Schlagwort: Feiertagsentgelt

Vertretungsärztin
Krankenstand

Kein Anspruch auf Feiertags­entgelt während entgeltfreien Krankenständen

In der Entscheidung vom 12. 6. 1996, 9 ObA 2060/96y, hat der OGH ausgesprochen, dass für Feiertage im entgelt­pflichtigen Krankenstand nicht das Kranken­entgelt, sondern das Feiertags­entgelt zusteht. Im Jahr 2018 wurde diese Entscheidung bestätigt. Im Folgenden werden weitere Detailfragen erörtert, insbesondere betreffend Feiertage während einer Entgeltfort­zahlung nach § 5 EFZG bzw § 9 Abs 1 AngG oder während eines entgeltfreien Krankenstands. Ein Gastbeitrag von Dr. Thomas Rauch.

(Bild: © iStock)
Krankenstand Urlaub, Schutzfrist, Karenz, etc.

SV-Update zu Feiertags­entgelt und Krankenstand

Vonseiten der Gebietskrankenkassen ist es wieder still um das Thema „Feiertags­entgelt im Krankenstand“ geworden. Dabei ist nach wie vor unklar, welche Meldungen vorzunehmen sind und wie die Arbeits- und Entgeltbestätigung für Krankengeld auszustellen ist, wenn gesetzliche Feiertage in einen Krankenstand fallen, der schon so lange andauert, dass nur mehr das halbe Kranken­entgelt oder kein Kranken­entgelt zusteht.

(Bild: © iStock)
Krankenstand

Feiertags­entgelt und Krankenstand

In welcher Höhe und auf welcher Grundlage gebührt Entgeltfort­zahlung an Feiertagen während eines Krankenstandes? Der Hauptverband der Sozial­versicherungsträger (HVSVT) hatte in der Diskussion der letzten Jahre den pragmatischen Mittelweg eingeschlagen: Feiertage, für die keine Arbeits­leistung verein­bart wurde, haben das Entgeltfort­zahlungskontingent für den Krankenstand nicht gekürzt, die Höhe des Feiertags­entgelts wurde aber trotzdem vom noch gebührenden Entgelt­anspruch im Krankenstand abhängig gemacht.

(Bild: © iStock)
Laufender Bezug Sonderzahlung

Vorrang des Feiertagsentgelts vor dem Krankenentgelt

In einem Verfahren vor dem OGH war fraglich, welche Regelung konkret anzuwenden ist, wenn die Voraussetzungen beider Entgeltfortzahlungstatbestände zusammentreffen, also ein Arbeitnehmer an einem Feiertag krank ist, und ob dieser Feiertag bei der Maximaldauer des Entgeltfortzahlungsanspruchs einzurechnen ist oder der Feiertag das Ende der Entgeltfortzahlung um einen Tag hinausschiebt. Nach Ansicht des OGH hat das Feiertagsentgelt nach dem ARG Vorrang vor dem Krankenentgelt nach dem EFZG.