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18. März 2010 um 16:15 Uhr als Antwort auf: Wie viele SV-Tage? Tägliche Geringfügigkeitsgrenze? #71458KathrinTeilnehmer
Hallo Ingrid,
vielen Dank für deine rasche Hilfe!
Liebe Grüße,
Kathrin
KathrinTeilnehmerLiebes Forum-Team,
Nach Rücksprache mit der GKK bzw. lt. Ortner sind steuerfreie Bezugsbestandteile (Zulagen und Zuschläge) gem. § 68 EStG nach § 67 Abs 10 EstG zu besteuern!
Liebe Grüße,
KathrinKathrinTeilnehmerHallo Biggi,
vielen Dank für die rasche, ausführliche Antwort!
Ich war eigentlich immer dieser Ansicht, dass sich diese Monate nur auf die Anrechnung auswirken. Allerdings wollte mir jemand erklären, dass die Varianta a) richtig wäre und dadurch war ich ziemlich verunsichert!
Liebe Grüße,
KathrinKathrinTeilnehmerHallo Roland,
vielen Dank für die Infos!
Auflösungsmöglichkeit wurde vereinbart, jetzt müssen wir ’nur‘ noch den besonderen Kündigungsschutz beachten!Liebe Grüße,
KathrinKathrinTeilnehmerGuten Morgen Roland,
vielen Dank für die rasche Antwort!
Ich war ein wenig verunsichert, da es sich um einen Betrieb ohne KV handelt…!
Liebe Grüße,
Kathrin
KathrinTeilnehmerHallo Mathias,
vielen Dank für den Hinweis.
Mir war im ersten Moment nicht klar, dass diese Regelung nur die fallweisen Beschäftigungen betrifft.
Liest man die Definition der Teilzeitbeschäftigung unter Punkt 6 lit a durch, könnte man meinen, dass die Bestimmung unter lit b auf alle Teilzeitbeschäftigungen zutrifft und eben nicht nur bei fallweiser Beschäftigung zur Anwendung kommt.Schöne Grüße,
KathrinKathrinTeilnehmerHallo Roland,
vielen Dank für deine Meinung!Ich hab mir das auch schon gedacht, wollte aber sicher sein 🙂
Liebe Grüße,
Kathrin17. April 2009 um 9:09 Uhr als Antwort auf: "Minusstunden"-Ausgleich beim Mehrarbeitszuschlag #70421KathrinTeilnehmerHallo Dani,
habt ihr im Dienstvertrag einen Durchrechnungszeitraum vereinbart?
Dann würde ich kein Problem mit der Verrechnung sehen.Ergeben sich jedoch die Minusstunden daraus, dass der Dienstnehmer nicht beschäftigt werden kann (aufgrund vom Geschäftsrückgang usw) ist es lt. Arbeiterkammer das „Problem“ vom Dienstgeber und die Minusstunden dürfen nicht gegenverrechnet werden bzw. auch der Lohn darf nicht gekürzt werden.
Ich hoffe, das hilft dir ein wenig weiter! Sollte ich falsch liegen, bitte um Info!!!
Lg Kathrin
KathrinTeilnehmerHallo Biggi,
vielen Dank für die Info, das hilft mir schon sehr weiter!
Liebe Grüße, Kathrin
KathrinTeilnehmerHallo Biggi,
das Update wird nach Abschluss der LV März eingespielt, die Aufrollung und Abrechnung erfolgt dann normal über das Programm.
Mir geht es nur darum, dass ich die Abrechnungen händisch nachrechnen kann – die „alten“ Werte haben wir im Ortner-Personalverrechnungskurs bekommen (Monatslohnsteuertabelle und Tageslohnsteuertabelle). So eine simple Tabelle, auf denen die Steuer und die Abzüge ausgewiesen sind.
Liebe Grüße,
KathrinKathrinTeilnehmerHallo liebes Forum-Team,
hab‘ inzwischen die Info bei der WK Tirol erhalten – für alle, die es interessiert:
Wenn der Dienstnehmer am Abend des letzten Tages der zweimonatigen Wartefrist arbeitet, ist die Wartezeit erfüllt und der DN hat Anspruch auf den aliquoten Teil der Sonderzahlung.
Arbeitet der DN am Abend des letzten Tages der Wartefrist jedoch nicht, hat er die zweimonatige Wartefrist nicht erfüllt und erhält somit keine Sonderzahlung.In diesem Fall arbeitet der DN nur abends, der Tatbestand ist somit erfüllt und der DN erhält die SZ!
Liebe Grüße,
Kathrin
KathrinTeilnehmerHallo Roland,
vielen Dank für die Info und die Empfehlung!
Liebe Grüße,
KathrinKathrinTeilnehmerHallo Stephanie,
nein, bis jetzt nicht.
Aber diese Problem hat sich irgendwie von selbst erledigt… 🙂lg Kathrin
KathrinTeilnehmerHallo Roland,
vielen Dank für die Information!
Hätte mir nicht gedacht, dass ein Blick in den KV ausreichend ist 🙂lg Kathrin
KathrinTeilnehmerHallo Roland,
jetzt ist wieder alles klar!
Vielen Dank für die Bemühungen und die Unterstützung!
lg Kathrin
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