Verpflichtende E-Rechnung für grenzüberschreitende Leistungen – Verändert das unser gesamtes Geschäftsleben?
„VAT in the Digital Age (ViDA)“, ein Vorschlag der EU-Kommission, von vielen unbemerkt, ist möglicherweise eine Revolution der Wirtschaft. Nach Intention der Kommission soll damit das Mehrwertsteuersystem modernisiert und der Mehrwertsteuerbetrug eingedämmt werden. Damit verbunden sind auch neue Herausforderungen für die Rechnungsausstellung mit e-Invoicing nach ganz bestimmten Standards.
Quellensteuerentlastung – Ansässigkeitsbescheinigungen – neue Konsultationsvereinbarung zwischen Österreich und Belgien
Immer mehr Staaten stellen die Ausstellung von Ansässigkeitsbescheinigungen auf digitale Versionen um – so auch Belgien. Im Verhältnis zu Österreich ergeben sich hier immer wieder Schwierigkeiten, da in Österreich für Quellensteuerentlastungen grundsätzlich verpflichtend die österreichischen Formulare ZS-Qu1, ZS-Qu2 oder ZS-EUMT zu verwenden sind.
BILANZIERUNG | Globale Mindestbesteuerung aus Rechnungslegungssicht
Nachdem im Dezember 2022 politische Einigung über die Einführung von „Pillar 2“ erzielt werden konnte, sollte der Einführung der globalen Mindestbesteuerung iHv 15 % nichts mehr im Wege stehen. Zusätzlich hat die OECD Inclusive Framework on BEPS („OECD IF“) Ende Dezember 2022, zu ihren am 20. Dezember 2021 veröffentlichen Pillar 2 Model GloBE Rules, ein Implementierungspaket als Teil der Entwicklung des Pillar 2 Implementation Frameworks veröffentlicht, in dem die Leitlinien zu den sogenannten Safe Harbours enthalten sind. Obwohl die Umsetzung der bereits vorliegenden EU-Richtlinie in das nationale Recht der einzelnen Mitgliedstaaten erst bis Jahresende 2023 zu erfolgen hat, lohnt es sich bereits jetzt einen Blick auf die Auswirkungen der globalen Mindestbesteuerung in der Rechnungslegung zu werfen.
EU-Taxonomie-Verordnung
Am 18. Juni 2020 wurde die VO 2020/852 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen (kurz EU-Taxonomie-Verordnung) von der EU veröffentlicht. Diese zielt darauf ab, nachhaltige Investitionen auszubauen und so den Green Deal umzusetzen. Das soll durch eine Neuausrichtung der Kapitalströme hin zu grünen Investitionen erreicht werden. Dazu normiert die Verordnung ein Klassifizierungssystem von ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten.
Telearbeit und Sozialversicherung: Rahmenvereinbarung zwischen Österreich und Tschechien ab 1. März 2023
Am 30. Jänner 2023 wurde mit Tschechien eine Rahmenvereinbarung bei gewöhnlicher grenzüberschreitender Telearbeit unterzeichnet. Die diesbezügliche Rahmenvereinbarung entspricht in ihren Eckpunkten der auch bereits mit Deutschland abgeschlossenen Rahmenvereinbarung.
NACHHALTIGKEITSBERICHTERSTATTUNG | Update zur EU-Taxonomie
Das Ziel der Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung hin zu mehr „Nachhaltigkeit“ nimmt bereits seit Längerem – auf globaler Ebene – einen besonders hohen Stellenwert ein. Zur Erreichung dieses Ziels sollen insbesondere Veranlagungs- und Finanzierungsentscheidungen besser auf Nachhaltigkeitsaspekte Rücksicht nehmen und somit Gelder von nachhaltigkeitsschädlichen hin zu nachhaltigkeitswirksamen Wirtschaftsaktivitäten gelenkt werden. Darüber hinaus sind seit 1.1.2022 diverse Berichtspflichten gemäß Art. 8 der EU-Taxonomie-VO zu beachten. Ziel dieser Verordnung ist es, das Ausmaß zu identifizieren, in welchem ein Unternehmen nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten erbringt und damit zum Ziel einer nachhaltigen Entwicklung beiträgt. Im nachfolgenden Beitrag möchten wir Ihnen die Grundlagen und aktuelle Entwicklungen im Bereich der „EU-Taxonomie“ etwas näher bringen.
Unshell-Richtlinie (ATAD 3): Europäisches Parlament schlägt weitere Verschärfungen für substanzschwache EU-Gesellschaften vor
Das Europäische Parlament hat am 17. Jänner 2023 einen Änderungsantrag zur geplanten „Unshell“-Richtlinie (ATAD 3) der Europäischen Kommission vom 22. Dezember 2021 veröffentlicht.
Doppelbesteuerungsabkommen mit VAE – Verschärfung ab 2023
Am 20. Dezember 2022 wurden die Ratifikationsurkunden zwischen Österreich und den Vereinigten Arabischen Emiraten für das am 1. Juli 2021 in Dubai unterzeichnete Protokoll zur Abänderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit den Vereinigten Arabischen Emiraten (DBA-VAE), BGBl. III Nr. 88/2004, ausgetauscht.
NACHHALTIGKEITSBERICHTERSTATTUNG | Update zur EU-Richtlinie (CSRD)
Am 10.11.2022 hat das Europäische Parlament nunmehr die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verabschiedet und wurde diese am 28.11.2022 vom Europäischen Rat angenommen. Die neuen Regelungen werden daher 20 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft treten. Damit besteht nun auch Gewissheit, dass die EU tatsächlich an den – in der Praxis als kaum bewältigbar kritisierten – Terminen für die erstmalige Anwendung der neuen umfangreichen Berichterstattungspflichten der betroffenen Unternehmen festhält. Darüber hinaus bedeutet die Umsetzung der CSRD in nationales Recht, welche innerhalb von 18 Monaten zu erfolgen hat, eine weitreichende Änderung der bisherigen Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen.
EU Pillar 2 – Einigung über die Umsetzung der globalen Mindestbesteuerung
Am 12. Dezember 2022 wurde nach einer sechsmonatigen Blockade durch Ungarn voraussichtlich Einstimmigkeit erzielt: Der Gesetzesentwurf zur Umsetzung einer EU-weiten Mindeststeuer auf Konzerngewinne wird nunmehr voraussichtlich verabschiedet werden. Ab Ende 2023 dürften somit Gewinne von Groß-Konzernen mit Umsätzen von über EUR 750 Mio, die ihren Firmensitz in der EU haben, mit mindestens 15% besteuert.
Der Emissionshandel in der EU: Ein System mit großer Wirkung
Die Europäische Union hat sich das Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2050 klimaneutral zu werden. „Klimaneutral“ bedeutet, dass nicht mehr Treibhausgase ausgestoßen werden, als durch natürliche oder technische Prozesse gebunden werden. Im Wesentlichen bedeutet das, dass in der EU im Jahr 2050 keine fossilen Energieträger mehr verwendet werden dürfen.
EU-Aktionsplan Sustainable Finance – EU-Taxonomie
Die EU-Taxonomie bietet ein regulatorisches Klassifizierungssystem für nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten. Die Verordnung ist eines der zentralen Elemente der EU zur Erreichung ihrer Klimaziele – mit weitreichenden Implikationen für Unternehmen. Für Unternehmen, welche die Anforderungen erfüllen, kann die Taxonomie nicht nur Reputations- und Wettbewerbsvorteile bedeuten. Die Taxonomie zielt vor allem auch auf die Finanzierungsbedingungen für Unternehmen ab. Unternehmen, deren Umsätze nicht aus nachhaltigen Aktivitäten resultieren, müssen sich auf steigende Finanzierungskosten einstellen.