Verfasste Forenbeiträge
-
AutorBeiträge
-
Kathrin
TeilnehmerHallo Roland,
vielen Dank für deine Rückmeldung!!!
Ich bin nun wirklich beruhigt, ich dachte nämlich schon, dass ich bin im falschen Beruf/Film … wo auch immer bin 😉
Liebe Grüße!
KathrinKathrin
TeilnehmerHallo ckSabine!
Deine Antwort findet sich im § 19d (3b) AZG:
Mehrstunden sind nicht zuschlagspflichtig, wenn sie innerhalb des Kalendervierteljahres oder eines anderen festgelegten 3-Monatszeitraums durch ZA im Verhältnsis 1:1 ausgeglichen werden.Bei Auszahlung fällt der Zuschlag jedoch an.
Liebe Grüße, Kathrin
Kathrin
TeilnehmerHallo Roland,
vielen vielen Dank für deine Antwort!!!
Man lernt nie aus – die Teleworkerregelung kannte ich noch gar nicht 🙂Liebe Grüße, Kathrin
Kathrin
TeilnehmerHallo Roland,
Ja – sie hat da wie dort ihren Arbeitsplatz!
LG, Kathrin
Kathrin
TeilnehmerVielen Dank für deine Antwort, Roland!
Liebe Grüße und ein schönes Wochenende,
Kathrin
Kathrin
TeilnehmerSuper, Roland, vielen Dank!!!!!!
Du darfst ruhig ein bisschen „böse“ sein, der Prüfer hat nämlich auch nicht gewusst, dass für freie DN BV-Beiträge zu zahlen sind 😉
Liebe Grüße und einen schönen Tag,
KathrinKathrin
Teilnehmer…Sorry Roland, wenn ich doch noch eine Frage dazu habe:
ist diese Bestimmung irgendwo verankert (Gesetz o.Ä)? Ein Prüfer möchte nämlich den BV-Beitrag zur BG hinzuzählen und das würde ich gerne widerlegen 😉LG, Kathrin
Kathrin
TeilnehmerVielen Dank für deine Antwort, Roland!
LG
4. Februar 2011 um 11:36 Uhr als Antwort auf: BAGS – Zulage Arbeitsbereitschaft – Lohnsteuer?!? #72449Kathrin
TeilnehmerHallo Mathias,
vielen Dank für deine Rückmeldung!
Wir haben uns noch zur vollständigen Absicherung eine juristische Meinung eingeholt und müssen unter den gegebenen Umständen die Zulage steuerpflichtig berücksichtigen.
Liebe Grüße,
Kathrin
Kathrin
TeilnehmerHallo Roland,
trotzdem vielen Dank für die Info 🙂
LG, Kathrin
Kathrin
TeilnehmerHallo Roland,
trotzdem vielen Dank für die Info 🙂
LG, Kathrin
Kathrin
TeilnehmerHallo Mathias,
vielen Dank für deine Antwort!
Hatte einen „Ziffernsturz“ und habe die RZ 226 statt 266 nachgelesen und wurde daraus – eh klar – nicht schlau!!!
Gibt es eine Regelung dafür, ab wann ein regelmäßiges Tätigwerden beim Kunden zu einer „Arbeitsstätte“ wird? Es handelt sich hier um keine eigene Arbeitsstätte/Filiale/Niederlassung des Dienstgebers, sondern lediglich um die Kundenbetreuung vor Ort…
LG, Kathrin
Kathrin
TeilnehmerHallo Roland!
Diesen Paragrafen hab‘ ich auch schon entdeckt, aber der enthält nicht die wortwörtliche Bestimmung über den „13-Wochen-Schnitt“!
Liebe Grüße,
KathrinKathrin
TeilnehmerHallo Martin,
vielen Dank für die Info!
Ich habe vergeblich das AZG auf den Kopf gestellt 🙂Liebe Grüße,
KathrinKathrin
TeilnehmerHallo Roland,
immer wieder – vielen, vielen Dank für deine raschen und ausführlichen Antworten und Hinweise!
AR für AG hab‘ ich, hab‘ aber leider nach dem falschen Stichwort gesucht 🙁zu c) hätte ich noch eine Frage: PP steht nicht zu und somit wird das steuerlich durch den Verkehrsabsatz abgegolten – lieg ich da falsch?
Vielen Dank nochmals!
Liebe Grüße,
Kathrin
-
AutorBeiträge