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Grenzüberschreitender Personaleinsatz – more than ever!

Wir können uns noch daran allzu lebhaft erinnern: März 2020, der erste COVID-19-bedingte Lockdown hat uns hart getroffen. Man sah sich mit komplett geänderten Bedingungen konfrontiert. Der Tenor lautete: Krisenmodus, situative Entscheidungen sind nötig, bis der „Normalzustand“ wieder hergestellt ist. Von heute auf morgen waren viele Beschäftigte im Homeoffice, der Gesetzgeber sah sich veranlasst dafür gesetzliche Grundlagen zu schaffen.

Vom situationsbedingten Homeoffice in der Pandemie hin zu Remote Work als neuer Standard

Von März 2020 bis heute hat sich die Situation rasant weiterentwickelt. Wir sind in einem „New Normal“ angekommen. Anders als erhofft ist COVID-19 noch immer nicht überstanden. Abseits davon hat die Pandemie ganz massiv die Arbeitsverhältnisse geändert: Sie wurden örtlich flexibler, so flexibel, dass wir nicht nur von Homeoffice, sondern von „Remote Work“ sprechen müssen. Es wird zunehmend von Mitarbeitenden und Unternehmen gewünscht und auch gefordert, dass Arbeitsleistungen losgelöst vom Sitz der Arbeitgeber*innen erbracht werden können.

Recruiting, Onboarding, Arbeiten und Offboarding, dies alles geschieht oft remote und online, quer durch die Hierarchieebenen. Das Remote working (oder zu Deutsch„Fernarbeit“) existiert neben den konventionellen internationalen Personaleinsatzformen wie Entsendungen und Gestellungen.

Damit einhergehend stellt sich die Frage, wie mit virtuellen Teams umzugehen ist. Oft muss man sich dabei die Frage stellen, ob es sich nicht um grenzüberschreitende Personalüberlassung handelt. Egal? Mitnichten.

Die neue Arbeitswelt ist komplex(er)

Verschiedene Beschäftigungsformen lösen verschiedenste rechtliche Konsequenzen aus – und das auf den unterschiedlichsten Gebieten. Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht, Steuerrecht und HR-, sowie Haftungsfragen. Dieser Themenkomplex bietet sich denjenigen an, die damit beschäftigt sind, grenzüberschreitende Personaleinsätze zu koordinieren und rechtskonform abzuwickeln.

Weiterbildung als Muss für ein professionelles, holistisches Personalmanagement

Der Mobility-Management-Lehrgang bietet Einblick in all diese vielfältigen Themen und ermöglicht ein Grundverständnis zum Lösen gegenwärtiger und auch zukünftig aufkommender Fragen, die in Unternehmen sich stellen, die den neuen Anforderungen entsprechen möchten. Der modulare Aufbau bietet dabei die Gelegenheit, sich entweder auf ausgewählte Themenbereiche zu fokussieren oder in das gesamte Playing-Field des grenzüberschreitenden Personaleinsatzes einzutauchen.

Empfehlung

Mobility Management
Kompakter Lehrgang für Mobility Manager*innen in 6 Modulen

Im Rahmen des Lehrgangs „Mobility Management“ lernen die Teilnehmer*innen, wie grenzüberschreitende Mitarbeitereinsätze ausgestaltet werden sollen, um die strategischen Vorgaben bestmöglich zu erfüllen und was in den Bereichen Arbeitsrecht, Immigration, Sozialversicherung, Steuerrecht und aus Sicht der Mobility-Funktion zu beachten ist.

  Details

Mag. Stefan Schuster, LL.M. MBA MSc ist Leiter des Accounting Center of Expertise, Taxes & Investment-Management der A1 Österreich, Lead Group Mobility Management der A1 Group und Steuerberater in Wien.