Elektrofahrzeuge haben in den letzten Monaten zunehmend an Bedeutung gewonnen. Dies ist einerseits auf Förderungen wie beispielsweise die E-Mobilitätsprämie, aws-Investitionsprämie uÄ und andererseits auf verschiedene steuerliche Begünstigungen zurückzuführen.
Zahlreiche steuerliche Vorteile im Vergleich zu konventionellen PKWs
Bei Elektrofahrzeugen fallen weder Normverbrauchsabgabe noch motorbezogene Versicherungssteuer an. Zudem ist für die Privatnutzung eines Betriebs-Kfz durch Mitarbeiter kein Sachbezug anzusetzen. Außerdem steht ein Vorsteuerabzug – abhängig vom Fahrzeugtyp und von der Höhe der Anschaffungskosten – für Elektrofahrzeuge zu.
Neben den angeführten Vorteilen ist aber zu beachten, dass die Luxustangente in Höhe von 40.000 Euro brutto und die steuerrechtliche Nutzungsdauer für Elektro-Pkw angewendet werden müssen. Ausgenommen von diesen Einschränkungen sind – wie bei herkömmlichen Pkws und Kombis – die sogenannten Fiskal-Lkws.
Umfangreiche Förderungen mit dem Ziel der CO2-Reduktion im Verkehr
Vor allem unterschiedliche Förderungen für Elektrofahrzeuge haben zur erhöhten Nachfrage geführt: In einem gemeinsamen Maßnahmenpaket von Umweltministerium und Verkehrsministerium wird sowohl der Kauf von Elektrofahrzeugen (verschiedener Art) als auch der Ausbau von Elektro-Ladestationen in Österreich gefördert. Es können Betriebe, Privatpersonen, Gemeinden und Vereine von den umfangreichen Fördermöglichkeiten profitieren. Gefördert werden E-Fahrzeuge aber auch Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge. Voraussetzung für bestimmte Förderungen ist, dass die Fahrzeuge zu 100 % mit Strom aus erneuerbaren Energiequellen betrieben werden. Ebenfalls gefördert wird der Ankauf einer Wallbox oder eines intelligenten Ladekabels.
Fazit
Die verschiedenen Steuerzuckerl für Elektrofahrzeuge sowie die steigenden Benzinpreise führen zu einer erhöhten Nachfrage von Elektrofahrzeugen. Die Europäische Union hat sich bis 2030 zum Ziel gesetzt, die CO2-Emissionen drastisch zu senken. Dies wird wohl zukünftig dafür führen, dass für Elektrofahrzeuge weitere Fördermaßnahmen geschaffen werden.
Die Kfz-Besteuerung 2021 wird geprägt durch Neuerungen bei der NoVA, die Kraftfahrzeugbesteuerungsrichtlinien 2021, die ökosoziale Steuerreform und die EU-Energiebesteuerungsrichtlinie. Das Expert*innenteam aus Steuerberatung, Gesetzgebung & Wissenschaft beleuchtet die Besonderheiten bei der Besteuerung von Elektrofahrzeugen und präsentiert klassische Problemfelder des Kfz im Ertrag- und Umsatzsteuerrecht sowie den Kfz-Sachbezug bei privater Nutzung des Dienstautos.
Elektrofahrzeuge haben in den letzten Monaten zunehmend an Bedeutung gewonnen. Dies ist einerseits auf Förderungen wie beispielsweise die E-Mobilitätsprämie, aws-Investitionsprämie uÄ und andererseits auf verschiedene steuerliche Begünstigungen zurückzuführen.
Zahlreiche steuerliche Vorteile im Vergleich zu konventionellen PKWs
Bei Elektrofahrzeugen fallen weder Normverbrauchsabgabe noch motorbezogene Versicherungssteuer an. Zudem ist für die Privatnutzung eines Betriebs-Kfz durch Mitarbeiter kein Sachbezug anzusetzen. Außerdem steht ein Vorsteuerabzug – abhängig vom Fahrzeugtyp und von der Höhe der Anschaffungskosten – für Elektrofahrzeuge zu.
Neben den angeführten Vorteilen ist aber zu beachten, dass die Luxustangente in Höhe von 40.000 Euro brutto und die steuerrechtliche Nutzungsdauer für Elektro-Pkw angewendet werden müssen. Ausgenommen von diesen Einschränkungen sind – wie bei herkömmlichen Pkws und Kombis – die sogenannten Fiskal-Lkws.
Umfangreiche Förderungen mit dem Ziel der CO2-Reduktion im Verkehr
Vor allem unterschiedliche Förderungen für Elektrofahrzeuge haben zur erhöhten Nachfrage geführt: In einem gemeinsamen Maßnahmenpaket von Umweltministerium und Verkehrsministerium wird sowohl der Kauf von Elektrofahrzeugen (verschiedener Art) als auch der Ausbau von Elektro-Ladestationen in Österreich gefördert. Es können Betriebe, Privatpersonen, Gemeinden und Vereine von den umfangreichen Fördermöglichkeiten profitieren. Gefördert werden E-Fahrzeuge aber auch Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge. Voraussetzung für bestimmte Förderungen ist, dass die Fahrzeuge zu 100 % mit Strom aus erneuerbaren Energiequellen betrieben werden. Ebenfalls gefördert wird der Ankauf einer Wallbox oder eines intelligenten Ladekabels.
Fazit
Die verschiedenen Steuerzuckerl für Elektrofahrzeuge sowie die steigenden Benzinpreise führen zu einer erhöhten Nachfrage von Elektrofahrzeugen. Die Europäische Union hat sich bis 2030 zum Ziel gesetzt, die CO2-Emissionen drastisch zu senken. Dies wird wohl zukünftig dafür führen, dass für Elektrofahrzeuge weitere Fördermaßnahmen geschaffen werden.
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von Isabell Krug