Kategorie: Internationales Steuerrecht

Die SWI – Steuer und Wirtschaft International – bietet Fachnews für Anwälte und Steuerberater zum Internationalen Steuerrecht. Ihre Tax and Business Review.

 

Internationales Steuerrecht News SWI

DBA-RECHT | Keine DBA Anwendung bei Steuer nach Aufwand

Im Rahmen des „Express Antwort Service“ (EAS) teilt das österreichische Finanzministerium seine Rechtsansichten zu Fragen des internationalen Steuerrechts mit. Im EAS 3449 vom 18.12.2023 befasst sich das BMF mit einer in Liechtenstein steuerlich ansässigen Person, die mit ihren Einkünften als Gesellschafter einer österreichischen GmbH in Österreich beschränkt steuerpflichtig ist und in Liechtenstein lediglich der Steuer nach dem Aufwand unterliegt. Es stellt sich die Frage, ob der sachliche und persönliche Anwendungsbereich des Doppelbesteuerungsabkommens Liechtenstein-Österreich im vorliegenden Fall gegeben ist.

Internationales Steuerrecht News SWI Umsatzsteuer

Rückerstattung der Umsatzsteuer an Steuerzahler mit Hauptsitz in einem anderen Mitgliedsland

Steuerzahler aus anderen EU-Mitgliedstaaten haben das Recht, nicht über das kroatische, sondern über das elektronische Umsatzsteuerrückerstattungssystem (VAT REFUND) des Mitgliedstaats, in dem sie ansässig sind, eine ständige Geschäftseinheit besitzen oder nach ihrem Wohnsitz bzw. gewöhnlichem Aufenthaltsort zugehören, einen Antrag auf Rückerstattung der in der Republik Kroatien gezahlten Umsatzsteuer zu stellen.

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DBA Deutschland | Neue Konsultationsvereinbarung für Grenzgänger

Durch eine Revision des DBA mit Deutschland gelten seit 1.1.2024 neue Regelungen für die Besteuerung von deutsch-österreichischen Grenzgängern. Rechtzeitig zum Inkrafttreten dieser Bestimmungen haben sich das deutsche und österreichische Finanzministerium auf eine neue Konsultationsvereinbarung geeinigt, die Zweifelsfragen zur Auslegung der neuen Grenzgängerregelung klärt. Im Folgenden geben wir einen Überblick über die wesentlichsten Aussagen der Konsultationsvereinbarung und die sich daraus ergebenden praktischen Handlungsfelder.

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PROGRESSIONSVORBEHALT | Keine Verfassungs- oder EU-Widrigkeit

Entgegen der jahrzehntelangen österreichischen Verwaltungspraxis hat der VwGH entschieden, dass Österreich auch dann berechtigt ist, bei der Ermittlung des auf die Inlandseinkünfte entfallenden Steuersatzes, ausländische, in Österreich aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens steuerfreie Einkünfte einzubeziehen, wenn die einkommensteuerpflichtige Person in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig ist, ohne abkommensrechtlich hier ansässig zu sein. Diese neue Vorgangsweise ist ab der Veranlagung 2023 anzuwenden. Gegen den „Progressionsvorbehalt“ (im Allgemeinen und bei bloßer unbeschränkter Steuerpflicht im Besonderen) werden von Betroffenen und deren Beratern regelmäßig verfassungs- und unionsrechtliche Bedenken erhoben, denen die aktuelle Rechtsprechung eine Absage erteilt hat.

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FIT FÜR VIDA? | So bereiten Sie sich optimal vor!

Die Umsetzung des ViDA-Pakets (VAT in the Digital Age) wird einen Meilenstein in der digitalen Transformation der Mehrwertsteuer markieren. Dabei werden Unternehmen, insbesondere durch die Umsetzung der E-Rechnungs- und E-Reporting-Verpflichtung, vor zahlreiche neue Herausforderungen gestellt. Gleichzeitig bringt die Digitalisierung der Fakturierung längerfristig aber auch Chancen mit sich und kann den notwendigen Booster darstellen, um die Standardisierung und Automatisierung von Prozessen voranzutreiben.

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DBA-RECHT | OECD-Vorschlag zur Besteuerung der Rohstoffindustrie

Am 16. November 2023 hat die OECD ein Diskussionspapier betreffend einer Abkommensbestimmung für Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Erkundung und Gewinnung von abbaubaren natürlichen Ressourcen veröffentlicht. Die Besteuerung der Tätigkeiten in diesem Sektor spielt für das Steueraufkommen von rohstoffreichen Nationen eine große Bedeutung. Der OECD-Vorschlag sieht eine sehr niedrige Schwelle für den Bestand eines Besteuerungsrechts auf Unternehmensgewinne und Dienstnehmereinkünfte vor und hat zudem einen sehr weiten Anwendungsbereich für Dienstleister des Rohstoffsektors!

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PILLAR II | Mindestbesteuerungsgesetz in Kraft getreten

Am 30.12.2023 wurde in BGBl I 187/2023 im Rahmen des Mindesbesteuerungsreformgesetzes (MinBestRefG), mit dem unter anderem die BAO und das UGB geändert wurden, das Mindestbesteuerungsgesetz (MinBestG) veröffentlicht, das mit 31.12.2023 in Kraft getreten ist. Das von mehr als 140 Staaten auf OECD-Ebene entwickelte und vom Rat der EU in eine Richtline gegossene Konzept einer mindestens 15 %igen Besteuerung globaler Unternehmensgewinne verpflichtet große Unternehmen dazu, für Wirtschaftsjahre, die ab dem 31.12.2023 beginnen, ihre Gewinne, unabhängig davon, wo diese erwirtschaftet worden sind auf ein 15 %iges Steuerniveau hochzuschleusen.