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VfGH: Kfz-Kennzeichenerfassung und „Bundestrojaner“ verfassungswidrig

(Bild: © iStock/TimArbaev) (Bild: © iStock/TimArbaev)

Der VfGH hebt mehrere Gesetzesbestimmungen des 2018 verabschiedeten „Sicherheitspakets“ als verfassungswidrig auf. 

Die aufgehobenen Bestimmungen betreffen 

  • die verdeckte Erfassung und Speicherung von Daten zur Identifizierung von Fahrzeugen und Fahrzeuglenkern mittels bildverarbeitender technischer Einrichtungen;
  • die Verarbeitung von Daten aus Section-Control-Anlagen durch die Sicherheitsbehörden;
  • die verdeckte Überwachung verschlüsselter Nachrichten durch Installation eines Programms auf einem Computersystem; sowie
  • die Ermächtigung, zum Zweck der Installation dieses Überwachungsprogramms in Räumlichkeiten einzudringen, Behältnisse zu durchsuchen und spezifische Sicherheitsvorkehrungen zu überwinden.

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