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Feiertags­entgelt und Krankenstand

(Bild: © iStock) (Bild: © iStock)

In welcher Höhe und auf welcher Grundlage gebührt Entgeltfort­zahlung an Feiertagen während eines Krankenstandes? Der Hauptverband der Sozial­versicherungsträger (HVSVT) hatte in der Diskussion der letzten Jahre den pragmatischen Mittelweg eingeschlagen: Feiertage, für die keine Arbeits­leistung verein­bart wurde, haben das Entgeltfort­zahlungskontingent für den Krankenstand nicht gekürzt, die Höhe des Feiertags­entgelts wurde aber trotzdem vom noch gebührenden Entgelt­anspruch im Krankenstand abhängig gemacht. Ein Gastbeitrag von Mag. Alexandra Platzer.

Nach dem nun erfolgten Meinungsschwenk soll das Feiertags­entgelt im aufrechten Dienst­verhältnis zu 100 % gebühren. Für den Feiertag steht daher auch kein Krankengeld zu ( NÖDIS Newsletter Nr 9, Juni 2018, mit Hinweis auf die Rechtsmeinung des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz).

Der ganze Artikel (PV-Info 12/2018, 16) als PDF und bei Lindeonline.

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