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Information des BMF zur (lohn)steuerlichen Behandlung der COVID-19-Kurzarbeit

(Bild: © iStock)

Info des BMF vom 9. 4. 2020, 2020-0.225.082.

Am 10. 4. 2020 hat das BMF eine Information zur (lohn)steuerlichen Behandlung der COVID-19-Kurzarbeit in der Findok veröffentlicht. Die Info behandelt die steuerliche Behandlung der Kurzarbeitsbeihilfe sowie die lohnsteuerliche Behandlung der Kurzarbeitsunterstützung. Außerdem enthält die Info vereinfachte Berechnungsbeispiele.

Durch die gegenwärtige Situation der „Corona-Krise“ gewinnt das Thema Kurzarbeit immer mehr an Bedeutung. Mit der COVID-19-Kurzarbeit wurde eine für die aktuelle Situation angepasste Form der Kurzarbeit eingeführt. Daher ist es auch wichtig zu beurteilen, wie sich die Kurzarbeit in steuerlicher Hinsicht auswirkt.

Die Regelungen über die Kurzarbeit finden sich in § 37b Arbeitsmarktservicegesetz („Beihilfen bei Kurzarbeit“) sowie der Bundesrichtlinie Kurzarbeitsbeihilfe mit der Kurzbezeichnung „KUA-Richtlinie“.

Begrifflich ist zu unterscheiden zwischen der Kurzarbeitsbeihilfe und der Kurzarbeitsunterstützung.

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