X
Digital
Allgemein Arbeitsrecht

Nationalrat beschließt neue Karfreitagsregelung

Karfreitag (Bild: © iStock)

Ursprünglich angedachte Halbtagsregelung kommt nicht, ein Urlaubstag wird dafür zum „persönlichen Feiertag“.


Einen Tag nach der Präsentation der neuen Karfreitags-Regelung hat der Nationalrat am 27. 2. 2019 einen entsprechenden Gesetzesbeschluss gefasst. ÖVP und FPÖ stimmten im Plenum dafür, den Karfreitag als gesetzlichen Feiertag für Protestanten, Altkatholiken und Methodisten zu streichen. Stattdessen wird ein wahlweiser „persönlicher Feiertag“ für alle eingeführt. Das heißt, jeder Arbeitnehmer bzw jede Arbeitnehmerin kann künftig einen Tag im Jahr auswählen, an dem ihm bzw ihr jedenfalls Urlaub zu gewähren ist. Einen zusätzlichen Urlaubstag gibt es dafür allerdings nicht. Es sei ihnen wichtig gewesen, ein Einvernehmen mit der evangelischen und der katholischen Kirche herzustellen, begründeten die Regierungsparteien ihre letztlich getroffene Entscheidung und die damit verbundene Abkehr vom ursprünglich angedachten „halben Feiertag“.


Wer einen seiner Urlaubstage künftig als „persönlichen Feiertag“ nutzen will, muss dies demnach spätestens drei Monate im Voraus schriftlich bekanntgeben, wobei für die ersten Monate nach Inkrafttreten der neuen gesetzlichen Bestimmungen eine Übergangsregelung gilt. Damit soll gewährleistet werden, dass etwa Protestanten auch heuer am Karfreitag freinehmen können.


Kommen ArbeitnehmerInnen einem entsprechenden Ersuchen ihres Arbeitgebers nach und arbeiten am „persönlichen Feiertag“ trotzdem, haben sie zusätzlich zur Bezahlung der geleisteten Arbeit Anspruch auf Urlaubsentgelt, was bei einem Acht-Stunden-Tag einem hundertprozentigen Zuschlag entspricht. Gleichzeitig kann der Urlaubstag später konsumiert werden. Das Recht auf einen selbstbestimmten Urlaubstag gilt grundsätzlich auch für Bundesbedienstete – Lehrer sind laut Erläuterungen davon aber nicht umfasst, da das für sie geltende Dienstrecht auf Schulferien und Schuljahre und nicht auf Urlaubsjahre abstellt.

Verbunden mit dem Gesetzespaket ist auch ein Eingriff in geltende Kollektivverträge, die Regelungen für den Karfreitag enthalten. Laut Erläuterungen ist das notwendig, um eine diskriminierungsfreie unionskonforme Lösung sicherzustellen.


Zur Parlamentskorrespondenz 190 vom 27. 2. 2019.

Der Linde Verlag ist tätig im Bereich Recht, Wirtschaft und Steuern. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf dem Steuerrecht. Erfahren Sie hier mehr über die Verlagsgeschichte, die Programmstruktur und die Kooperationspartner des Hauses.