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10. FinanzOnline-VO
Am 9. 12. 2019 wurde die Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur zehnten Änderung der FinanzOnline-Verordnung 2006 (10. FinanzOnline-VO) zur Begutachtung versendet.
Die Änderungen betreffen insbesondere die Bereiche Anmeldung und Teilnahme zu FinanzOnline, die elektronische Akteneinsicht sowie die elektronische Zustellung. Im Übrigen wird neben der Anpassung von Verweisen eine formale Überarbeitung bzw Aktualisierung vorgenommen.
Ende der Begutachtungsfrist ist der 17. 12. 2019.
WiEReG-NutzungsentgelteV
Außerdem wurde am 10. 12. 2019 die Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Festlegung der Nutzungsentgelte für die Nutzung des Registers der wirtschaftlichen Eigentümer (WiEReG-NutzungsentgelteV) zur Begutachtung veröffentlicht.
Das WiEReG sieht zur Finanzierung des Registers die Einhebung kostendeckender Nutzungsentgelte vor. Diese sind gemäß § 17 Abs 1 WiEReG mit Verordnung festzusetzen.
Durch die Novelle des WiEReG (BGBl I 2019/104) entsteht ein Anpassungsbedarf der WiEReG-NutzungsentgelteV, da mit 10. 1. 2020 eine öffentliche Einsicht in das Register vorgesehen ist und ab 10. 11. 2020 Compliance-Packages aus dem Register abgefragt werden können.
Ende der Begutachtungsfrist ist laut RIS der 16. 12. 2020, gemeint ist aber wohl der 16. 12. 2019, was auch aus dem Begleitschreiben ersichtlich wird.