EuGH: Keine Produkthaftung für unrichtige Inhalte einer Tageszeitung
Der EuGH hat entschieden, dass eine Zeitung, die einen fehlerhaften Ratschlag (Gesundheitstipp) enthält, kein „fehlerhaftes Produkt“ im Sinne der Richtlinie über die verschuldensunabhängige Produkthaftung darstellt.
Produkthaftungsgesetz (PHG) – Erfasste Personen – Geschützte Rechtsgüter – Haftung
Das Produkthaftungsgesetz (PHG) regelt die Haftung des Herstellers, des Importeuers bzw jenes Unternehmers, der das Produkt in Verkehr gebracht hat, wenn durch die Fehlerhaftigkeit des Produktes ein Mensch getötet, am Körper verletzt, an der Gesundheit geschädigt oder eine von dem Produkt verschiedene körperliche Sache beschädigt wird.
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EuGH prüft Produkthaftung für unrichtige Inhalte einer Tageszeitung
Tageszeitungen könnten für in ihren Printmedien befindliche fachlich unrichtige (Gesundheits‑)Tipps verschuldensunabhängig nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes (PHG) haften.