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Produkthaftungsgesetz (PHG) – Erfasste Personen – Geschützte Rechtsgüter – Haftung

Das Produkthaftungsgesetz (PHG) regelt die Haftung des Herstellers, des Importeuers bzw jenes Unternehmers, der das Produkt in Verkehr gebracht hat, wenn durch die Fehlerhaftigkeit des Produktes ein Mensch getötet, am Körper verletzt, an der Gesundheit geschädigt oder eine von dem Produkt verschiedene körperliche Sache beschädigt wird.