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In welcher Höhe und auf welcher Grundlage gebührt Entgeltfortzahlung an Feiertagen während eines Krankenstandes? Der Hauptverband der Sozialversicherungsträger (HVSVT) hatte in der Diskussion der letzten Jahre den pragmatischen Mittelweg eingeschlagen: Feiertage, für die keine Arbeitsleistung vereinbart wurde, haben das Entgeltfortzahlungskontingent für den Krankenstand nicht gekürzt, die Höhe des Feiertagsentgelts wurde aber trotzdem vom noch gebührenden Entgeltanspruch im Krankenstand abhängig gemacht. Ein Gastbeitrag von Mag. Alexandra Platzer.
Nach dem nun erfolgten Meinungsschwenk soll das Feiertagsentgelt im aufrechten Dienstverhältnis zu 100 % gebühren. Für den Feiertag steht daher auch kein Krankengeld zu ( NÖDIS Newsletter Nr 9, Juni 2018, mit Hinweis auf die Rechtsmeinung des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz).
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