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In den letzten zehn Jahren hat sich die Schwarmfinanzierung, besser bekannt unter Crowdfunding, als Finanzierungsmöglichkeit erfolgreich etabliert. Schwarmfinanzierung ist so ausgerichtet, dass eine Vielzahl von Investor*innen mit kleineren Beträgen ein größeres Projekt ohne klassische Beteiligung einer Bank oder eines anderen professionellen Finanzintermediärs direkt finanziert. Mit dieser neuen Finanzierungsmöglichkeit werden unternehmerische, künstlerische oder soziale Projekte finanziert.
Aufgrund der starken Nachfrage wurde die Schwarmfinanzierung regulatorisch erfasst. Mit Ende 2021 hat auch Österreich mit dem sogenannten Schwarmfinanzierung-Vollzugsgesetz die einschlägigen EU-Vorgaben für den Betrieb von Crowdfunding-Plattformen umgesetzt. Damit soll vor allem das Angebot von grenzüberschreitenden Crowdfunding-Dienstleistungen erleichtert werden.
Wesentliche Kernpunkte des mit 31.12.2021 in Kraft getretenen Schwarmfinanzierung-VollzugsG sind:
Neben dem Schwarmfinanzierung-VollzugsG kam es durch die Umsetzung der einschlägigen EU-Vorgaben auch zu Anpassungen im Kapitalmarktgesetz 2019 (KMG 2019), im Alternativfinanzierungsgesetz (AltFG), im Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) sowie im Konsumentenschutzgesetz (KSchG). Somit gibt es nun in Österreich im Bereich der Schwarmfinanzierung zwei zentrale Regulative, nämlich einerseits das AltFG sowie andererseits das Schwarmfinanzierung-VollzugsG.
Schließlich wurden mit dem Schwarmfinanzierung-VollzugsG auch Anlegerschutz- und Transparenzanforderungen erweitert bzw. verbessert.
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von Armin Kammel