Liebes Forum-Team,
ich stehe vor folgendem Sachverhalt:
wir haben eine LV übernommen, alle MitarbeiterInnen unterliegen dem BAGS-KV.
Auf den LZ vom Dezember wurde neben dem Gehalt die Nachtbereitschaft (es handelt sich hier um die Zulage gem. § 8 Abs 3 lit e des KVs) und auch die Arbeit an Sonn- und Feiertagen berücksichtigt.
Die Zuschläge für S und F als auch die Zulage für die Nachtbereitschaft wurden nach § 68 (1) EStG lohnsteuerfrei berücksichtigt.
Meines Erachtens wäre jedoch die Nachtbereitschaft (es handelt sich definitiv um Bereitschaft, nicht um tats. Arbeitszeit) lohnsteuerpflichtig zu berücksichtigen.
Bin ich jetzt komplett falsch bzw. wo finde ich die Bestimmung, dass die Bereitschaft lohnsteuerfrei berücksichtigt werden kann?
Vielen Dank für eure Unterstützung!
Kathrin