Kategorie: ASoK

Die ASoK informiert Sie über neueste Entwicklungen im Arbeits-, Sozialversicherungs- und Lohnsteuerrecht, wie z.B. über Werkverträge und Pensionsrecht.

Arbeitsrecht EuGH International

EuGH: Aufrechterhaltung der Erwerbstätigeneigenschaft

Das Unionsrecht ist dahin auszulegen, dass einem Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates, der in Ausübung seines Rechts auf Freizügigkeit in einem anderen Mitgliedstaat durch die Tätigkeit, die er dort für einen Zeitraum von zwei Wochen anders als aufgrund eines befristeten Arbeitsvertrags ausgeübt hat, die Erwerbstätigeneigenschaft im Sinne von Art 7 Abs 1 lit a RL 2004/38/EG erworben hat, bevor er unfreiwillig arbeitslos wurde, die Erwerbstätigeneigenschaft für mindestens weitere sechs Monate im Rahmen dieser Vorschriften erhalten bleibt, sofern er sich dem zuständigen Arbeitsamt zur Verfügung stellt.

Karfreitag
Allgemein Arbeitsrecht

Nationalrat beschließt neue Karfreitagsregelung

Einen Tag nach der Präsentation der neuen Karfreitags-Regelung hat der Nationalrat am 27. 2. 2019 einen entsprechenden Gesetzesbeschluss gefasst. ÖVP und FPÖ stimmten im Plenum dafür, den Karfreitag als gesetzlichen Feiertag für Protestanten, Altkatholiken und Methodisten zu streichen. Stattdessen wird ein wahlweiser „persönlicher Feiertag“ für alle eingeführt.

Studienbeginn
BFG Sozialrecht

Studienbeginn und Familienbeihilfe

Ist Voraussetzung für das im Zeitpunkt des Abschlusses der Schulausbildung gewünschte Studium eine Aufnahmeprüfung, ist objektiv der Beginn des Studiums erst nach positiver Ablegung dieser Prüfung möglich und daher frühestmöglicher Beginn dieses Studiums jener Termin, zu dem das Studium nach bestandener Aufnahmeprüfung erstmals begonnen werden kann, wenn ohne Verzögerung nach Abschluss der Schulausbildung zur nächstmöglichen Aufnahmeprüfung angetreten wird.

(Bild: © iStock)
Allgemein Arbeitsrecht

Gesetzgeber macht Weg zur Arbeitszeitflexibilisierung frei

Die von der Koalitionsparteien initiierten neuen Arbeitszeitregeln werden bereits ab September gelten. Einen entsprechenden Beschluss hat der Nationalrat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause am 5. 7. 2018 gefasst. Demnach ist es künftig möglich, bis zu 12 Stunden am Tag und bis zu 60 Stunden in der Woche zu arbeiten. Arbeitnehmer können eine 11. und 12. Arbeitsstunde allerdings ohne Angaben von Gründen ablehnen.