Am Punkt #82 mit Nadine Elsner, Julia Anna Mayer und Zurab Simonishvili – GmbH in der Krise
Krisen sind allgegenwärtig und werden wohl auch vor GmbHs nicht Halt machen. Doch wann befindet sich eine GmbH eigentlich in der Krise und wann muss der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt werden? Welche Möglichkeiten stehen offen, um die Insolvenz abzuwenden? Rettungsmechanismen wie Nachschüsse, Kapitalerhöhung, Darlehen von Gesellschafterinnen, Sanierungsverschmelzung uvm drängen sich auf, doch welche Voraussetzungen müssen für deren Realisierung vorliegen und welche Rechtsfolgen sind daran geknüpft? Fragen über Fragen, beantwortet von unseren Expertinnen Nadine Elsner, Julia Mayer und Zurab Simonishvili.
Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers
Wenngleich die Hoffnung besteht, dass nach den vergangenen Krisenjahren wieder ein leichter Aufschwung bevorsteht, so lehrt die Erfahrung, dass viele Unternehmen gerade am vermeintlichen Ende einer Krisenzeit massiv mit deren Nachwirkungen kämpfen und diese noch keineswegs überwunden haben. Gerade in solchen, wirtschaftlich schwierigen Zeiten gewinnt das Thema der Haftung des GmbH-Geschäftsführers an Bedeutung. Im Folgenden werden die wesentlichen Haftungsrisiken des GmbH-Geschäftsführers gegenüber der von ihm vertretenen Gesellschaft dargestellt.
Die GmbH in der Krise: Welche Möglichkeiten haben die Gesellschafter, wenn Banken keine Kredite mehr vergeben?
Befinden sich Gesellschaften in der Krise, weigern sich Banken oft Kredite zu vergeben. Vor allem seit Beginn der Wirtschaftskrise ist eine starke Zurückhaltung der Banken in der Vergabe von Krediten an Gesellschaften, die an Liquiditätsengpässen leiden, zu verzeichnen. Die Verweigerung eines Kredites muss jedoch nicht zwangsweise das Ende der GmbH bedeuten, da das GmbHG mehrere Möglichkeiten vorsieht, wie der GmbH wieder zusätzliche Mittel zugeführt werden können, um sie fortzuführen und sie sozusagen „am Leben zu erhalten“. Der folgende Beitrag soll diese unterschiedlichen Möglichkeiten kurz darstellen und auf die damit verbundenen Risiken eingehen.
Die Teilung von Geschäftsanteilen im GmbH- Recht
Die Teilung von GmbH-Geschäftsanteilen ist ein durchaus probates Mittel, um einen Teil seines Geschäftsanteiles zu verkaufen. Während eine Teilung im Erbweg im Gesetz vorgesehen ist, sind bei der Teilung unter Lebenden mehrere Voraussetzungen einzuhalten. Der folgende Kurzbeitrag zeigt auf, was bei einer Teilung der Geschäftsanteile unter Lebenden zu beachten ist und wie eine diesbezügliche gesellschaftsvertragliche Regelung aussehen kann.
Die „digitale“ GmbH: Online zur eigenen Kapitalgesellschaft!
Täglich werden in Österreich im Schnitt mehr als 100 Unternehmen gegründet. Etwa ein Fünftel der Unternehmen in Österreich sind Kapitalgesellschaften. Ohne größere Beachtung in den Medien ist es seit 1.1.2018 möglich, eine GmbH durch eine digitale Gründung bzw. „Online-Gründung“ zu errichten. Dabei gibt es jedoch einige Einschränkungen, die diese bürokratische Erleichterung dann doch nicht so einfach machen.
Die digitale GmbH-Gründung – Wie das Elektronische Notariatsform-Gründungsgesetz (ENG) die GmbH-Gründung vereinfacht
Das Elektronische Notariatsform-Gründungsgesetz (ENG) ermöglicht seit 1.1.2019 die Erstellung eines elektronischen Notariatsaktes im Zuge der GmbH-Gründung. Die Auswirkungen dieser modernen Form der GmbH-Gründung sollen im folgenden Beitrag dargestellt werden.
Die Vinkulierung von GmbH-Geschäftsanteilen
Die Vinkulierung von Geschäftsanteilen gemäß § 76 Abs 2 GmbHG stellt eine wichtige Möglichkeit zur Beschränkung der Übertragung von GmbH-Geschäftsanteilen dar. Der folgende Beitrag soll das Grundkonzept der Vinkulierung, ihre Voraussetzungen und ihre Rechtsfolgen kurz darstellen. Es soll aufgezeigt werden, dass es sich dabei um ein probates Mittel handelt, um die Entscheidung über den Verkauf von Geschäftsanteilen bei der Gesellschaft zu belassen. Damit kann der Einfluss der Gesellschaft auf die Gesellschafterstellung gesichert werden.
Squeeze-out im Recht der GmbH – Der einfache Weg zum Alleingesellschafter?
Je höher der Anteil eines Gesellschafters an einer Kaitalgesellschaft ist, desto höher wird das Verlangen Alleingesellschafter (einziger Gesellschafter) dieser Gesellschaft zu werden. Das Squeeze-out, der Ausschluss nach dem Gesellschafterausschlussgesetz (GesAusG), bietet hierzu eine auf den ersten Blick gute Abhilfe. Der folgende Beitrag soll das Verfahren und die pain-points des Squeeze-out darstellen und aufzeigen, ob es sich wirklich um die auf den ersten Blick leichte Abhilfe handelt.
Die Kapitalerhöhung – Das gilt es bei GmbHs zu beachten
Kapitalerhöhungen nehmen in der Landschaft der Kapitalgesellschaften, insbesondere bei der GmbH, stark zu. Dies ergibt sich zum einen häufig daraus, dass Start-Ups in der Rechtsform einer GmbH starten und später den Weg zur Börse suchen, wofür eine Umwandlung in eine AG samt Kapitalerhöhung notwendig ist.