Schlagwort: Kurzarbeit

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Lockdown – Kurzarbeit – Mitarbeitereinsatz

Seit Montag, 22.11.2021 ist ein neuerlicher bundesweiter Lockdown gültig. Dieser wurde vorerst bis inklusive 12.12.2021 angekündigt. In einigen Branchen stellt sich daher die Frage, welche Möglichkeiten es im Umgang mit den bestehenden Mitarbeitern gibt. Es wird weiterhin das Instrument der Kurzarbeit geben. Aus der Vergangenheit ist allerdings bekannt, dass diese mit einem beträchtlichen Verwaltungsaufwand verbunden ist. Daher zeigen unsere Experten auch einige Alternativen zur Kurzarbeit in Österreich auf. Lesen Sie hier das Wichtigste zur Kurzarbeit ab November 2021.

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COVID-19-Bundesförderungen: Nachträgliche Kontrolle im Rahmen von Außenprüfungen durch Abgabenbehörden

Unterstützungen nach dem ABBAG-Gesetz, Härtefallfonds und die Kurzarbeit bilden neue Themenbereiche, mit denen sich die Finanzverwaltung nunmehr im Rahmen von Außenprüfungen beschäftigen wird. Mit dem COVID-19-Förderungsprüfungsgesetz („CFPG“) soll eine nachträgliche Überprüfung dieser staatlichen Förderungen zur Bewältigung der COVID-19 Pandemie eingeführt werden.

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Corona Update zur Kurzarbeit

Die COVID-19-Kurzarbeit und der mit der Beantragung und Verwaltung verbundene Verwaltungsaufwand hat sich für viele Unternehmen als echte Belastungsprobe herausgestellt. Während die meisten Anträge auf Kurzarbeit nun gestellt und genehmigt wurden und auch die ersten Abrechnungsanträge bereits erfolgreich abgewickelt wurden, gilt es weiterhin, auf laufende Änderungen und Neuerungen zu reagieren. Ab 1.6.2020 wird sich einiges bei der Kurzarbeit ändern. Nachfolgend finden Sie einen kurzen Überblick über die aktuelle Rechtslage.

Linzer Ökonom Schneider geht von Anstieg der Schattenwirtschaft aus - Je höher Rezession, umso stärker steigt auch die Schattenwirtschaft. (Bild: © filmfoto)
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Rezession dürfte 2020 für mehr Pfusch in Österreich sorgen

Wien – Die Coronakrise und die Rezession dürften heuer für mehr Pfusch in Österreich sorgen. Im Jänner hatte der Linzer Ökonom Friedrich Schneider noch damit gerechnet, dass das Volumen der Schattenwirtschaft heuer etwas zurückgehen werde. Die Wirtschaftskrise und die damit zunehmende Kurzarbeit sowie Arbeitslosigkeit machen ihm aber nun einen Strich durch die Rechnung.

Steuerberatungskanzlei: Geld kann noch nicht fließen - WKÖ: Für angepasste Lohnverrechnung fehlen praktische Detailvorgaben - Taskforce arbeitet daran. (Bild: © BKA)
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Kurzarbeit – Rasche Hilfe für Unternehmen vorerst nicht möglich

Wien – Angesichts der Coronavirus-Epidemie geht vielen Betrieben finanziell zusehends die Luft aus, die Geschäfte stehen weitgehend still, die Kosten laufen aber weiter. Als erste Abhilfe wurde das Kurzarbeitsmodell der Regierung ins Leben gerufen. In der Praxis ist diese aber – fast fünf Wochen nach Beginn des „Lockdown“ der Wirtschaft – noch nicht umsetzbar. Es spießt sich an der Lohnverrechnung.

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Information des BMF zur (lohn)steuerlichen Behandlung der COVID-19-Kurzarbeit

Am 10. 4. 2020 hat das BMF eine Information zur (lohn)steuerlichen Behandlung der COVID-19-Kurzarbeit in der Findok veröffentlicht. Die Info behandelt die steuerliche Behandlung der Kurzarbeitsbeihilfe sowie die lohnsteuerliche Behandlung der Kurzarbeitsunterstützung. Außerdem enthält die Info vereinfachte Berechnungsbeispiele.

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FAQ Arbeitsrecht – Was müssen, was dürfen Arbeitgeber jetzt beachten?

Unter Kurzarbeit versteht man grundsätzlich die vorübergehende, zeitlich absehbare Verkürzung der Normalarbeitszeit. Eine Besonderheit der Corona-Kurzarbeit ist, dass die Arbeitszeit zeitweise auch auf bis zu null Stunden reduziert werden kann. Im gesamten Durchrechnungszeitraum muss die gekürzte Arbeitszeit jedoch – durchschnittlich – zumindest 10 % betragen.