten für das Unternehmen, wodurch das Betreiben der laufenden Geschäfte jedenfalls erschwert wird. Konkret ist davon auszugehen, dass Projektfinanzierungen beispielsweise für Immobilienprojekte zukünftig seitens der Banken nur dann angeboten werden, wenn die ESG-Kriterien ausreichend erfüllt sind. Nachhaltigkeit wird somit von einer freiwilligen Entscheidung zu einem Erfordernis und ist wirtschaftlich wohl nicht mehr wegzudenken.
Bei der Berücksichtigung von ESG-Kriterien geht es sohin nicht nur um die Bewertung der Produkte und Dienstleistungen, die ein Unternehmen anbietet, sondern auch um deren Verhalten, die Lieferkette und Aspekte der Unternehmensführung. Ein verantwortungsvolles Unternehmen, das sich um Mitarbeiter:innen, Kund:innen und die Umwelt sorgt, das in die Zukunft schaut, Strategien für nachhaltiges Wirtschaften erarbeitet und die geforderten Standards nachweislich beachtet, wird andere Mitbewerber:innen überholen und sich einen sicheren Platz am Markt verschaffen.
Auch bei der Bevölkerung rückt zukunftsorientiertes Handeln zunehmend in den Fokus. Die Qualität von Produkten und die Stellung eines Unternehmens sind mittlerweile entscheidende Aspekte der eigenen Kaufentscheidung. Um sich als Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil verschaffen zu können, muss diesen bewusst sein, dass nur ein nachhaltiges und zukunftsorientiertes Handeln das Überleben des eigenen Betriebes sichern kann.
ESG – Environmental, Social, Governance – ist eine Entwicklung, die unsere Gesellschaft und Wirtschaft jedenfalls verändern wird und ebenso der Klimakrise sowie sozialen Ungerechtigkeiten entgegentreten kann.